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Beim vom Auto erwischten Reh ist üblicherweise das Wild der Unfallverursacher, dann liegt keine Fahrlässigkeit vor und daher gibt es auch keinen Schadenersatzanspruch.
Das ist eine ganz andere Sachlage.Der Hund, der Wild reißt, bewegt sich außerhalb der Aufsichtspflicht des Halters, dieser handelt fahrlässig und kann somit auf Schadenersatz verklagt werden.
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Hi
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@Sjerri: JA, klar, danke!
LG -
Hallo,
ich vermute auch, dass ein nicht unerhebliches Ordnungs- bzw. Bußgeld fällig sein wird. Auch Leinen- und Maulkorbzwang halte ich für möglich. Wobei ich gegen letztere Maßnahmen in diesem Fall Einspruch einlegen würde. Das sind ausgebildete Gebrauchshunde, wenn ich das mal so nennnen darf, die vmtl auch als Ausbildungsgrundlage einen Wesenstest bestanden haben. Da müssen ja schon einige unglückliche Umstände zusammengekommen sein, damit sowas passiert. Ausgebildete Hunde besitzen meiner Erfahrung nach ein hohes Maß an Impulskontrolle, springen nicht ohne Freigabe aus dem Kofferraum und sind in jeder Situation abrufbar.
Aber Tier bleibt eben Tier und ich finde dann kann man als Ordnungsamt auchmal Paragraphen Paragraphen sein lassen. Ich glaube nicht, dass sich dieser Vorfall wiederholen wird. Natürlich ist Wilderei nicht in Ordnung, aber ich finde, jemand, der so viel Arbeit in seine Hunde gesteckt hat und sich seiner Schuld bewusst ist, ist anders zu behandeln als die Hundehalter, die es nicht "stört"wenn ihre Hunde jagen. Solche trifft man nämlich auch immer wieder. -
Ich weiss nicht, ob die ursprüngliche Frage schon beantwortet wurde (hab mir nicht alle 6 Seiten durchgelesen), aber die Hunde fallen m.Mn. nach unter das Gefahrhundegesetz in S-H vom Jan 2005 (Paragraph 3, Abs 3, Nr 4 und 5 - Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild hetzen und reissen).
Die Besitzerin wird einen Antrag auf das Halten gefährlicher Hunde stellen müssen, und dafür ihre Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweisen müssen.
Die Massnahmen, die für das Führen gefährlicher Hunde aufgeführt sind, sind Leinen- und Maulkorbpflicht (Leine bis zu 2m), tragen eines hellblauen Halsbandes, und das ausbruchssichere Einfrieden des Grundstücks. Außerdem darf nur sie selbst (oder andere vom OA genehmigte Personen, die Zuverlässigkeit und Sachkunde nachweisen) den Hund führen.Bei Verstoss gegen die Auflagen kann das OA die Haltung untersagen und/oder die Hunde einziehen.
Ausserdem hat sie wohl gegen das Jagdgesetz verstossen, damit kenne ich mich aber nicht besoders gut aus. Das ist ggf dort nachzulesen.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Hunde mit einem Wesenstest wieder von Leinen- und Maulkorbpflicht befreit werden können. Das ist wohl beim entprechenden OA zu erfragen.
Viel Glück!
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RafiLe1985: Besuchshunde zählen nicht zu den Ausnahmen, sondern nur Diensthunde von Behörden, Rettungshunde, Blinden- und Behindertenbegleithunde, Herdengebrauchshunde und Jagdhunde.
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RafiLe1985: Besuchshunde zählen nicht zu den Ausnahmen, sondern nur Diensthunde von Behörden, Rettungshunde, Blinden- und Behindertenbegleithunde, Herdengebrauchshunde und Jagdhunde.
Ich meinte jetzt auch nicht unbedingt solche Ausnahmehunde.
