Probleme mit Ordnungsamt
- mydogismygod
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Unter dem gleichen Nick aus einem anderen Forum, der Beitrag stammt 07.06.2014:
ZitatHallo,
ich habe seit 11.9.2012 einen Rottweiler (Spitzbubenberg) und seit August letzten Jahres eine Boxermischlingshündin aus einer Tötungsstation in Ungarn. Der Rottweiler hat kürzlich den Wesenstest gemacht bei einer Dr. Mucha, das Ergebnis liegt noch nicht vor, allerdings ist davon auszugehen, dass er bestanden hat. Heute kommt ein Brief vom Ordnungsamt, ich würde unerlaubt zwei Kampfhunde halten, die Hündin sei eine Rottweilermischlingshündin.
(Den Rüden deshalb unerlaubt, da ich den Wesenstest ca. 2 Monate nach der Frist habe machen lassen). Meine Frage ist nun: Wer muss den Nachweis erbringen, dass bei der Hündin ein Rottweiler mit drin ist? Ich bin extrem frustriert, da für mich Ingolstadt eine extrem intolerante Stadt, aus der ich händeringend raus will, meine Heimatstadt ist München, ich habe in München innerhalb von ca. 10 Jahren, in denen ich mehrere Rottweiler etc. hielt, nicht annähernd solche Probleme gehabt, wie in diesem Kaff, auch die Einstellung der Bevölkerung betreffend.
Vielleicht kann mir jemand Tipps geben, wie ich jetzt vorgehen soll.Grüße!
Wenn ich bedenke, dass das Problem ja nun seit mindestens 16 Monaten (Anschaffung des Zweithundes) bekannt sein dürfte und dass dies scheinbar die zweite Fristüberschreitung ist, die die TE sich leistet, finde ich das Ordnungsamt unglaublich tolerant und habe absolut kein Verständnis für die TE.
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Zitat
Wenn du Ratschläge in Bezug auf Illegales haben willst bist du hier allerdings falsch.Sicher ist das Gesetz blödsinnig, aber dennoch ist es ein Gesetz und daran hat man sich zu halten.
Will man das nicht steht es jedem frei das Land zu verlassen und sich in einem Land niederzulassen dessen Gesetze einem mehr zusagen.Durch "Ich will aber nicht!" ändert man die Gesetzeslage nicht. Es gibt viele die sich bemühen diese Listen endlich abzuschaffen, es gibt viele Experten die inzwischen doch schon fast laut werden, mit Demos wie dem SoKa-Run wird versucht der Öffentlichkeit zu zeigen das ihr Bild vom "Kampfhund" falsch ist, falsch durch die Medien gezeichnet.
Und dann kommst du an, brüllst rum wie ein Kind dem man den Lolli geklaut hat weil du nicht in der Lage warst deinen Arsch zu bewegen?
Wirst ausfällig gegenüber dem Sachbearbeiter, warum? Weil der seinen Job macht? Sehr erwachsenes Verhalten.
So Menschen wie dich würd ich gern mal mit der Wand bekanntmachen, ihr macht uns anderen das Leben nur noch schwerer!
Schlechte Beispiele wie du, die bleiben im Gedächtnis und wir anderen, die sich den Arsch aufreißen um das Image der Hunde und der Halter zu verbessern, wir werden dann mit euch auf eine Stufe gestellt.Boah, da kann ich garnicht soviel essen wie ich kotzen will....
Nicht aufregen Aoleon, die TE ist schon lang nicht mehr da. Wie gesagt, die verantwortungsvollen Listihundehalter müssen leider diese Vorgehensweise ausbaden.
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Zitat
Wenn du Ratschläge in Bezug auf Illegales haben willst bist du hier allerdings falsch.Sicher ist das Gesetz blödsinnig, aber dennoch ist es ein Gesetz und daran hat man sich zu halten.
Will man das nicht steht es jedem frei das Land zu verlassen und sich in einem Land niederzulassen dessen Gesetze einem mehr zusagen.Durch "Ich will aber nicht!" ändert man die Gesetzeslage nicht. Es gibt viele die sich bemühen diese Listen endlich abzuschaffen, es gibt viele Experten die inzwischen doch schon fast laut werden, mit Demos wie dem SoKa-Run wird versucht der Öffentlichkeit zu zeigen das ihr Bild vom "Kampfhund" falsch ist, falsch durch die Medien gezeichnet.
Und dann kommst du an, brüllst rum wie ein Kind dem man den Lolli geklaut hat weil du nicht in der Lage warst deinen Arsch zu bewegen?
Wirst ausfällig gegenüber dem Sachbearbeiter, warum? Weil der seinen Job macht? Sehr erwachsenes Verhalten.
