Rettet Bilbo, HILFE! Gericht möchte meinen Hund versteigern!
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Eigentum erwirbt man bei beweglichen Sachen üblicherweise durch Einigung und Übergabe gem. § 929 BGB,
Wo ist denn hier die Einigung?Zitat
das ist ein sogenanntes Verfügungsgeschäft. Bei einem Kauf, einer Schenkung, etc. handelt es sich dagegen um ein Verpflichtungsgeschäft.Wenn ich etwas kaufe, erwerbe ich doch wohl das Eigentum an der Sache oder willst du das leugnen?
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Hi
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Wenn du mir jetzt erzählen willst, dass du als RA ein Urteil anhand eines kurzen -offensichtlich an Sachverhaltschilderung unvollständigen- Auszuges als richtig bewertest, dann mache ich glatt einen Kniefall und bitte darum, dich zu klonen...ich hätte so viel weniger zu tun für mein Geld.
Nein, aber es ist eine mögliche Erklärung der großen Frage "wieso gehört der Hund beiden", die für mich wahrscheinlich klingt.
Ich habe nichts gegen begründetes Anzweifeln. Ist schließlich auch irgendwo mein Job gewisse Urteile anzuzweifeln.
Aber da komme ich nicht mit Willkür und Unfähigkeit des Gerichts an.Stellen wir uns mal vor, die ExFreundin hätte den Thread eröffnet. Von wegen, sie liebt den Hund, sie haben immer zusammen gewohnt, der Hund lebt seit 1.5 Jahren bei ihr und der böse Ex will ihr das Tier abnehmen, obwohl das Gericht ihr den Hund auch zum Teil zugesprochen hat.
Und jetzt soll der Hund versteigert werden weil er so uneinsichtig ist.Mal angenommen im Verlauf des Threads käme es zum Urteil "der Ex bekommt den Hund". Wie viele würden dann dem Gericht Willkür vorwerfen?
Es ist eine Sache der Darstellung.
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Wo ist denn hier die Einigung?Wenn ich etwas kaufe, erwerbe ich doch wohl das Eigentum an der Sache oder willst du das leugnen?
Woher willst du wissen, dass es keine Einigung gab, dass beide Eigentümer sein sollen oder gar die Ex-Freundin alleinige Eigentümerin sein sollte?Da brauche ich nichts zu leugnen oder sonst etwas, das ist in der Rechtswissenschaft so festgelegt, dass Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte unabhängig voneinander zu betrachten sind.
Und nein, man erwirbt nicht automatisch Eigentum, wenn man etwas kauft.
Kaufe ich z.B. Diebesgut oder auch einfach nur eine Sache von einem Nichtberechtigten, aber nicht in gutem Glauben, so erwerbe ich an dieser Sache kein Eigentum, vgl. § 935 BGB und § 932 BGB. -
Zitat
Woher willst du wissen, dass es keine Einigung gab
Habe ich gesagt, dass es keine Einigung gab? Es wird nur nicht klar, aus dem geschilderten Sachverhalt, worin die bestehen soll.
Eine Einigung gab es wahrscheinlich zwischen Züchter und FS. Ob und inwiefern sich der Züchter mit der Ex oder später der FS mit der Ex geeinigt hat, bleibt im Dunkeln.
Aber nur, weil die Ex den Hund ebenfalls gefüttert haben könnte, hat sie mMn kein Eigentum erworben.Zitat
Da brauche ich nichts zu leugnen oder sonst etwas, das ist in der Rechtswissenschaft so festgelegt, dass Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte unabhängig voneinander zu betrachten sind.
Und nein, man erwirbt nicht automatisch Eigentum, wenn man etwas kauft.
Kaufe ich z.B. Diebesgut oder auch einfach nur eine Sache von einem Nichtberechtigten, aber nicht in gutem Glauben, so erwerbe ich an dieser Sache kein Eigentum,
Das ist mir klar. Es ist aber von einem normalen Kauf die Rede: Ich gehe zum Züchter und kaufe mir einen Welpen und halte das schriftlich fest. Wieso und unter welchen Voraussetzungen sollte ich dann nicht das Eigentum an dem Tier erworben haben? -
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Nein, aber es ist eine mögliche Erklärung der großen Frage "wieso gehört der Hund beiden", die für mich wahrscheinlich klingt.
Ich habe nichts gegen begründetes Anzweifeln. Ist schließlich auch irgendwo mein Job gewisse Urteile anzuzweifeln.
