Rettet Bilbo, HILFE! Gericht möchte meinen Hund versteigern!

  • Zitat


    Abholen ist nicht wichtig.
    Wichtig ist wer was gekauft hat und an wen das EIGENTUM übergeben wurde. (NICHT An wen die SACHE übergeben wurde).


    Doch, an wen die Sache übergeben wurde:

    Zitat

    § 929
    Einigung und Übergabe


    Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.


    Wie werden sie sich einig über den Ubergang des Eigentums? Doch wohl mittels des Kaufvertrages.


    Zitat

    Gehst du zu Saturn mit deinem Partner und sagst "wir brauchen einen neuen Computer",

    Nein, ich sage: ICH brauche einen neuen Computer und mein Freund steht nur daneben.

    Zitat

    Saturnmitarbeiter, der sich daran erinnert, nennt und dieser aussagt, dass ihr als Paar einen Computer gesucht habt,


    Dann hat er sich falsch erinnert. Vielleicht ist er sich, wie dieser Züchter, auch nicht mehr ganz sicher und sagt, im Zweifel sei er davon ausgegangen, dass ich den Computer kaufe.

  • WENN du das gesagt hättest.



    Man kann sich auch ohne Vertrag einig werden.
    Wenn ich zu McDonalds gehe und mir einen Cheeseburger kaufe setze ich auch keinen Vertrag auf und dennoch gehört der Cheeseburger dann mir.
    Der gehört auch mir wenn ich mir den bringen lasse und die Bedienung ihn meinem Kumpel hinlegt.


    Ich weiß nicht wie oft man das hier schon erklärt hat..
    Ist auch langsam zu mühseelig immer das gleiche zu schrieben bzw. Vorposter zu wiederholen.


    Die persönliche Übergabe ist von Vorteil, aber nicht zwingend. Man kann auch jemanden als Ersatz schicken. Theoretisch braucht es eine Vollmacht, aber auch ohne Vollmacht wird der Abholende nicht zum Eigentümer, aber zum Besitzer bis er ihn dir übergeben hat. Aber Eigentümer bist du schon vorher.

  • Zitat

    Das ist ja eine nette Diskussion, aber hilft es dem TE? Kann er daraus einen Vorteil für sich erhoffen?


    Naja wirklich helfen kann ihm sowieso keiner mehr. Das Urteil liegt vor.

  • Zitat

    Man kann sich auch ohne Vertrag einig werden.
    Wenn ich zu McDonalds gehe und mir einen Cheeseburger kaufe setze ich auch keinen Vertrag auf und dennoch gehört der Cheeseburger dann mir.


    Das ist auch ein Vertrag, wenn auch kein schriftlicher.

    Zitat

    Der gehört auch mir wenn ich mir den bringen lasse und die Bedienung ihn meinem Kumpel hinlegt.


    Davon würde ich auch ausgehen.

    Zitat

    Ich weiß nicht wie oft man das hier schon erklärt hat..


    Ich habe erklärt, wie das möglich sein könnte. Darauf ist ja keiner eingegangen. Ich hatte gesagt, denkbar sei, dass die als Paar da hingegangen sind und nur der FS den Kaufvertrag schriftlich geschlossen hat, während die Freundin zwar auch Vertragspartnerin des Züchters wurde, das aber nicht schriftlich festgehalten hat.

  • Ja ich weiß ;)



    Ich glaube die These die du ansprichst hab ich schon auf Seite 3 mal angesprochen :D


    Das was du ansprichst ist das worauf ich eigentlich hinaus will und was für mich logisch erklingt (was aber die Sache nicht zur Tatsache macht).

  • Zitat

    Naja wirklich helfen kann ihm sowieso keiner mehr. Das Urteil liegt vor.


    Andererseits kann die Diskussion vielleicht auch ein bisschen Verständnis für das "warum" für die Entscheidung bringen. Hilft zwar für die Situation an sich wirklich nichts, aber evtl. sie eher nachvollziehen/verstehen/akzeptieren zu können? Ist ja manchmal auch viel wert einen Wutbolzen im Bauch loszuwerden bzw. zumindest ein bisschen kleiner zu bekommen.

  • Ich hatte irgendwo vor ein paar Seiten schon mal meinen Senf dazu abgegeben und versucht zu erläutern, warum die Anordnung der Teilung durch Versteigerung vermutlich erfolgt ist, was das bedeutet, wie es abläuft und was ich an Stelle des TE machen würde. Nämlich versuchen, den Hund auf dem Wege selbst zu erwerben. Alles andere bringt nix.


