Rettet Bilbo, HILFE! Gericht möchte meinen Hund versteigern!

  • Zitat

    Ach habe nicht gelesen was du zitiert hast. :D
    Im Gerichtstext steht umschrieben: der Züchter hat gesagt, dass das Tier an das Paar abgeben wurde.


    :D
    Angenommen das ist wirklich damit gemeint...dann passt es aber überhaupt nicht damit zusammen, dass nur eine Partei den Vertrag unterschrieben hat und auch scheinbar alle(?) anderen offiziellen Geschichten nur aufs Herrchen liefen. Wären die beiden verheiratet gewesen, würde ich SO - also anhand des Auszuges- die Miteigentumsbegründung ja vollkommen verstehen, aber bei einer nichtehelichen LG brauchts ja doch ein bisschen mehr. Darum wäre es interessant, die etwas detailliertere Begründung aus der AG-Entscheidung für die Feststellung des Miteigentums zu erfahren. =)

  • Ich habe jetzt nicht alles gelesen - aber mit Panikmache kommt man jetzt nicht wirklich weiter. Und nicht das Gericht will deinen Hund versteigern lassen, sondern hat den Verkauf zur Aufhebung der Gemeinschaft (= des gemeinsamen Eigentums am Hund) angeordnet, da offenbar nicht eindeutig zu beweisen war, dass der Hund in dein Alleineigentum überging. Somit ging das Gericht davon aus, dass der Hund in das gemeinsame Eigentum überging und darum diese "Eigentumsgemeinschaft" besteht, die durch den Verkauf aufgehoben werden soll.


    Das Gericht will gar nichts - sondern die Ursache für die angeordenten Verkauf liegt darin, dass sich die zwei bisherigen Eigentümer nicht über die freiwillige Aufhebung der Gemeinschaft einigen können.
    Daher gibt es das Instrument der "Teilung durch Verkauf" nach BGB. Ziel einer solchen ist die Umwandlung eines "unteilbaren Gegenstandes" = Hund in einen teilbaren Gegenstand = Geld. Eine andere Lösung ist wegen der Unnachgiebigkeit der Parteien und der rechtlich nicht eindeutig belegbaren Eigentumsverhältnisse im Hinblick auf das von dir behauptete Alleineigentum kaum noch möglich.


    Der Verkauf läuft ab wie ein "Pfandverkauf" - also normalerweise in Form einer Versteigerung durch eine Gerichtsvollzieher oder gewerblichen Versteigerung, der damit beauftragt wird.


    Wie eben schon gesagt - Pfändung usw hat damit überhaupt nichts tun und man sollte die Pfändungsschutzvorschriften hier auch nicht im Kopf haben, da die hier überhaupt nicht greifen.


    Daher gibt es aus meiner Sicht nur eine gangbare Lösung: kauf/ersteigere den Hund selbst. Zur Not auch zu einem überhöhten "Kaufpreis" - du bekommst ja selbst die Hälfte vom Erlös.
    Da dein Hund für dich einen wesentlich höheren Wert darstellt, als für jeden anderen dritten Interessenten, geht es letztendlich darum, wer von den beiden bisherigen Miteigentümern bereit ist, mehr zu bieten. Dritte - sofern solche überhaupt bei einer Versteigerung erscheinen würden - werden bei den Geboten, die aus Richtung der bisherigen Eigentümer kommen, schnell die Segel streichen.


    Jetzt mir markigen Sprüchen gegen das Gericht zu wettern, das "deinen Hund versteigern will" bringt null und gar nichts und ist aus meiner Sicht völlig kontraproduktiv. Wenn ein vollstreckbarer Titel (Urteil) in der Welt ist, ist das in Stein gemeißelt und da helfen auch keine "Rettungsaufrufe". Jeder Wirbel hier oder bei Facebook bringt die andere Seite wohlmöglich nur noch richtig hoch. Ich hätte mich an deiner Stelle völlig bedeckt gehalten und wäre mit ausreichend Geld in der Tasche zur Versteigerung marschiert.
    Die einizige Überlegung, die ich an deiner Stelle noch anstellen würde, wäre die, ob ich selbst biete oder einen vertrauenswürdigen Dritten damit beauftrage. Aber ich glaube, ich würde dahin tendieren, es selbst zu machen.
    Durch den Zuschlag beim Verkauf bzw. der "Pfandversteigerung" geht das Eigentum dann auf dich über. Der Beschluss ist der Eigentumsnachweis.


