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@Quebec
Wir haben die europäischen und nationalen Gesetze durchaus behandelt im Unterricht, aber ich habe es trotzdem nochmal durchgelesen. Dachte schon ich hätte was verpasst . Ich konnte im Gesetzestext im Abschnitt zur Zucht und bei den Straf und Bußgeldvorschriften nichts finden wobei es genannt wird. Das es verboten ist Tieren Leid etc zuzufügen ist klar. Aber das Gesetz aus den Niederlanden das ich dort so frei zitiert habe ist viel spezifischer formuliert.Artikel 3.4 (Fokken met gezelschapsdieren) Besluit houders van dieren
1 Es ist verboten, Heimtiere in einer Art und Weise zu züchten, die das Wohlbefinden und die Gesundheit der Elterntiere oder der Nachkommen benachteiligen wird.
2 In jedem Fall wird in der Zucht, im Sinne des ersten Absatz, so weit wie möglich verhindert, dass:
a. Schwere genetische Defekte und Krankheiten weitergegeben werden, oder bei den Nachkommen auftreten können;
b. Das äußerliche Merkmale weitergegeben werden oder bei den Nachkommen auftreten können, die schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit oder das Wohlbefinden der Tiere haben;
c. schwere Verhaltensstörungen weitergegeben werden oder bei den Nachkommen entstehen können;
d. Fortpflanzung auf unnatürliche Weise vorkommt;
e. die Anzahl der Nester oder Nachkommen, die ein Haustier bekommt der Gesundheit oder dem Wohlbefinden des Tieres oder der Nachkommen schadet.
3 Ein Hund hat innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von zwölf Monaten höchstens einen Wurf.
DIeses Gesetz gibt es seit 2014. Die Handhabung oder auch Umsetzung dieses Gesetzes von Seiten des Staates aus ist leider mehr oder weniger nicht existent, wie ich vorher sagte schwächlich. Dieses Gesetz gibt aber eine deutliche gesetzliche Grundlage gerichtlich gegen Züchter vorzugehen.
Seit dieser Zeit ist eseben auch häufig so, dass Menschen die einen Rassehundewelpen kaufen der dann an einer Erbkrankheit erkrankt, den Züchter wegen der Behandlungskosten und des Kaufpreises des Welpen verklagen. Jetzt schlachte mich nicht gleich dass wird eben gemacht ob man dass nun gut findet oder nicht (Ich nicht den es trägt in keinster Weise zu einer Verbesserung bei).Das liegt den FCI Regelungen für Zuchtrichter zugrunde in denen steht, dass ein Hund "der an gravierenderen Problemen als an rein kosmetischen Problemen leidet" mit maximal der zweit höchsten Wertung bewertet werden darf.
Als kosmetisches Problem werden zB vom RvB "überzüchtete äußerliche Merkmale" (in wörtlicher Übersetzung) gemeint. Andere Probleme wie Erbkrankheiten fallen dann unter die gravierenderen Probleme.
Vllt. ist das anders in D aber in NL muss meines Wissens mitgeteilt werden wenn einem Hund eine Erbkrankheit nachgewiesen wurde (durch den TA)Deinen zweiten Punkt verstehe ich nicht ganz... Was ich geschrieben hab sagt doch nichts wiedersprüchliches. Ja es gibt die überzüchteten Hunde dort auch, da die Hunde laut RvB bei rein kosmetischen Problemen die höchste mögliche Wertung erhalten dürfen.
Und ja es muss in NL mitgeteilt werden, dass es dann trotzdem noch eine gravierende Diskrepanz gibt zwischen dem was gemacht werden sollte und dem was tatsächlich passiert kann ich auch nichts.
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Also das hab ich jetzt nicht so erfahren... Züchter behalten Welpen ja auch, wenn sie sie vielversprechend finden. Da wird schon mit 8 Wochen drauf geschaut und mit Zuchtwart und co gefachsimpelt, welcher am vielversprechendsten ist.
Ja, und nach einem 1/2 Jahr doch abgegeben, weil doch nicht so gut.
Ausserdem, wenn man Begriffe wie Genetische Vielfalt ernstnimmt und nicht ausschließlich mehr oder weniger sinnvolle Einkreuzungen damit verbindet, macht es einfach Sinn, möglichst viele Hunde in die Zucht zu kriegen. Und Wurfgeschwister sind keine Klone!
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Ja, und nach einem 1/2 Jahr doch abgegeben, weil doch nicht so gut.
Ja, kann passieren. Was ist daran verwerflich? Oft genug klappt es ja.
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@Quebec
Was ich noch vergessen habe, das Gesetz ist auch die Grundlage für das angestrebte Zuchtverbot verschiedener Rassen. Unter anderem wird versucht die Zucht der französischen Bulldogge gerichtlich zu verbieten. Kann man sich auch drüber streiten ob das den gewünschten Effekt haben wird.
Was ich damit sagen will ist, dass dieses Gesetz eine viel weitreichendere Rechtsgrundlage bietet als das deutsche Tierschutzgesetz. -
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@Quebec
Was ich noch vergessen habe, das Gesetz ist auch die Grundlage für das angestrebte Zuchtverbot verschiedener Rassen. Unter anderem wird versucht die Zucht der französischen Bulldogge gerichtlich zu verbieten. Kann man sich auch drüber streiten ob das den gewünschten Effekt haben wird.
