Rettet Bilbo, HILFE! Gericht möchte meinen Hund versteigern!


  • Ich sehe diese Teile des posts genau so.


    Ich kann wirklich verstehen, dass Du um Bilbo kämpfst, aber ich glaube, es wird allen Beteiligten besser gehen, wenn Du Deinen Frieden mit der Sache machst und Dir einen neuen Welpen anschaffst. Den kannst Du dann genau so groß ziehen, wie Du es nöchtest, ohne dass Dir jemand rein redet und ohne, dass ihn Dir jemand wegnehmen kann.
    Geh zur Versteigerung, geh mit dem Geld so hoch Du irgendwie kannst, wenn DU verlierst, lass Dir die Hälfte des Geldes geben und dann mach einen Schlussstrich. Fahr mit dem Geld in den Urlaub, renovier die Wohnung mach ein paar NLP Stunden - versuch einfach neu anzufange.


    Alles Gute!!!

  • Zitat


    Hat er doch gesagt. Zumindest hat er gesagt, im Zweifel hätte er den Hund dem FS gegeben.


    Les nochmal.


    ihre Anwältin hat es nur so gedreht das der Züchter mich als Käufer klar benennt, aber nicht klar ist ob sie auch nur mir das Eigentum übertragen wollte

  • Zitat

    Les nochmal.


    ihre Anwältin hat es nur so gedreht das der Züchter mich als Käufer klar benennt, aber nicht klar ist ob sie auch nur mir das Eigentum übertragen wollte


    Aber gehen wir mal davon aus, der Züchter hat nicht Jura studiert, sondern ist ein ganz normaler Mensch. :D
    Dann hat er wahrscheinlich nach seinem Durchschnittsverständnis den Hund an denjenigen übereignen wollen, der auch den Kaufvertrag unterschrieben hat, ob da nun eine ganze Heerschar an Familienmitgliedern mit aufkreuzt oder nicht. Ich würde meinen, dass die meisten Züchter davon ausgehen: Egal, wer da mit dabei ist, das Eigentum hat am Ende der, der unterschreibt. Und in diesem Sinne hat sich der Züchter doch auch geäußert.

  • Eine Eigentumsübereignung erfolgt durch Einigung und Übergabe.


    Der Kaufvertrag stellt in dem Fall die Einigung zwischen dem Verkäufer und Käufer dar (nämlich der Käufer ist bereit dazu gegen die Zahlung eines Geldbetrages z. B. einen Hund zu übereignen; der Käufer ist bereit dazu das Eigentum des Hundes nach Zahlung eines Geldbetrages an den Verkäufer anzunehmen.)


    Die Übereignung erfolgt dann durch den Austausch von Geld und Hund. Die Übereignung ist nicht formgebunden, wenn also kein Übereignungsvertrag geschlossen wird, ist der einzige Nachweise über das Eigentum der Kaufvertrag.


    Daher halte ich die Entscheidung des Gerichtes für zweifelhaft (und ja, ich nehme mir das Recht heraus die Rechtsprechung zu kritisieren und anzuzweifeln). Die nachträgliche Aussage des Züchters, er habe den Hund beiden übertragen ist zwar möglich, kann aber durch nichts nachgewiesen werden.


    Anders wäre es im Falle dass der TS und seine Ex verheiratet gewesen wäre und beide keine Gütertrennung vereinbart hätten. Dann hätte eine Zugewinngemeinschaft bestanden, was bedeutet das sämtliche Anschaffungen die während der Ehe getätigt wurden beiden (Ex-)Ehepartner gehört hätten. Dann wäre im Falle einer Nichteinigung über den Verbleib die Versteigerung des Hundes wirklich der einzige Ausweg gewesen. Hier handelt es sich jedoch offensichtlich lediglich um eine ehemalige Beziehung.


    Dass sich an der Eigentumssituation etwas ändert, wenn dein Nichteigentümer den Hund versorgt, mit ihm spielt etc. ist falsch. Eigentümer bleibt Eigentümer, es sei denn er übereignet sein Eigentum an einen tritten. Wenn ich mir eine Pflanze kaufe, meine Mutter aber dies pflegt, düngt etc. bleibt es trotzdem meine Pflanze.


