Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil V
- SheltiePower
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.... das kommt ja doch etwas doof rüber, wenn Passanten nicht wissen, dass sie abbaubar sind.
Eben
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Hi
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Kann mir jemand kurz sagen, was eine bessere Alternative zum Bozita Robur Breeder Welpenfutter ist? Mir gefällt der Proteingehalt von 30% und der Mais eher nicht so. Bin aber beim Welpenfutter nicht so bewandert. Welpi ist fast 10 Wochen alt..
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Ich finde die Welpenfuttersorten von Wolfsblut gut. Da gibts inzwischen glaub' ich 5-6 verschiedene, alle ohne Getreide.
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Kann mein Vermieter mir einen Zweiten Hund verbieten?
Begründung: Die Wohnung (65m² Wohnfläche) ist nicht für zwei Hunde gemacht.
Nicht nur das Halten eines Zweiten Hundes, sondern auch das aufpassen auf den Hund einer guten Freundin (auf gegenseitigkeit z.b. im Urlaub etc.) ?
Ich bin etwas verwirrt. -
Das Halten eines zweiten Hundes kann er dir verbieten. Wenn du nur begrenzt auf einen zweiten Hund aufpasst nicht. Das ist ja wie Besuch zu haben.
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Das Halten eines zweiten Hundes kann er dir verbieten.
Echt? So einfach ohne stichhaltigen Grund und nur weil ihm danach ist? -
Echt? So einfach ohne stichhaltigen Grund und nur weil ihm danach ist?Der Vermieter findet die Wohnung für zwei Hunde zu klein, sein Eigentum, seine Begründung, sein gutes Recht!
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Der Vermieter findet die Wohnung für zwei Hunde zu klein, sein Eigentum, seine Begründung, sein gutes Recht!
Aber das ist doch vollkommen willkürlich und fernab jeder gesetzlichen Grundlage oder nicht?
65m²+23m² abstellraum und 15m²Küche/Bad ist doch definitiv nicht zu klein?0oIch kann mir halt keine 20€/Tag für ne Pansion leisten und bin auf diese gegenseitige Betreuung angewiesen..:(
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gegen die Beutreuung kann er nicht viel sagen, das ist wie Besuch.
Aber gegen die Anschaffung eines zweiten Hundes eben schon. hat Goldenboy ja auch so geschrieben -
nein, ist es nicht.
Der Vermieter darf Hundehaltung in der Wohnung erlauben - mit oder ohne Einschränkungen oder verbieten. Was er (lt. eines BGH-Urteils vor einiger Zeit) nicht darf, ist pauschal Hundehaltung/Tierhaltung verbieten - er muss also für jeden Mieter eine Einzelfallentscheidung treffen -> will der Vermieter aber keine Hunde im Haus, ändert das Urteil nicht wirklich was...Was der Vermieter nicht darf, ist darüber bestimmen wann und welchen Besuch du erhälst, daher kann er dir auch keine Besuchshunde verbieten; allerdings ist "Besuch" etwas zeitlich Begrenztes - also, wenn du täglich/regelmäßig auf einen Fremdhund aufpasst, dann sieht das m. W. n. schon wieder anders aus, da bin ich mir aber nicht ganz sicher.
lg
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