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Also sind wir beim Thema, Jagdhunde die ihrem jahrhunderte lange angezüchtetem Trieb nachkommen (durch eine Unaufmerksamkeit ihres Halters) töten heute ein Kaninchen und morgen Kinder. Sorry, dazu fällt mir nix mehr ein.
Ich kenne Massenhaft Jagdhunde, speziell Windhunde, absolute Sichtjäger, jeder von denen würde Wild Hetzen und jeder von denen würde Wild töten, keiner von denen würde aber einen Menschen mit Beute verwechseln.Wieso müssen immer erst Menschen oder Hunde verletzt werden, bevor man einschreitet?
Natürlich wird in den meisten Fällen nie ein Übergriff auf Menschen passieren, aber dennoch gehört etwas unternommen.Auch wenn ein Hund Nachbars Fiffi totbeißt, ist es gut möglich, dass er nie aggressiv gegen Menschen geht und trotzdem ruft jeder nach Maulkorb und mehr Sicherung.
Tötet der Hund statt Fiffi ein Reh wird mit den Schultern gezuckt, gesagt das kann passieren, wenn Menschen Fehler machen und man soll es einfach vergessen, denn die Besitzer werden nächstes Mal schon aufpassen?Außer in unserer emotionalen Wahrnehmung dem getöteten Tier gegenüber, besteht allerdings wenig Unterschied.
Ich sage ja gar nicht, dass es überhaupt keine Reaktion seitens der Behörde geben sollte. Aber für mich gibt es einfach einen Unterschied zwischen jemanden, der einmal einen Fehler gemacht hat, sonst sich aber vorbildlich verhält und jemanden, der sich chronisch unverantwortlich verhält. Mag sein, dass beide gleich "bestraft" werden aber das fühlt sich für mich nicht richtig an. Deswegen hoffe ich für die HH, dass die Konsequenzen eben nicht so extrem ausfallen.
Woher will man wissen wer wirklich "Ersttäter" ist oder bisher nur das Glück hatte, dass ihn keiner angeschwärzt hat?
Wie will man die einzelnen Sachen bewertet? Zählt ein totes Reh so viel wie 10 mal einfach nur hetzen? Drei Mal raufen ohne Bisswunde?
Oder wird alles gleich gewertet? -
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Ich sage ja gar nicht, dass es überhaupt keine Reaktion seitens der Behörde geben sollte. Aber für mich gibt es einfach einen Unterschied zwischen jemanden, der einmal einen Fehler gemacht hat, sonst sich aber vorbildlich verhält und jemanden, der sich chronisch unverantwortlich verhält. Mag sein, dass beide gleich "bestraft" werden aber das fühlt sich für mich nicht richtig an. Deswegen hoffe ich für die HH, dass die Konsequenzen eben nicht so extrem ausfallen.
Ein verantwortungsbewusster Hundehalter wird nach so einem Vorfall seine Hunde auch ohne amtliche Anweisung entsprechend sichern!
Also verstehe ich diese Aufregung nicht. -
Ich komme aus SH und hatte MEHRFACH jagende Hunde auf der Koppel, die munter Fohlen hetzten oder nach den erwachsenen Tieren bissen.
Und das ist keineswegs zu dulden oder zu tolerieren, weil das zum natürlichen Verhalten eines Hundes gehört. Jedes Mal waren die Hunde alleine unterwegs, kein Besi weit und breit. Es gab gerisssenes Damwild und wären wir nicht dazugekommen, wer weiß, wie es für die Fohlen ausgegangen wäre? Glaubt mir, Maulkorb und Leine wären das Harmloseste gewesen, was Hund und Besi geblüht hätte.
Und da zu sagen- tja, dumm gelaufen, der eine ist halt geborener Räuber, der andere Opfer zeugt von Verantwortungslosigkeit.
Es ist egal, ob Reh, Pferd oder Kaninchen- wenn ich meinen Hund nicht im Griff habe, muss ich ihn vernünftig sichern. Und wenn die eigene Einsicht nicht dazu reicht, übernimmt das das OA. Und das ist in meinen Augen richtig.
Schafft mein Hund es trotzdem, an der Leine weiterhin erfolgreich zu jagen und zu töten, so habe ich ihn nicht gut genug gesichert.
Da zu sagen, ist halt das Karnickel schuld, das muss krank gewesen sein, beweist sehr deutlich, wie bigott doch das eigene Denken ist- der eine wird gestreichelt und verhaetschelt und beim anderen nimmt man den Tod auf Grund von Sicherungs- und Erziehungsdefiziten billigend in Kauf.
Ich habe 3 Terrier, 1 Pinschermix, davon 2 richtige Jäger. Ich weiß also, wovon ich rede...
Diese Hunde haben auf Bewegungsreiz gehetzt und sich gegenseitig dabei aufgestachelt. Einer alleine wäre vielleicht noch kontrollierbar gewesen, aber in diesem Fall hat die Gruppendynamik die Oberhand gewonnen.
Und das Opfer, was flüchtet, hätte genausogut ein Kind auf einem Rad oder ein Kleinhund sein können, auch das löst bei vielen Hunden den Jagdreflex aus. -
@Helfstyna hier hat absolut niemand, am allerwenigstens die TS oder die Freundin um die es geht "mit den Schultern" gezuckt und ist zur Tagesordnung übergegangen es finden nur viele( mich eingeschlossen) die angedrohten Konsquenzen überzogen......
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Aber wo ist dann der Anfang? Theoretisch müsste dann ja ein Hund als gefährlich eingestuft werden der sein Spieli (nein, ich setze kein Leben mit einem Spielzeug gleich) schüttelt. Packen und Schütteln werden ja auch im Jagdverhalten gezeigt...
