Probleme mit Ordnungsamt

  • Man könnte den Hund erstmal bei Personen des Vertrauens unterbringen. Dann isser erstmal weg bis zur Prüfung. Nicht jeder plaudert in einer solchen Situation den Aufenthaltsort aus. Stichwort anderes Bundesland. Die Prüfung legst Du ab und, Tataa, Manko behoben. Sowas würde ich als gesetzestreuer Untertan natürlich nie raten. Im Gegenteil: schön blöd, es so weit kommen zu lassen.


    Du hast dann nur noch einen Sachbearbeiter mit Mega Hals auf Dich. Tja, da hast Du Lernpotenzial. Und such Dir nen Anwalt.

  • Zitat

    Man könnte den Hund erstmal bei Personen des Vertrauens unterbringen. Dann isser erstmal weg bis zur Prüfung. Nicht jeder plaudert in einer solchen Situation den Aufenthaltsort aus. Stichwort anderes Bundesland. Die Prüfung legst Du ab und, Tataa, Manko behoben. Sowas würde ich als gesetzestreuer Untertan natürlich nie raten. Im Gegenteil: schön blöd, es so weit kommen zu lassen.


    Du hast dann nur noch einen Sachbearbeiter mit Mega Hals auf Dich. Tja, da hast Du Lernpotenzial. Und such Dir nen Anwalt.


    Äh, der Hund ist plötzlich entlaufen oder wie? Was ist das denn für ein Rat?


    Und wozu der Anwalt? Das kostet doch nur unnötig.


    Der Hund ist ja nicht gleich futsch. Man muss nun für die Unterbringung aufkommen, den Test nachholen, danach sollte es kein Problem sein, den Hund zurück zu holen. Ein Anwalt kann da nun wirklich nichts machen, wenn man schon 2 Fristverlängerungen hatte und gegen Gesetze verstösst. Das wär nur rausgeschmissenes Geld. Ich würd das Geld lieber sparen und verwenden für obiges.

  • Der Hund ist nicht da. Ende. Hund zurück holen sollte kein Problem sein? Die Titanic sollte nicht sinken. Shit Happens.


    Anwalt für die Konsequenzen des von mir beschriebenen, aber nicht vorgeschlagenen Vorgehens.


    Das beste wäre natürlich, es gar nicht so weit kommen zu lassen. Halte den TE für vollkommen verantwortungslos, solange er die ersten Verspätungen nicht nachvollziehbar erklären kann. Was er bisher nicht konnte.

  • Ich würde mal behaupten:
    Die Einstellung, die die TE hat, macht "Listenhunde" erst zu Listenhunden....


    Nämlich die "mir gehört die Welt!" -Einstellung der Halter!

  • Zitat

    Man könnte den Hund erstmal bei Personen des Vertrauens unterbringen. Dann isser erstmal weg bis zur Prüfung. Nicht jeder plaudert in einer solchen Situation den Aufenthaltsort aus. Stichwort anderes Bundesland. Die Prüfung legst Du ab und, Tataa, Manko behoben. Sowas würde ich als gesetzestreuer Untertan natürlich nie raten. Im Gegenteil: schön blöd, es so weit kommen zu lassen.


    Du hast dann nur noch einen Sachbearbeiter mit Mega Hals auf Dich. Tja, da hast Du Lernpotenzial. Und such Dir nen Anwalt.


    Könnte man, allerdings wird bei Listenhunden der Nachweis verlangt, wo der Hund hin verbracht wurde.


    Mit der Bemerkung Hund ist nicht mehr da, wird das OA nicht zufrieden sein und es kommt zu weiteren Zwangsmaßnahmen. Letztendlich wird es dazu führen, daß die TS wegen Unzuverlässigkeit keinen der Hunde behalten wird dürfen.


    Auch ein Anwalt, den sie eh nicht bezahlen kann, wird da nicht helfen können.


    Gaby, ihre schweren Jungs und Finn

  • Zitat

    Man könnte den Hund erstmal bei Personen des Vertrauens unterbringen. Dann isser erstmal weg bis zur Prüfung. Nicht jeder plaudert in einer solchen Situation den Aufenthaltsort aus. Stichwort anderes Bundesland. Die Prüfung legst Du ab und, Tataa, Manko behoben. ...