Aber da komme ich nicht mit Willkür und Unfähigkeit des Gerichts an.Stellen wir uns mal vor, die ExFreundin hätte den Thread eröffnet. Von wegen, sie liebt den Hund, sie haben immer zusammen gewohnt, der Hund lebt seit 1.5 Jahren bei ihr und der böse Ex will ihr das Tier abnehmen, obwohl das Gericht ihr den Hund auch zum Teil zugesprochen hat.
Und jetzt soll der Hund versteigert werden weil er so uneinsichtig ist.Mal angenommen im Verlauf des Threads käme es zum Urteil "der Ex bekommt den Hund". Wie viele würden dann dem Gericht Willkür vorwerfen?
Es ist eine Sache der Darstellung.
Okay, jetzt hab ich dich wieder lieb.
Nein, im Ernst...für mich haben sich deine beiden vorherigen Postings für sich genommen ganz anders gelesen.
Aber so kann ich schon wieder viel mehr damit anfangen.Allgemeine Feststellung: Es scheint, als meinten wir letztlich alle das Gleiche.
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Habe ich gesagt, dass es keine Einigung gab? Es wird nur nicht klar, aus dem geschilderten Sachverhalt, worin die bestehen soll.
Eine Einigung gab es wahrscheinlich zwischen Züchter und FS. Ob und inwiefern sich der Züchter mit der Ex oder später der FS mit der Ex geeinigt hat, bleibt im Dunkeln.
Aber nur, weil die Ex den Hund ebenfalls gefüttert haben könnte, hat sie mMn kein Eigentum erworben.
Das ist mir klar. Es ist aber von einem normalen Kauf die Rede: Ich gehe zum Züchter und kaufe mir einen Welpen und halte das schriftlich fest. Wieso und unter welchen Voraussetzungen sollte ich dann nicht das Eigentum an dem Tier erworben haben?
Selbst wenn der TS zunächst alleiniger Eigentümer war, so können sich die Eigentumsverhältnisse aber doch trotzdem in der Zwischenzeit geändert haben.Der Richter wird wohl seine Gründe haben, warum es eben nicht von einem Alleineigentums des TS ausgeht, nur erfahren wir von diesen Gründen gar nichts.
Du weißt doch gar nicht, ob die Ex-Freundin den Hund nur gefüttert hat oder nicht doch deutlich mehr Indizien vorliegen, die zumindest von einem Miteigentum ausgehen lassen.
Das sind bloße Mutmaßungen, wir kennen doch nur eine Version des Sachverhalts und die ist nun mal sehr, sehr einseitig. -
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Der Richter wird wohl seine Gründe haben, warum es eben nicht von einem Alleineigentums des TS ausgeht,
Und die würde ich gerne wissen. Ansonsten könnte ja jeder kommen und sagen, er sei Miteigentümer.
Denkbar wäre z.B., dass die beiden gemeinsam beim Züchter aufgekreuzt sind und der Züchter deshalb dachte, er schließt den Kaufvertrag mit beiden, obwohl nur einer unterschrieben hat. -
Naja, der Züchter wird ja wohl noch Augen im Kopf haben uns gesehen haben, dass nur eine Person den Vertrag unterschreibt, und somit mit nur einer Person das Geschäft abgeschlossen wurde *denk*
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Der Züchter kann aber auch sagen, dass das Geschäft nur abgeschlossen wurde weil ein Paar vorlag und an einen Singlestudenten nicht vermittelt hätte.
Genauso braucht der Züchter im Zeugenstand nur ausgesagt zu haben, dass bei den Besuchen, bei der Abholung, etc beide zugegen waren.
Oder sogar, dass der Hund ihr übergeben wurde und nur er den Vertrag unterschrieben hat.
Alles Mutmaßungen.
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Der Züchter kann aber auch sagen, dass das Geschäft nur abgeschlossen wurde weil ein Paar vorlag und an einen Singlestudenten nicht vermittelt hätte.
Genauso braucht der Züchter im Zeugenstand nur ausgesagt zu haben, dass bei den Besuchen, bei der Abholung, etc beide zugegen waren.
Oder sogar, dass der Hund ihr übergeben wurde und nur er den Vertrag unterschrieben hat.
Alles Mutmaßungen.
Einspruch !!! Alles Mutmaßungen !!! Der Zeuge kann viel Aussagen, es liegen keine eindeutigen Beweise vor.
:zeus:
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