Impfpass beim Spaziergang mitzuführen ??

  • Ich finde, wenn du (auch nur kurz und streckenweise) ein fremdes Land betrittst hast du deren Richtlinien einzuhalten. Wie das was festlegen ist voellig irrelevant, aber ich finde, dass es einfach etwas mit gegenseitigem Respekt zu tun hat.
    Klar, im Grenzwald wirst du wohl kaum oder eher unwahrscheinlich auffliegen, aber das Risiko waere mir zu gross und das Geschrei ist nachher wieder gross. Haette, wollte, waere, wenn, aber....


    Ich bin zeitweise in den Niederlanden aufgewachsen.
    WENN du es da mit Aemtern zu tun bekommst, dann richtig. Gerade was Verkehrs- und Veterinaerrecht angeht sind die mitnichten lustig und streng. Hunde sind ein Thema fuer sich, aber auch die koennen ohne Wenn und Aber eingezogen werden, wenn die Behoerden es fordern und fuer berechtigt halten.


    Nimm eine Passkopie mit, lass sie von deinem TA beglaubigen und gut ist.

  • Sorry, aber das mit der Blutuntersuchung ist Quark. ;)
    Eine aktive Tollwut kann nur post mortem bei einer Obduktion nachgewiesen werden, da hilft eine Blutuntersuchung nicht.


    Entschuldige bitte, ich habe mich unklar ausgedrückt, ich meinte natürlich die Untersuchung auf den Tollwut AK-Titer. ;)

  • Huhu,



    Entschuldige bitte, ich habe mich unklar ausgedrückt, ich meinte natürlich die Untersuchung auf den Tollwut AK-Titer. ;)


    nein, ich hab das schon so verstanden, wie du's gemeint hast, dennoch kann man anhand des Antikörpernachweises nicht zwischen Antikörpern unterscheiden, die durch eine Impfung entstanden sind und zwischen denen, die durch eine Erkrankung entstanden sind.
    Antikörper sind Antikörper, die haben nicht auf der Stirn stehen, ob sie von der Fledermaus oder aus der Spritze kommen. ;)

  • Die Behörden werden auch keine Tollwut vermuten (so sehr verbreitet ist sie ja nun nicht, dass man bei jedem erwachsenen Hund, der friedlich Spazieren geht, einen Tollwut-Verdacht postuliert ;) ), denke ich mal aber in Ermangelung eines entsprechenden Dokumentes (nämlich dem Impfpass), herausfinden wollen, ob der Hund einen AK-Titer hat, sprich, ob er geimpft ist.

  • jeder grenzübertritt ist einer...und sei es auch nur für ein paar hundert meter.
    führt man einen hund ohne gültige papiere ist dieser übertritt illegal und der hund kann eingezogen werden. kommt auf den "goodwill" der grenzwächter darauf an und liegt in deren ermessenspielraum. somit können sie dich bsp. auch sofort zurückschicken.
    die gültigkeit der im impfpass eingetragenen tollwutimpfung obliegt der freigabe vom hersteller...und nicht der (willkür) vom tierarzt.
    so ist es möglich, dass bei unterschiedlicher charge vom gleichen hersteller die freigabe auch unterschiedlich ist. bsp.ein, zwei oder drei jahre. die diskussion über diese vorgehensweise hatte ich erst beim tierarzt und hier wiederum kommt es darauf an, welche charge der tierarzt bestellt und anbietet. so kann es durchaus sein, dass wenn der tierarzt etwas daran verdienen will, er nur den impfstoff mit der freigabe für ein jahr ordert...

  • Auch, wenn das jetzt OT ist:


    Das stimmt definitiv NICHT, es werden nicht für den gleichen Impfstoff desgleichen Herstellers unterschiedliche Zeitangaben angegeben. Außer, als der "neue" Impfstoff" mit längerer Zeitangabe damals auf den Markt kam. Wegen der zeitlichen Überschneidung.


    Und entscheidend für den Grenzer ist das, was der TA als Zeitintervall eingetragen hat. Kein Grenzbeamter kennt nämlich die von verschiedenen Herstellern in verschiedenen Ländern angegebenen Intervalle, er muß sich auf das verlassen, was der TA in den Pass eingetragen hat!

  • DAS hier finde ich in dem ganzen Thread am Wichtigsten:


    "Aber was unabhängig von der Landesgrenzfrage ist:
    Bei Tw ist das Problem, dass umgeimpfte Tiere bei Ausbruch von Tw auch in DE "von Amtswegen" eingezogen werden können.[/quote]


    Und auch getötet werden können.......


    Insofern würde sich für mich die Frage, ob Impfung oder nicht, gar nicht erst stellen, weil ich dieses Risiko nicht eingehen möchte. Obwohl ich sonst alles Andere als ein Impffreak bin...... Aber DIE muß einfach sein. Dafür halte ich mich zu oft auf Feld und im Wald auf mit den Hunden, um das Risiko einzugehen, ohne Tollwutimpfung rumzurennen bzw. die Hunde rumrennen zu lassen ;-)

  • ? Habe keine Berechtigung, meinen Beitrag zu ändern - Fehler?


    Dann halt so:
    Abgesehen davon: selbstverständlich ist bei JEDEM Grenzübertritt, egal, wie weit und wie lange und wie ich den bezeichne und zu welchem Zweck, das benötigte Dokument mitzuführen.

  • Lol, also ich habe eine ganz 'tolle' Rückantwort der niederländischen Botschaft erhalten. Sie verweisen auf die Inhalte auf der HP (http://deutschland.nlbotschaft…mungen-fur-heimtiere.html) und haben sonst auch keine Ahnung.


    Ich hab's versucht. ;)


    BieBoss:
    Ich halte eine allgemeine Diskussion zur Tollwutimpfung hier für fehl am Platz. Der Besitzer des Hundes wird seine Gründe haben, warum er seinen Hund nicht impft, möglicherweise gesundheitliche.

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