    Soweit mal die rechtliche Einschätzung. Was auf einem ganz anderen Blatt steht ist das Wohl des Hundes. Dieser hat nach 1 1/2 Jahren ohne Kontakt zum TS vermutlich keinerlei Beziehung mehr. Ihn aus dem gewohnten Umfeld zu reißen, halte ich nicht für in Ordnung. Wenn es wirklich um Tierliebe geht muss die Versteigerung an einen Dritten unbedingt verhindert werden, auch wenn das bedeutet, dass du, lieber TS, den Hund "abhaken" muss, so weh das auch tut.

  • Zitat


    Soweit mal die rechtliche Einschätzung.


    Wie gut, dass du das besser einschätzen kannst als mehrere Richter.
    Sowohl Amtsgericht und Landgericht kamen zum gleichen Urteil.




    Eine Übereignung ist in diesem Fall einfach nicht notwendig.
    Der Züchter ist sich nicht sicher ob ein alleiniges Eigentum übertragen werden sollte.
    Und es ist sogar anzunehmen, dass das alleinige Eigentum tatsächlich seitens Züchter nicht beabsichtigt war.


  • Wieso sollte eine Übereignung nicht nötig sein? Die Übereignung hat statt gefunden, in dem der Züchter den Hund nach Zahlung des Kaufpreises an den Käufer übergeben hat. Da es offensichtlich keinen Übereignungsvertrag gibt, sondern nur den Kaufvertragt, ist anzunehmen, dass das Eigentum an den Käufer übergegangen ist, an wen auch sonst. Das der Züchter nun behauptet "er wisse das nicht mehr" ist zwar schön, aber man kann es glauben oder nicht. Das Gericht beruft sich somit offensichtlich auf Spekulationen. Und auch wenn ein Berufungsgericht das bestätigt, muss es lange nicht richtig sein. Gerichte irren sich, auch in Berufung und das kommt öfter vor, als man denkt. Ja, ich nehme mir das Recht heraus, gerichtliche Entscheidungen zu kritisieren und anzuzweifeln, dazu muss man kein Jurist sein. Ich muss auch kein Arzt sein, um zu befinden dass ich gerade furchtbar erkältet bin.

  • Der Züchter hat den Hund auch an ihn übergeben. Bezweifelt auch keiner.
    Aber eben nicht NUR an ihn.
    Das ist keine Spekulation.
    Die Anwältin hat nur die richtige Frage gestellt und die erhoffte Antwort erhalten.

  • Zitat

    Der Züchter hat den Hund auch an ihn übergeben. Bezweifelt auch keiner.
    Aber eben nicht NUR an ihn.
    Das ist keine Spekulation.
    Die Anwältin hat nur die richtige Frage gestellt und die erhoffte Antwort erhalten.


    Dass die Anwältin diese Antwort erhofft hat ist klar, sie versucht alles, den Fall zu gewinnen. Dass die Gerichte, dieser Aussage des Züchters, die überhaupt nicht überprüfbar ist (= spekulativ) dem einzigen handfesten Beweis, nämlich dem Kaufvertrag, mehr Bedeutung zumisst, darf kritisiert und somit die Urteile insgesamt angezweifelt werden, was ich getan habe.

  • Aussagen kann man nie überprüfen.
    Muss man auch nicht.
    Der Züchter ist eine außenstehende Person die theoretisch nichts davon hat zu lügen. Vor allem da er, wie es scheint Zeuge des TS ist.
    Natürlich hat eine Aussage Bedeutung.


    Der Kaufvertrag hat auch Bedeutung. Er betitelt den TS immerhin als Miteigentümer.

  • Entscheidend ist doch, was der Züchter gewollt hat. Der wird davon ausgegangen sein, dass er den Hund demjenigen gibt, der den Kaufvertrag unterschreibt, weil ein durchschnittlicher unbefangener Mensch davon ausgeht, dass im Zweifel der Unterschreibende alleine über die Kaufsache verfügt und nicht auch noch der, der als Begleitperson dabei ist.

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