    Das Fettgedruckte halte ich für ein Gerücht - wenn die Unzuverlässigkeit erstmal bewiesen wurde durch die mehrfache Nichteinhaltung von Terminen, wird diese auch nicht durch ein nachträgliches Ablegen des Tests wieder gutgemacht bzw. wiederhergestellt! Die Entscheidung dürfte "gegessen" sein, schätze ich...


    Und ganz ehrlich - solche Tips für jemanden, der sich SO verhält - ich finde, die Hunde sind dort tatsächlich nicht wirklich gut untergebracht und die Halterin macht die Bemühungen jedes seriösen Listi-Halters zunichte, die Hunde mit guter Ausbildung (und vorbildlichem Benehmen als Halter incl. Einhaltung von Vorschriften!) in anständigem Licht erscheinen zu lassen, um weitere Auflagen und Verschärfungen der Gesetzgebung zu verhindern. So jemandem noch Tips zu geben, wie er (illegal) den Hund behalten könnte, halte ich jetzt schon für etwas kontraproduktiv.......

  • Zitat

    Könnte man, allerdings wird bei Listenhunden der Nachweis verlangt, wo der Hund hin verbracht wurde.


    Ja, um sowas kann man gerichtliches Brimborium veranstalten. Damit kauft man sich Zeit.


    Allerdings ist uns allen klar, dass die Zeit gegen die TE arbeitet. Im übrigen braucht man sich als Hundehalter nicht als Untertan behandeln lassen, nur weil man eine spezielle Hunderasse hält. Dazu gibt es allerdings intelligentere Wege als den eingeschlagenen.

  • Zitat

    ...
    Der Hund ist ja nicht gleich futsch. Man muss nun für die Unterbringung aufkommen, den Test nachholen, danach sollte es kein Problem sein, den Hund zurück zu holen...


    Wie aus der Behördenpost hervorgeht, lebt der Besitzer von ALG II, davon kann er die Unterbringung doch gar nicht bezahlen. Auch den Gebührenbescheid, der 300 Euro kostet, kann man von 391 Euro im Monat doch nicht bezahlen? Ich frage mich sowieso, wie man mit diesem Geld zwei Rottweiler und sich selbst ernähren kann.
    Schön blöd - und total verantwortungslos - das so kommen zu lassen, auf Kosten des Hundes, der dann nämlich im Tierheim sitzt und vielleicht ewig auf neue Besitzer warten muss.
    Das konnte ja nur böse enden... :( :

  • Doch,
    wenn man verantwortungsbewusst ist und jeden Monat was zur Seite gepackt hätte. Ich hab 10 Jahre mit weniger als ALG II gelebt und hab gearbeitet und konnte trotzdem alle 6 Monate meine 300€ Studiengebühr bezahlen und hab jeden Monat 100€ auf die hohe Kante gepackt. Und trotzdem wurde frisch gekocht jeden Tag und am WE auch mal weggegangen, Internet und Fernsehen hatte ich auch, Handy sowieso und ne NABU Spende war auch noch monatlich drin.


    Ich glaub problematisch wird das erst wenn man Kinder hat und das hört sich hier nicht so an.


    Und wenn man sich zwei Hunde anschafft, muss man eben für ein Polster sorgen, zu den Kosten hätte es ja gar nicht kommen müssen, wenn man gleich alles richtig gemacht hätte. Und es kann immer mal was dazwischen kommen, da sollte man schon Rücklagen haben.

  • Ich habe nach der Trennung von meinem Mann bis zu meiner Wiederheirat von Grundsicherung gelebt (ich bin schwerbehindert und voll erwerbsgemindert) und habe auch sehr sparsam gelebt. Ich konnte Frau Schmitt auch locker ernähren, Frau Schmitt ist aber ein Zwergpinscher-Mix. ;)
    Allerdings muss man schon sehr gut rechnen und sparen können und ich weiss von anderen, dass das Geld vielen gerade so reicht.
    Ich bin trotzdem der Meinung, zwei Rottis zu ernähren und die laufenden Kosten zu stemmen, das ist imho schon eine Gratwanderung. Zumal die beiden ja auch sicher eine erhöhte Hundesteuer haben, denk ich mir. Von Tierarztrechnungen mal ganz abgesehen.

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