    Du muss dir also schlicht und einfach überlegen, wieviel du bereit bist, für deinen Mopsi (ein zweites Mal) zu zahlen - wovon dir allerdings wie oben schon gesagt, die Hälfte selbst wieder zufließt.

  • Finde ich auch. Richtig gut erklärt.


    Ich denke, der TS sollte sich einen Betrag überlegen, den er zahlen kann und will. So hoch dann bieten und dann evt aufgeben und mit der Hälfte des Erlöses etwas Neus anfangen: Hund, Reise, Weiterbildung - was immer passt.


    Der Hund ist seit 1, 5 Jahren beim Frauchen und auch wenn er jetzt zu dick ist, ist er sicherlich happy. Man tut ihm keinen soooo großen Gefallen, ihn aus seiner jetzigen Umgebung zu reissen.


    Manchmal gibt einem das Leben einfach schlechte Karten. Das tut weh, da muss man dann irgendwie durch, in Ruhe trauern und dann versuchen, nach vorne zu sehen.


    Ich wünsche weiterhin alles Gute für den TS

  • arcalis


    Danke. Jetzt habe selbst ich, die mit sowas nichts am Hut hat, verstanden, wie es sein kann das ein geklauter Hund versteigert werden soll. Ich habe das am Anfang nicht verstanden und nicht nachvollziehen können.


    Und laut arcalis Erklärung gibt es eh nichts zu tun, ausser den Hund ersteigern oder seinen Seelenfrieden zu machen. :ka: So schwer es auch fällt.

  • Wenn die Ex so vermögend ist, wie hier beschrieben, dann stehen die Chancen ja recht schlecht, den Zuschlag bei der Versteigerung zu bekommen.
    Ich würde vermutlich nen Freund schicken, den die andere Familie nicht kennt, und in meinem Namen mitsteigern lassen. Notfalls nur den Preis hochtreiben, falls die Chancen die Versteigerung zu gewinnen schlecht stehen. Dann hat der TS wenigstens finanziell nochwas von der Geschichte.
    Das Gericht hat, wie oben gut erklärt, eigentliche alles richtig gemacht. Hierbei müssen sich beide Parteien mal selbst überlegen, ob nicht ein Vergleich besser gewesen wäre. Wurde ja mit Sicherheit vorher in der Verhandlung angestrebt *denk*




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  • Ich finde es ja immer recht nervig wenn sich Leute an die Öffentlichkeit wenden und dort nur die ihnen genehme Hälfte eines Sachverhaltes darstellen mit dem Ziel, Empörung zu schüren.


    So wie es aussieht lief ja alles korrekt ab. Das ist aus dem Eröffnungsbeitrag nicht ersichtlich.

  • Zitat

    Es spielt eine Rolle. Das Gericht geht davon aus, dass der Hund beiden gehört und will niemanden den Hund weg nehmen. Und wenn man sich nicht einigen kann, dann geht's halt nur so.


    Es war ja die Rede davon, dass auch Dritte an der Versteigerung teilnehmen sollen. Also spielt es für das Gericht keine Rolle.

    Zitat

    Eine Pfändung ist aber immer noch etwas komplett anderes.


    Nicht in der Hinsicht, die ich angesprochen habe.


    Mir ist nun aber immer noch nicht klar, weshalb die Ex als Miteigentümerin gilt.

  • Einfach nur im Kaufvertrag drin stehen und Hundesteuer bezahlen reicht manchmal nicht aus um Eigentumsverhältnisse klar zu stellen.
    Hat die Freundin beispielsweise alles Andere rund um den Hund bezahlt, Futter, Zubehör, Tierarztkosten usw, dann kann das Gericht davon ausgehen, dass sich die Ex eben viel mehr um den Hund gekümmert hat und somit eben auch einen Eigentumsanspruch hat.
    Stellt man mit einer solchen Tatsache dann beide gegenüber ergibt sich halt eine unklare Sachlage.



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