Probleme mit Ordnungsamt

  • Die Situation kannst Du nur schnellstmöglich ändern, wenn Du den Dialog zu den zuständigen Menschen suchst.


    Such Dir eben so schnell, oder noch schneller ein aussagekräftigen Hundetrainer, der Dir helfen kann.


    Lege schnellstmöglich den Wesenstest ab!


    Jammern und Beklagen hilft nicht. Das Gesetz ist nicht auf Deiner Seite; das wurde gemacht und muss eingehalten werden.

  • sry aber wenn sie SO in dem ton und wortwahl zum sachbearbeiter maschiert...ja sry dann ists kein wunder das ihr der arsch net gepudert wird.

  • Ich denke, bei dem Fall hier hätte nicht nur der Hund den Wesenstest nicht bestanden, sondern (im Vorfeld)der Hundehalter. :hust:


    Wie so oft, kann der Hund nix dafür :mute:

  • Was man von dem Gesetzt hält ist vollkommen irrelevant!


    Es besteht nunmal.
    Ein Fristverlängerungen hat es wohl ausreichend gegeben.
    Und wenn ich die nötige Zuverlässigkeit habe, einen solchen Hund zu führen, dann werde ich wohl auch die Zuverlässigkeit haben, mich an diese Fristen zu halten.


    Ich weiß nicht, ob hier in einem Hundeforum ein "Ohhh Du armes Hascherl, die bösen bösen Ämter" erwartet wurde?


    Offensichtlich! Aber tut mir leid, mein Mitleid ist mehr als begrenzt.
    Und im Sinne der zuverlässigen Listenhund-Halter (nein ich gehöre nicht zu Listenhund-Haltern) ist der Bescheid korrekt. Denn wenn die TE sich mit ihren Hunden in Alltag SO gibt wie hier, dann leistet sie denen einen Bärendienst.
    Sorry, dann ist es besser, wenn diese Hunde in zuverlässigen Händen sind.


    Hätte man ein Exempel statuieren wollen, hätte es auch keine Fristverlängerung gegeben. Denn das ist reiner Goodwill.
    Da hat mal wieder jemand versucht es auszureizen und ist auf die Nase gefallen, leider auf Kosten des Hundes.

  • Weil viele anscheinend das zweite Dokument nicht gelesen haben poste ich noch mal den korrekten Link:


    http://www.imgbox.de/show/img/tbhi5fMH9Y.jpeg


    So wie ich es verstanden habe ist die Problematik Geldmangel. In dem Schreiben steht ja im letzten Satz, dass ALG II zwei bezogen wird und auch deshalb mit Weggnahme des Hundes gedroht wird. Am Anfang steht, dass aus Geldmangel um eine erste Fristverlängerung gebeten wurde. Diese wurde dann also wahrscheinlich auch Aufgrund von Geldmangel nicht eingehalten.
    Der "Zwangsumzug" von München nach Ingolstadt wird auch damit zusammenhängen.


    Und jetzt komme ja auch noch die 300 Euro dazu, die der Hundehalter wegen dieses Schreibens nun zu zahlen hat.
    Klingt alles nicht gut.

  • Zitat

    Tja, ein Exempel ^^


    du hattest eine Frist, die du nicht eingehalten hast.
    Sie wurde verlängert und die hast du nicht eingehalten.
    Du bekamst letzte Woche ein Schreiben und heute geht dir der Arsch auf Grundeis?


    Such dir nen Anwalt und versuch da was ... aber ganz ehrlich, da ist nicht der Sachbearbeiter schuld, sondern mehrfach dein Verschulden ...


    So sehe ich das auch und jetzt wird dem Sachbearbeiter vom Ordnungsamt der schwarze Peter angehängt. Dann hol ich mir keinen Listenhund, der ein negatives Gutachten braucht, wenn ich nicht in der Lage bin, dieses zu erbringen.

  • Erst einmal großes Sorry für die ganzen Fehler im ersten Beitrag. Hatte ihn schnell getippt und doch wieder etwas verändert und dann nicht Korrektur gelesen bevor ich ihn abgeschickt habe. ;-)


    Ja man sollte sich kein Tier holen, erst recht kein zweites und keinen SoKa, wenn man sich das nicht leisten kann. Da liegt so einiges im Argen. Evtl auch psychische Probleme die zu einer Art Tunnelblick und Verdrängung von Problemen führt. Ala "ich weiß nicht was ich machen soll, also mach ich erst mal gar nichts!" Ist ja z.B bei Depressionen gar nicht so selten. Egal wieso, das Kind ist mehr als in den Brunnen gefallen und es ist schade, dass der zweite Hund das nun ausbaden muss.

  • Bei soviele fehlender Einsicht und komplettem Fehlen von Verantwortungsbewusstsein hoffe ich das beide Hunde eingezogen werden und vernünftige Halter bekommen.


    Und sorry, wenn ich kaum Geld habe, mir nichtmal einen Wesenstest leisten kann, dann gibts halt keinen Hund. Dann muss ich auch nicht mein Unvermögen auf Personen abwälzen die irgendwann eben kein Auge mehr zudrücken können.


    Zur Info für Dich. Sollte es zB zu einem Vorfall mit Deinem Hund kommen und der Sachbearbeiter war im Vorfeld untätig oder hat immer wieder Fristen verlängert dann muss im Zweifel auch er Haften.

  • Wenn ich eine Fristverlängerung bekommen habe wegen des Geldes ist das höchst kulant in meinen Augen. 4 Wochen sollten genügen um es zu beschaffen. Was der Einwurf nach einer Anhörung da soll, erschliesst sich mir nicht. Wenn Freunde und Familie nicht helfen können muss man eben beim Amt um einen Vorschuss bitten.

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