So Menschen wie dich würd ich gern mal mit der Wand bekanntmachen, ihr macht uns anderen das Leben nur noch schwerer!
Schlechte Beispiele wie du, die bleiben im Gedächtnis und wir anderen, die sich den Arsch aufreißen um das Image der Hunde und der Halter zu verbessern, wir werden dann mit euch auf eine Stufe gestellt.Boah, da kann ich gar nicht soviel essen wie ich kotzen will....
Du sprichst mir aus der Seele.
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Zitat
Nicht aufregen Aoleon, die TE ist schon lang nicht mehr da. Wie gesagt, die verantwortungsvollen Listihundehalter müssen leider diese Vorgehensweise ausbaden.Ganz bestimmt..dieser Fall wird die welt verändern.
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Zitat
Und nach diesem Thread wundert man sich, warum die Listis Listis bleiben, leid tun können uns nur die verantwortungsvollen Listenhundehalter, die die Auflagen einhalten, einen sozalisierten Hund vorweisen können und viel Freizeit mit Arbeit an ihrem Hund aufbringen, um zu zeigen, dass der Listi auch nur ein normaler Hund ist.
Aber es gibt halt auch solche Hundehalter wie die TE, die das Gesetz herausfordern, Hauptsache ein Rotti, auf die Auflagen pfeiff ich.... Schade, sehr schade, wie schon erwähnt, letztendlich müssen es die verantwortungsvollen Hundehalter mit all den Auflagen ausbaden.
Mein lieber Scholli, die TE sollte mal mit dem Ordnungsamt von meiner Heimatstadt(in NRW) zu tun haben. Bussgeld 250 E plus Nachweis vom 20/40-Sachkundenachweis fuer MICH innerhalb von 48 Std.(!) weil Hund bei mir unangeleint aus dem Kofferraum gesprungen ist. Herrchen war krank und ich bin " mal eben" mit seinem super lieben DSH zur Hundefreilaufwiese gefahren.
Da gabs gar keine Diskussionsmoeglichkeit. Die waren knallhart, auch wenn es nicht mein Hund gewesen ist. Fuer mich lief das unter Nachbarschaftshilfe. An Konsequenzen haben wir in dem Moment gar nicht gedacht
Was soll ich mich darueber aufregen?
Die Gesetzeslage der Stadt war damals so, ich hab das nicht so aufm Schirm gehabt weil ich nen Jack-Russel-Mix hatte.
Fuer mich wars ein Hund, der Pipi musst und ein netter Halter, der in Not war. Punkt.
Kann ich noch so rummotzen bei der Stadt. Menschlichkeit gabs da nicht.Ich moechte nicht wissen, wie die da mit SoKas umgehen, aber ich bekomm dort kaum welche zu sehen.Spricht schon fuer sich, oder?
Nee, echt.
Wenn ich so Auflagen zu erfuellen habe hab ich sie zu erfuellen. Wenn ich "so nen" (Nicht abwertend gemeint !!!) Hund halten moechte und von dem vorherigen Wesenstest auch schon um die Gesetzeslage in der Stadt weiss, dann zieh ich das Ding durch und schimpf nicht auf die boese boese Stadt!
Oder ich leg mir direkt ne andere Rasse zu (auch nicht abwertend gemeint!!!) etc..Auf Gnade hoffen, nee is nicht, sorry.
Mir tun nur die Hunde leid, die dann wieder ewig und 3 Tage wegen sowas im Heim hocken mhessen und all die Halter, die jeden Cent in die Erziehung ihrer SoKas stecken, damit sie alle Befreiungen erlangen. -
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Zur TS braucht man keine Worte mehr verlieren, unfassbar...
ZitatAber mal ne Frage zu dem Schreiben an die TS: enthält dies auf der 3. Seite eine Rechtsbehelfsbelehrung? Wenn nicht --> Formfehler, anfechtbar.
Noch mal kurz weil ich drüber gestoplert bin. Eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung ist meines Wissens zwar ein Formfehler, dieser hat jedoch keine Auswirkung auf die rechtliche Wirksamkeit. Lediglich die Widerspruchsfrist verlängert sich von 4 Wochen auf 12 Monate. Erst im Widerspruchsbescheid ist eine Rechtsbehelfsbelehrung zwingend notwendig.
kamiko: Ich kenn mich mit der 20/40 Regelung nicht so gut aus, komme aus Hessen. :) Ist es so, dass jeder, der den Hund führt die entsprechenden Nachweise benötigt? Also müsste man, wenn man z.B. mit dem Hund des Partners oder eines Bekannten Gassi geht der unter die Regelung fällt den Sachkundenachweis haben? Oder war das bei dir auf die nicht vorhandene Leine bezogen?