Was ich damit sagen will ist, dass dieses Gesetz eine viel weitreichendere Rechtsgrundlage bietet als das deutsche Tierschutzgesetz.Beim § 11 wurde uns gesagt, dass die Mopszucht aufgrund des Grundsatzes der zu vermeidenden SLS verboten ist. Auf meine Nachfrage, warum es dann so viele Züchter geben kann, hieß es sinngemäß "ist doch gut, dass es wenigstens schonmal verboten ist" .
Ich kann mir also nicht vorstellen, dass die ganze Sache so viel weitreichender ist als in Deutschland. Wünschen würde ich es mir.
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Naja bei uns ist das dann halt so ähnlich in den ZOs verankert..
§ 4 Zuchtmaßnahmen
1. Sämtliche Zuchtmaßnahmen müssen zum Ziel haben,
-rassespezifische Merkmale zu erhalten,
-die Zuchtbasis einer Rasse möglichst breit zu erhalten,
-Vitalität (Gesundheit/Alter) zu fördern,
-erbliche Defekte durch geeignete Zuchtprogramme zu bekämpfen.6. Künstliche Besamung:
Alle Hunde sollen sich auf natürlicher Weise fortpflanzen können. Künstliche Besamung darf nicht
bei Tieren angewandt werden, die sich nicht zuvor auf natürlicher Weise fortgepflanzt haben. Die
Rassehundezuchtvereine können individuelle Ausnahmen gestatten: zur Verbesserung der Gesundheit der Rasse, wenn es um das Wohl der Hündin geht oder um den genetischen Pool innerhalb der Rasse zu bewahren oder zu erhöhen.§6 Zuchttiere
2. Eine Hündin darf nicht mehr Welpen aufziehen, als es ihre Kondition zulässt. Eine Hündin soll innerhalb von 24 Monaten nicht mehr als zwei Würfe aufziehen; Stichtag ist der Wurftag. Bei starken Würfen können die Rassehunde-Zuchtvereine Sonderbestimmungen erlassen, z.B. Einsatz von Ammen, Vorschriften für den Zeitpunkt des nächsten Belegens der Hündin und
Sonderkontrollen.§ 9 Ergänzende Bestimmungen
4. Kaiserschnitte
Hündinnen, die zwei Würfe mittels Kaiserschnitt zur Welt gebracht haben, sind von der weiteren Zuchtverwendung ausgeschlossen. -
damit ist das Gesetzt genauso wischi-waschi wie das deutsche.
Oder definiert es schwere genetische Defekte?
Nein tut es nicht, das wird jedesmal vor Gericht erörtert. Aber es wurde eben auch bereits getan mit Rechtsprechung für die Tierhalter. Die eine NGO über die ich geschrieben habe, hat ungefähr 75 % der Fälle gegen Züchter gewonnen.
In Deutschland kann man zwar auch klagen aber man bekommt normalerweise nicht recht. Siehe beispiel Mops Ronja aus Ingolstadt.
@lordbao2.0
gerade weil das deutsche gesetz viel schwammiger ist als das in nl kann man es vllt so auslegen, dass mops qualzucht ist aber vor gericht kann man weder dem züchter noch der gesamten Rasse etwas anhaben -
Ist es dann nicht sogar wünschenswert, dass Züchter sich viele Hunde aus verschiedenen Linien halten, um eben eine breit gefächerte Basis zu haben?
Es wird ja in DF Kreisen oft als negativ angesehen, wenn ein Züchter mehr als 5 Hunde besitzt. Letztlich ist eine hohe Anzahl an Tieren, die man zur Zucht einsetzen kann aus verschiedenen Linien und Verpaarungen doch aber nur vorteilhaft, vorrausgesetzt man macht nicht ständig nur die gleichen Verpaarungen?Mit "nur" zwei Hündinnen und keinem Rüden kann man als Züchter dann doch gar nicht weit kommen, wenn man die Rasse weiterbringen will?
Oder lieg ich da jetzt komplett falsch? -
Nein tut es nicht, das wird jedesmal vor Gericht erörtert. Aber es wurde eben auch bereits getan mit Rechtsprechung für die Tierhalter. Die eine NGO über die ich geschrieben habe, hat ungefähr 75 % der Fälle gegen Züchter gewonnen.
In Deutschland kann man zwar auch klagen aber man bekommt normalerweise nicht recht. Siehe beispiel Mops Ronja aus Ingolstadt.@lordbao2.0
gerade weil das deutsche gesetz viel schwammiger ist als das in nl kann man es vllt so auslegen, dass mops qualzucht ist aber vor gericht kann man weder dem züchter noch der gesamten Rasse etwas anhabenAber hat der Käufer nicht auch eine gewisse Verantwortung?
Ohne sich über den Gesundheitszustand der Rasse Mops zu informieren, bei einem Züchter, dessen erwachsene Hunde man vorher gesehen hat, einen Welpen kaufen, weil man das so will und sich dann hinterher über Qualzucht und Erbkrankheiten dieses Welpen beschweren und den Züchter verklagen, dem man sehenden Auges den Hund abgekauft hat, weil man sich nicht informiert hat, ist doch aber Quatsch!? -
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