Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil V
- SheltiePower
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Die Wohnung gehört dem Vermieter, er kann entscheiden, hat einen Grund genannt und dann muss das akzeptiert werden. Fertig.
Sonst musst du umziehen oder dir eigenes Eigentum anschaffen und da tun und lassen, was du willst.Ich finde es heutzutage oft schon sehr nett, dass überhaupt ein Hund gehalten werden darf, das ist bei dem Verhalten von vielen doofen Hundehaltern schon sehr zuvorkommend trotzdem noch Hundeleute aufzunehmen.
Einen Besuchshund kann er nicht so einfach verbieten, da der ja nicht dauerhaft bei dir wohnt, von daher kannst du da ja gegenseitig betreuuen.
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Hi
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Die Wohnung gehört dem Vermieter, er kann entscheiden, hat einen Grund genannt und dann muss das akzeptiert werden. Fertig.
Sonst musst du umziehen oder dir eigenes Eigentum anschaffen und da tun und lassen, was du willst.Ich finde es heutzutage oft schon sehr nett, dass überhaupt ein Hund gehalten werden darf, das ist bei dem Verhalten von vielen doofen Hundehaltern schon sehr zuvorkommend trotzdem noch Hundeleute aufzunehmen.
Hachja, ich kanns gar nicht abwarten, endlich eigentum zu haben..
Ich fand nur diesen Grund so super seltsam - als würden wir in der Wohnung spazieren gehen..
Und er fragt immer, ob wir den Hund noch haben, weil man den ja gar nicht mitbekommt..ZitatEinen Besuchshund kann er nicht so einfach verbieten, da der ja nicht dauerhaft bei dir wohnt, von daher kannst du da ja gegenseitig betreuuen.
Ne,will er auch nicht. Er hat nicht mal mehr Besuch (!) von Hunden erlaubt. Also Freundin mit Hund dürfte mich nicht besuchen.. :/
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Besuch kann aber nicht verboten werden, da würde ich mich noch mal genauer erkundigen.
Ich kann das Argument auch nicht nachvollziehen, aber es gilt eben trotzdem. Unsere Vermieter zb hätten nichts gegen einen zweiten Hund bei uns in er 50m² Wohnung und haben auch nichts dagegen, wenn ich die beiden von meinen Eltern zum Aufpassen hab.
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Besuchshunde dürfen bis zu 6 Wochen (am Stück) ohne Genehmigung des Vermieters bei dir bleiben.
Wenn du auf den Hund deiner Freundin kürzer aufpasst, kann der Vermieter da gar nichts tun (es sei denn, der Besuchshund oder beide machen Ärger, dann kann er dir sicher an den Karren fahren). Aber um gelegentlich einen anderen Hund zu betreuen, musst du deinen Vermieter nicht um Genehmigung bitten.Ne,will er auch nicht. Er hat nicht mal mehr Besuch (!) von Hunden erlaubt. Also Freundin mit Hund dürfte mich nicht besuchen..
Ich wage zu bezweifeln, dass er das darf. -
Wenn dein Vermieter dir schon so kommt, dir Besuch verbieten zu wollen - was er definitiv nicht darf! - würde ich mich an einen Mieterverein wenden, dort sitzen Anwälte, die dir a) die Rechtslage ausführlich erläutern können und dir b) im (außergerichtlichen) Gespräch mit deinem Vermieter zur Seite stehen können.
Dass Hundehaltung/Zahl der Hunde an der Größe der Wohnung fest gemacht wird, kommt leider bei vielen Nichthundehaltern vor - die können sich einfach nicht vorstellen, dass ein Hund in der Wohnung ohnehin meistens liegt/döst/schläft...
lg
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Besuchshunde dürfen bis zu 6 Wochen (am Stück) ohne Genehmigung des Vermieters bei dir bleiben.
Wenn du auf den Hund deiner Freundin kürzer aufpasst, kann der Vermieter da gar nichts tun (es sei denn, der Besuchshund oder beide machen Ärger, dann kann er dir sicher an den Karren fahren). Aber um gelegentlich einen anderen Hund zu betreuen, musst du deinen Vermieter nicht um Genehmigung bitten.
Hast du da vielleicht irgendein Gesetz oder so zu? Es wäre schön, wenn ich was in der Hinterhand hätte - zumal in zwei Wochen ihre Hündin für 10 Tage bei mir bleiben soll.
Keiner der Hunde von freunden hier macht Ärger oder fällt irgendwie auf, wenn der Vermieter mich nicht zufällig beim Gassi mit Zwei Hunden getroffen hätte, hätte er das nicht mitbekommen. o: -
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hund.htm
Unter "Besuch von Hunden", ist dort aber etwas schwammig ausgedrückt.Ein genaues AZ hab ich gefunden: 7 C 374/91
Genauere Erklärung dazu: https://www.jurion.de/Urteile/…hen/1991-10-18/7-C-374_91
Danach kann der Vermieter dir Besuchshunde nicht verbieten. Über genaue Zeitangaben hab ich spontan nichts gefunden, aber nach dem letzten Stand waren es 6 Wochen (inklusive Übernachtung). Solange der Besuchshund als solcher und nicht als unerlaubt angeschaffter Zweithund ausgewiesen kann, kann der Vermieter dir nichts, -
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hund.htm
Unter "Besuch von Hunden", ist dort aber etwas schwammig ausgedrückt.Ein genaues AZ hab ich gefunden: 7 C 374/91
Genauere Erklärung dazu: https://www.jurion.de/Urteile/…hen/1991-10-18/7-C-374_91
Danach kann der Vermieter dir Besuchshunde nicht verbieten. Über genaue Zeitangaben hab ich spontan nichts gefunden, aber nach dem letzten Stand waren es 6 Wochen (inklusive Übernachtung). Solange der Besuchshund als solcher und nicht als unerlaubt angeschaffter Zweithund ausgewiesen kann, kann der Vermieter dir nichts,Super. Es hätte mich auch ehrlich gewundert, wenn er mir hätte das Verbieten können.
Und wie schaut es mit der Urlaubsbetreuung aus? o:
Wären halt 10 Tage, ohne dass der dazugehörige Mensch dabei ist.. -
Naja, amtsgerichtliches Urteil - besser/sicherer sind eig. immer Urteile höherinstanzlicher Gerichte...
Wie schon gesagt: ich würde mich bei einem solchen Vermieter an einen Mietverein wenden - dort sitzen Anwälte, die sich mit der Materie gut auskennen
Bzw. hab ich eine Rechtschutzversicherung, und diese zahlt eine mietrechtliche Erstberatung, kann ich mich auch direkt an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden...lg
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Ja, das werde ich wohl auch tun..
wir suchen eh schon nach was Neuem.. Hier ist es so schweinekalt, das hält niemand aus. >.<
Werde morgen erstmal noch in Ruhe mit ihm Reden und schauen, ob man es so klären kann - immerhin sind wir ja Nachbarn.
Drückt mir die Daumen! & Danke für die vielen Antworten:) -
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