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RatzRatz: ich vermute, es lag daran, dass der Hund unangeleint aus dem Kofferraum sprang.
Soweit ich weiß, steht im Gesetz immer nur "der Halter". Ausnahme sind "gefährliche Hunde", dazu zählen bestimmte Rassen wie Pitbull z.B. und Hunde, die schon aufgefallen sind durch Beissvorfälle etc. Bei solche Hunden benötigt jeder, der den Hund spazieren führt, den Sachkundenachweis.
Ich an kamikos Stelle hätte Widerspruch eingelegt. Es sei denn, der Hund ist nicht nur aus dem Kofferraum gehüpft, sondern hat sich direkt 30 Meter abgeseilt.
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Zitat
Unter dem gleichen Nick aus einem anderen Forum, der Beitrag stammt 07.06.2014:
Wenn ich bedenke, dass das Problem ja nun seit mindestens 16 Monaten (Anschaffung des Zweithundes) bekannt sein dürfte und dass dies scheinbar die zweite Fristüberschreitung ist, die die TE sich leistet, finde ich das Ordnungsamt unglaublich tolerant und habe absolut kein Verständnis für die TE.
Da fällt einem nichts mehr zu ein!
Zwei Hunde, zweimal Frist verstreichen lassen.
KOTZ!
Ich fühl mich echt im falschen Film und müsste über die Situationscomic hier lachen, wenn es nicht so traurig wäre...
Alle Vorurteile in einem Thread: Kampfhunde, Harz 4, ausfallende Redensweise und gesetzeswidriges Verhalten!!!Ich fand als Teenie auch das Gesetz blöd, dass man erst eine Flasche Sekt ab 16 bekommt...
Oder auch jetzt, dass ich an manchen Straßen 30 fahren muss, wo ich doch den Grund nicht sehe...
Und doch halten die Leute sich dran - nur du nicht, weil du es sinnlos findest.Du kannst deine Hunde doch nicht lieben - denn dann würdest du dich einfach dran halten, den Test in der Frist machen und gut ist!
Und du hättest dir auch nur einen SoKa geholt, wenn du minimum das Geld für den Wesenstest gehabt hättest.
Purer Egoismus hier!!!! -
Zitat
Soweit ich weiß, steht im Gesetz immer nur "der Halter". Ausnahme sind "gefährliche Hunde", dazu zählen bestimmte Rassen wie Pitbull z.B. und Hunde, die schon aufgefallen sind durch Beissvorfälle etc.
Ich an kamikos Stelle hätte Widerspruch eingelegt. Es sei denn, der Hund ist nicht nur aus dem Kofferraum gehüpft, sondern hat sich direkt 30 Meter abgeseilt.
Wir haben Einspruch eingelegt, persoenlich das Schreiben am naechsten Tag auf dem Ordnungsamt eingereicht mit Anwesenheit vom Halter.
Aufschub haette es nur fuer die 48 Std. auf 5 Werktage gegeben, nicht fuer das Bussgeld. Unangeleint auf einem Parkplatz aussteigen = unangeleint im Wohngebiet. Egal, dass der Hund 4m neben dir steht und wartet.
Die Stadt hat die Regelung so eingefuehrt, dass JEDER der mit 20/40-Hunden geht den Nachweis haben muss. Auch die Einstufung zur Gefaehrlichkeit geht vorrangig nach innerstaedtischef Beissstatistik.
Da war der DSH ganz oben...
Lass den dann mal unangeleint aussteigen.30E, wenn der SKN nicht immer bei dir ist, 150 E, wenn der Hund mehr als 10m ueber die Grenze der Freilaufwiese ist, individuelle Jahresbeissstatistik, unterwegs auf die Hundemarken geguckt etc.
Das OA war staendig vor Ort am Rand der Freilaufwiesen und hat ordentlich abkassiert.
Das war vor 10 Jahren. Heute sind die durch Demos etc. auch etwas gnaediger. -
Meine Güte, in was für einer Miststadt - sorry für den Ausdruck - wohnst Du??
Bin auch aus NRW und derzeit ohne Hund. Aber ich kenne das bei uns so, dass der SKN z.B. nicht mitgeführt werden muss. Den muss man dem Ordnungsamt einreichen, wenn man den Hund anmeldet, und fertig.
Und Kontrollen wegen Hundemarke oder oder gibt es hier eigentlich auch nicht. Das einzige, wo regelmäßig kontrolliert wird, sind Parks etc. mit Leinenpflicht. Aber da ist man als Halter dann ja auch irgendwie selbst Schuld, wenn man den Hund trotzdem ableint.
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