Ich finde es gut, dass das Amt etwas gemacht hat, aber ich finde immernoch, dass es da etwas über das Ziel hinaus geschossen ist.
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sabarta das Schlüsselwort ist "unkontrolliert"
Und was wäre denn eine "angemessene" Maßnahme gewesen?
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Ich sage ja gar nicht, dass es überhaupt keine Reaktion seitens der Behörde geben sollte. Aber für mich gibt es einfach einen Unterschied zwischen jemanden, der einmal einen Fehler gemacht hat, sonst sich aber vorbildlich verhält und jemanden, der sich chronisch unverantwortlich verhält. Mag sein, dass beide gleich "bestraft" werden aber das fühlt sich für mich nicht richtig an. Deswegen hoffe ich für die HH, dass die Konsequenzen eben nicht so extrem ausfallen.
Und woher wissen die Leute bei der Behörde, dass es sich um einen einmaligen Fehler handelt?
Die können doch nicht erkennen, ob das wirklich ein einmaliger Fehltritt war oder die Hunde schon sehr oft gejagt haben, möglicherweise sogar mit Erfolg, aber dabei nur noch nicht erwischt wurden.Wenn ich die Gefahrhundeverordnung von Schleswig-Holstein durchlese, sehe ich auch keinen Ermessensspielraum der Behörden bei der Leinen- und Maulkorbpflicht.
In den betreffenden Paragraphen (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1, 4) gibt es keine Kann-Formulierung, da kann der Bearbeiter noch so gerne anders entscheiden wollen, er ist trotzdem an das Gesetz gebunden. -
Dennoch bin ich der Meinung, dass ein Leinenzwang ausgereicht hätte.
Wer seinen Hund mit Absicht wildern lässt, der wird sich auch nicht an Auflagen halten. Ich weiss nicht wo ihr alle Gassi geht, aber ich habe in 6 Jahren Hundehaltung noch nie einen Ordnungsamtbeamten gesehen der sich für Hunde interessiert hätte...
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sabarta das Schlüsselwort ist "unkontrolliert"
Und was wäre denn eine "angemessene" Maßnahme gewesen?
Wie gesagt, Leinenzwang hätte ich ok gefunden, eventuell auch ein Hundeschulkurs zum Thema Jagen, auch eine saftige Geldbuße hätte ich in Ordnung gefunden.
Auch eine Möglichkeit diesen Leinenzwang wieder los zu werden fände ich fair, aber wohl kaum umsetzbar.Ich behaupte mal, dass JEDER Hund mal durchstarten kann, egal wie gut er im gehorsam steht. Für mich käme es auf das Verhalten der Hundehalter danach an.
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Aaalso, es gibt tatsächlich schon Neuigkeiten.
Ich weiß nicht mehr, wer empfohlen hat, das persönliche Gespräch mit dem Sachbearbeiter zu suchen - aber derjenige hat einen Orden verdient.
Meine Freundin hat gestern mit verschiedenen Vereinen, der Hundelobby und anderen Freunden telefoniert. Ihr wurden verschiedene Anwälte, Adressen für Wesenstest usw. angeraten. Am Ende des Tages ließ ihr die ganze Sache keine Ruhe und sie hat direkt bei der Sachbearbeiterin angerufen und einen Gesprächstermin für heute morgen vereinbart.
Es gab ein ausführliches Gespräch. Meine Freundin hat folgende Punkte genannt:
- sie hat das Potential ihrer Hunde unterschätzt, weiß nun aber darum und wird eine Wiederholung nicht zulassen. Sie wird die Hunde von nun an ohne Ausnahme an der Leine führen. Sie wird darüber hinaus ein Anti-Jagd-Training besuchen, die Anmeldebescheinigung hat sie mitgebracht.
- die Hunde sind Besuchshunde, die mit einer Maulkorbpflicht nicht mehr für diese Tätigkeit eingesetzt werden können. Sie hat sich von dem Seniorenheim, in das sie ihre Hunde mitnimmt, ein Empfehlungsschreiben ausstellen lassen. Dort stand drin, dass die Hunde als freundlich und wohlerzogen auftreten, sich noch nie etwas haben zu Schulden kommen lassen und dass es für die Bewohner (überwiegend Demenzpatienten) sehr traurig wäre, wenn die Besuchsdienste nicht mehr fortgeführt werden könnten.
- sie hat sich bereit erklärt, die Hunde jederzeit einem Wesenstest zu unterziehen.Und das Ergebnis: das Verfahren wird eingestellt!
(Natürlich nicht das Bußgeldverfahren, das läuft seperat.)Die Sachbearbeiterin hat gesagt, dass sie durch die Einsicht meiner Freundin und ihr Verantwortungsbewusstsein um die Problematik keine Veranlassung sieht, ihre Hunde unter dem GefHG zu behandeln! Ein Wesenstest ist ebenfalls nicht notwendig.
Die Sachbearbeiterin hat aber auch klargemacht, dass der Name meiner Freundin und ihrer Hunde nun aktenkundig ist und sie mit der vollen Härte des Gesetzes zu rechnen hat, wenn sich so ein Vorfall auch nur ansatzweise wiederholt (bedeutet z.B., wenn die Hunde beim Hetzen gesichtet werden, auch wenn kein Tier zu Schaden kommt). Soll heißen: es gibt nur eine zweite Chance, keine dritte.Nun ist es nach dem großen Schrecken also zu einem überraschend guten Ende gekommen.
Ich möchte mich auch im Namen meiner Freundin bei allen bedanken, die hier mitgelesen haben, ihr Mitgefühl ausgedrückt haben und wirklich gute Ratschläge parat hatten!
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