Ich stelle mir vor, mir wäre das passiert, wenn Newton fertig ausgebildet ist. Bis dahin hat er den Wesenstest und die BHP bestanden, eine Therapiebegleithund-Ausbildung erfolgreich hinter sich gebracht und an mehreren Dummy-Prüfungen teilgenommen. Ich finde schon, dass so ein Hund anders zu behandeln ist, als ein vollkommen unerzogener Hund, den der Besitzer unkontrolliert jagen lässt und der sein Unrecht auch nicht einsieht.
Da sollte es meiner Meinung nach schon eine Einzelfall-Entscheidung geben. -
Meiner Meinung nach gibt das Gesetz vor, wieviel Ermessensspielraum das OA in Einzelfällen hat. Und das Gesetz in S-H ist nunmal recht eindeutig, was als Ausnahme gilt und was nicht. Aber vielleicht sieht das entprechende OA das ja anders und macht eine Ausnahme.
Ich habe mich (als Listenhundehalter) mit der ganzen Thematik von der anderen Seite beschäftigt. Manche Ordnungsämter verordnen da manchmal irgendwelche Auflagen, die so gar nicht zulässig sind - wie z.B. das Abschaffen des Hundes, wenn es sich nachweislich nicht um einen Listenhund handelt (mit Rassegutachten oder Papieren).
Da ist man dann schon froh, wenn nicht einfach das OA was zusammenentscheidet, sondern wenn es genaue gesetzliche Regelungen gibt, die man ggf auch mit Hilfe eines Anwalts durchsetzen kann. -
Wieso ist ein Hund, der ein Reh reißt, ein "gefährlicher Hund"?
Das ist unkontrolliertes Jagdverhalten (und Versagen seitens des Halters), kein aggressives Verhalten.
Blödsinniges Gesetz, wenn es wirklich so lautet. Werde mal den genannten Paragraphen nachlesen gehen.
@RaFile: Die Hunde sind Besuchshunde, haben eine Ausbildung mit Abschlussprüfung beim ASB dazu abgelegt. Einen offiziellen Wesenstest haben sie nicht machen müssen. Ich weiß nicht, inwieweit diese Qualifikation für das Anfechten einer möglichen Leinen- oder Maulkorbpflicht relevant ist. Letztlich beweist die Besuchshundetätigkeit (wenn überhaupt) nur, dass die Hunde im Umgang mit Menschen sehr gut trainiert sind. Über die Kontrollierbarkeit am Wild sagt das nichts aus.
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Hab den Gesetztext nachgelesen, was Regula geschrieben hat ist alles korrekt. Werde das mal an meine Freundin weiterleiten...
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Um eine solche Ausbildung absolvieren zu dürfen, muss der Hund doch einige Kriterien erfüllen. Dort wo ich mit Newton die Ausbildung machen werde, ist es so, dass man einen bestandenen Wesenstest vorlegen muss oder von den Ausbildern dort durch eine Beurteilung entschieden wird, ob er an der Ausbildung teilnehmen darf. Hier ist es Voraussetzung, dass der Grundgehorsam zuverlässig sitzt. Das Abbruchsignal und der Abruf zählen für mich zum Grundgehorsam. Die Hunde mussten also vor oder während der Ausbildung unter Beweis stellen, dass sie gehorsam sind. Daher ist davon auszugehen, dass dieser Vorfall eine absolute Ausnahmesituation war, der sich, auch durch die Einsicht der Hundehalterin, nicht wiederholen wird.
Anders würde es sich verhalten, wenn wir hier eine Hundehalterin hätten, deren Hunde nicht erzogen sind und die es ohne Weiteres akzeptiert, dass sie mal zwei Stunden im Wald wartet, während die Hunde beim Jagen sind...
Aber eigentlich ist es müsig, darüber zu diskutieren, bevor man nicht weiß, welche Konsequenzen nun tatsächlich auf sie zukommen.
Ich persönlich könnte in diesem Fall mit einer Geldbuße leben, aber bei Leinenzwang oder gar Maulkorbpflicht würde ich schon mal Widerspruch einlegen und mich dann rechtlich beraten lassen. -
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