    Die wichtigste Erkenntnis für ALLE sollte die sein, dass man auch in Zeiten größter Verliebtheit klare Verhältnisse im Hinblick auf das Eigentum an vorhandenen Tieren schafft. Entweder gehören sie dem einen oder dem anderen. Dann bestehen auch bei einer Trennung keine Probleme.
    Fast jedes zweite Paar trennt sich heutzutage. Viele schaffen es auf vernünftigen Wege, aber eine große Anzahl bekämpft sich anschließend bis auf´s Blut. Und das geliebte Tier wird da genauso als Waffe und Druckmittel eingesetzt wie Kinder.
    Anders als bei Kindern kann man den Verbleib eines Tieres nach einer Trennung aber in friedlichen Zeiten regeln.


    Und dieses "wir trennen uns sicher niiiiiieeeeee".....vergesst es einfach und sorgt entsprechend vor, indem ihr klar regelt, in wessen Eigentum ein Tier steht und wo es damit nach einer Trennung verbleibt.

  • Hallo,


    das kling ja wie das Urteil Salomons - das kennt ihr doch noch ? Das mit den beiden Müttern und dem Kind ?
    Mir klingt der ( gestückelte Urteilstext ) ein bissel wie : einigt euch selbst oder teilt eure Vermögen ( hier der Hund ) auf ...
    LG Ramona

  • Ist ein anwaltslastiger Thread hier.....
    Ob es dem TS hilft, wenn sich hier um Einigung und Übergabe gestritten wird wage ich zu bezweifeln - allenfalls bekommt er die Erkenntnis, dass alles soweit im Rahmen der bestehenden Vorschriften richtig abgelaufen ist. Und Richter grundsätzlich einen guten Job machen (was ich für eine gewagte These halte.....).


    Ich kann dem letzten Beitrag nur zustimmen, es ist wichtig, vorab, bei Anschaffung des Hundes, zu klären, wem der Hund denn eigentlich "gehört" falls man sich mal trennt. Damit es eben nicht zu diesen Auseinandersetzung mit Versteigerung des Hundes kommt.
    Das gilt aber nicht nur für die unverheirateten Paare, auch verheiratete Paare müssen das dringend klären. Sonst muss ein Hausratverfahren geführt werden. Aus eigener Erfahrung, da ich solche Verfahren schon geführt habe, weiß ich, dass die Richter hier eher hilflos in der Sache sind und eigentlich nicht so richtig wissen, woran sie sich bei ihrer Entscheidung orientieren sollen. Ich habe dabei erlebt, dass die Gerichte dazu tendieren, den Hund dort zu belassen, wo er über längere Zeit lebt -ggf mit einem Besuchsrecht für den anderen Ehegatten -, es erfolgt also eine Anlehnung an das Aufenthaltsbestimmungsrecht / Umgangsrecht mit Kindern.


    Und mein Rat an den TS wäre, den Hund bei der Ex-Freundin zu lassen. Der Hund lebt dort seit 1,5 Jahren. Würde er an einen Dritten versteigert werden, wäre dem Hund damit gedient ? Er würde seine vertraute Umgebung verlieren, muss das wirklich sein ? Der Hund kann ja nichts dafür. Wäre es mein Hund, ich würde ihm diese Situation nicht zumuten wollen.....
    Im Familienrecht sagen wir in den Fällen, in denen die Situationen mit den Kindern völlig zerfahren und kaputt ist "wer mehr liebt, der lässt los". Das würde ich bei meinem Hund auch tun. Und wissen, dass es ihm bei der Ex-Freundin ja - offensichtlich - gut geht.


    Ob die Entscheidung des Gerichts zutreffend ist, kann ich nicht beurteilen - und ich will mir aus den wenigen Auszügen auch keine Meinung bilden, da mir der gesamte Vortrag der Gegenseite fehlt.
    Die Entscheidung wundert mich, ich wäre davon ausgegangen, dass hier der Abschluss des Kaufvertrages -und wenn ich es richtig gelesen habe war ja auch die Steuer und Versicherung auf den TS angemeldet - letztendlich für das Eigentumsverhältnis wichtig ist. Daher würde mich gerade der Vortrag der Gegenseite interessieren....
    Wie weise ich denn sonst Eigentum nach ? Dass nur das faktische Verhalten dafür ausreichend sein soll, erschließt sich mir nicht.

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