Hunde reißen Reh in Schleswig-Holstein - Konsequenzen?

  • Es gab heute Post.


    Beide Hunde sollen als "gefährliche Hunde" eingestuft werden, es würden dann die oben genannten Regelungen gelten: Sie muss eine Haltungsgenehmigung beantragen und ihre Sachkunde nachweisen, die Hunde erhalten 2m-Leinenpflicht, Maulkorbpflicht, müssen durch ein leuchtend blaues Halsband gekennzeichnet werden, das Grundstück muss ausbruchssicher eingezäunt werden (ist es schon), die Hunde dürfen nur noch von Personen ausgeführt werden, die eine Bescheinigung hierzu haben. Bei Verstoß drohen Bußgelder bis 10.000 Euro.


    Meine Freundin hat 2 Wochen Zeit, eine Stellungnahme dazu abzugeben. Wenn sie das nicht tut, ergeht eine "Entscheidung nach Aktenlage". Was bedeutet das? Was kann man sinnvollerweise in so einer Stellungnahme äußern?


    Hier ist grad Polen offen (obwohl damit zu rechnen war)...

  • Naja, da ist klar nach Gesetz gehandelt worden. Steht ja genau so auch im Gesetztestext. Hunde die Menschen/andere Hunde beißen oder wildern.


    Sie kann nur beteuern das es nicht wieder passieren wird (und husch zum Wesenstest! das ist eine gute Argumentationsgrundlage!). Ich kann gerne per PN einen tollen Tierarzt für den Test empfehlen (pro Hund hat sie da mit 396€ zu rechnen).
    Ansonsten bleibt nicht viel übrig.

  • oh, das ist hart.


    Sie sollte auf jeden Fall Einspruch einlegen um sich Zeit zu verschaffen. Und dann den Vorfall nochmal mit dem zuständigen Sachbearbeiter besprechen. So wie sie es mit dem Jagdpächter gemacht hat.


    Auf jeden Fall sollte sie bis dahin einen Wesenstest geplant haben. Dafür würde ich mir einen Hundeverein suchen der auf so einen Test vorbereitet. Wenn die Hund bisher unauffällig waren sollte das ein Klacks sein.


    Wartet sie einfach ab wird eben genau das in Kraft treten was eben oben aufgeführt ist. Sie kann da noch Einfluss drauf nehmen.

  • oh mist, das ist wirklich hart und in meinen augen überzogen/unverhältnsmässig, da die hunde vorher (davon gehe ich mal aus) nicht auffällig geworden sind.


    puh, ich habe für die halterin gehofft dass es ein bußgeld gibt, leinenpflicht und die auflage mit den hunden mit den hunden bei einem anerkannten hundetrainer (anti-jagd-training) stunden zu nehmen.

  • Vielleicht wendet sie sich mal an den Verein Hund und Halter, die haben dort auf Hunderecht spezialisierte Anwälte und eigentlich auch Ansprechpartner für jedes Bundesland. Dort gibt es sicherlich kompetente Tipps und Hilfe, denn so einen Fall werden die da nicht zum ersten Mal hören.

  • Sie hat entschieden, sich anwaltlich beraten zu lassen. Ich werde hier berichten, wie es ausgegangen ist, wenn das Ganze über die Bühne ist.


    Ich persönlich finde es nicht passend, die Hunde als "gefährlich" einzustufen. Das Gesetz sieht es vor, aber die Hunde sind ja nicht durch aggressives Verhalten aufgefallen, sondern durch unkontrollieren Jagdtrieb (auf ein Reh, kein Kind/Jogger/anderen Hund). Ich hätte ein Bußgeld samt Leinenpflicht und die Auflage zum Training an dem Problem auch angemessen gefunden.

  • So ein Mist!
    Ich würde eventuell für die Stellungnahme einen Anwalt einschalten, aber aufjedenfall würde ich eine Stellungnahme abgeben.
    Gesetz hin oder her, in diesem Fall ist es absolut überzogen. Ich frag mich was ein Wesenstest soll. Dort werde ganz Andere Dinge verlangt als als sie in der Situation notwendig wären. Die Hunde stellen doch keine Gefahr da.
    Nur weil ein Hund einen Wesenstest besteht heißt das noch lange nicht dass sein Jagdtrieb nicht mehr vorhanden ist oder nicht irgendwann mal durchkommt. Leinenpflicht (allerdings keine 2m Leine) wäre hier das aller höchste der Gefühle was ich für angemessen erachten würde.
    Vielleicht gibt es die Möglichkeit mit dem Sachbearbeiter Kontakt aufzunehmen um die Situation nochmal genau zu schildern?

  • Achja, die PN zum Wesenstest hätte ich gern.


    Und auch vielen Dank an die anderen Ratschläge und Tipps für Ansprechpartner!

  • In SH beinhaltet das Gefahrhundegesetz nunmal auch das wildern. Daran kann man nichts machen.


    Einspruch würde ich dennoch einlegen, ich kenne einen Fall, in dem es um einen Menschen ging, wo nach Vorlage von abgelegten Prüfungen (ich geh mal nicht weiter ins Detail) und Schreiben von bekannten Trainern bis auf ein Bußgeld nichts passiert ist. Insofern würde ich definitiv die Route "war ein bedauerlicher Einzelfall", "Hunde haben Prüfung xy" wählen. Ein Anwalt ist sicherlich sinnvoll.

  • Unter Listenhundhaltern (ist ja dieselbe Problematik / das selbe Gesetz) wird immer der Rechtsanwalt Lars Weidemann in Muehlheim/Ruhr empfohlen.
    Ansonsten hat Sunti recht - der Verein Hund und Halter ist ein guter erster Ansprechpartner, wo sie auch ggf weitere Hilfe empfohlen bekommt.


    Soweit ich weiss gilt der Wesenstest in S-H nur zur Maulkorbbefreiung, das heisst, die Haltung eines als gefaehrlich eingestuften Hundes ist weiterhin erlaubnispflichtig und die Leinenpflicht wird man so leicht nicht mehr los...

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