Rettet Bilbo, HILFE! Gericht möchte meinen Hund versteigern!
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Der Zeuge ist der Beweis zur Behauptung
Behauptung: Hund wurde an das Paar Eva Müller und Dieter Wagner abgegeben.
Beweis: Aussage Züchter Jan Meier.Man geht einfach davon aus, dass Zeugen nicht lügen. Das dürfen die nämlich nicht
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Hi
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Der Zeuge ist der Beweis zur Behauptung
Behauptung: Hund wurde an das Paar Eva Müller und Dieter Wagner abgegeben.
Beweis: Aussage Züchter Jan Meier.Man geht einfach davon aus, dass Zeugen nicht lügen. Das dürfen die nämlich nicht
Der Zeuge lügt ! Der Zeuge kann den Hund nur einen übergeben. Es gibt nur eine Person, die die Leine hält, es gibt nur eine Person, die den Hund auf dem Arm hat. Das Beweismittel ( der unterschrieben Kaufvertrag ) den der Zeuge nur einen ausgehändigt hat, nachdem bezahlt wurde ! Der Zeuge leistet Meineid. Er muss aussagen, wer der rechtmäßige Käufer ist, mit dem er das Geschäft abgeschlossen hat
Gut, das bei der Abholung nur die 2 anwesend waren und nicht noch 4 - 10 Freunde
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Zitat
Der Zeuge lügt ! Der Zeuge kann den Hund nur einen übergeben. Es gibt nur eine Person, die die Leine hält, es gibt nur eine Person, die den Hund auf dem Arm hat. Das Beweismittel ( der unterschrieben Kaufvertrag ) den der Zeuge nur einen ausgehändigt hat, nachdem bezahlt wurde ! Der Zeuge leistet Meineid. Er muss aussagen, wer der rechtmäßige Käufer ist, mit dem er das Geschäft abgeschlossen hat
Gut, das bei der Abholung nur die 2 anwesend waren und nicht noch 4 - 10 Freunde
Wurde hier zwar schonmal erklärt, aber Kaufvertrag und die Eigentumsübertragung sind zwei Paar Schuhe. Das ist eben nicht so einfach, wie man denkt.
(Nur Chuck Norris kann eine Sache nach 433 BGB übereignen )
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Meineid wird bei sowas nicht geleistet
Wer bei der Abholung anwesend war ist ja nicht so wichtig.
Wichtig ist (neben anderen Punkten) an wen der Hund vermittelt wurde. Und das kann eine ganze Familie sein, oder zwei Geschwister, etc. Es ist nicht wichtig wer oder wie viele unterschrieben haben.
Der Unterschreibende hat aber zumindest einen guten Beleg zumindest Miteigentümer zu sein. Aber ein alleiniges Eigentum wird dadurch nicht automatisch übertragen.Wir nehmen mal an:
Du, dein Mann und deine 4 Kinder gehen einen Hund beim Züchter holen. Dein Mann (von mir aus auch du) unterschreibt den Vertrag (weil nur eine Zeile vorhanden ist). Gehört der Hund jetzt der Familie oder dir (deinem Mann)? Hat der Züchter den Hund nur an dich (deinen Mann) vermittelt oder an die Familie? -
Zitat
Wurde hier zwar schonmal erklärt, aber Kaufvertrag und die Eigentumsübertragung sind zwei Paar Schuhe. Das ist eben nicht so einfach, wie man denkt.
Spaßbremse :down: Dabei kam ich mir eben schon vor wie Petrocelli
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Meineid wird bei sowas nicht geleistet
Wer bei der Abholung anwesend war ist ja nicht so wichtig.
Wichtig ist (neben anderen Punkten) an wen der Hund vermittelt wurde. Und das kann eine ganze Familie sein, oder zwei Geschwister, etc. Es ist nicht wichtig wer oder wie viele unterschrieben haben.
Der Unterschreibende hat aber zumindest einen guten Beleg zumindest Miteigentümer zu sein. Aber ein alleiniges Eigentum wird dadurch nicht automatisch übertragen.Wir nehmen mal an:
Du, dein Mann und deine 4 Kinder gehen einen Hund beim Züchter holen. Dein Mann (von mir aus auch du) unterschreibt den Vertrag (weil nur eine Zeile vorhanden ist). Gehört der Hund jetzt der Familie oder dir (deinem Mann)? Hat der Züchter den Hund nur an dich (deinen Mann) vermittelt oder an die Familie?Mein Hund :barb:
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Spaßbremse :down: Dabei kam ich mir eben schon vor wie Petrocelli
Jura soll ja auch keinen Spass machen -
Zitat
Wurde hier zwar schonmal erklärt, aber Kaufvertrag und die Eigentumsübertragung sind zwei Paar Schuhe. Das ist eben nicht so einfach, wie man denkt.
Nö, das wurde eben nicht erklärt. Warum soll jemand, der einen Hund kauft, davon ausgehen, dass er ihm nach Kauf nicht gehört? Der Hund ist dem Käufer übergeben worden und also ist ihm auch das Eigentum daran verschafft worden. -
Jura macht nur dann Spaß wenn man "recht" hat
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Nö, das wurde eben nicht erklärt. Warum soll jemand, der einen Hund kauft, davon ausgehen, dass er ihm nach Kauf nicht gehört? Der Hund ist dem Käufer übergeben worden und also ist ihm auch das Eigentum daran verschafft worden.Ja er gehört dem Käufer. Aber eben nicht immer alleine
Was hier dazu geführt hat, dass das Gericht das so sieht ist nicht zu 100% von uns zu klären. -
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