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Ein Hund der einen Menschen gebissen hat wird den Maulkorb nie los die Befreiung kann nur bei Hunden die andere Hunde verletzen erfolgen.
gefahrhundegesetz in SH ist echt mein Thema. Ich hatte so eine Sachbearbeiterin der ganz netten Sorte :-)
die evtscheidung zur Einstufung ist nämlich auch Ermessenssachr des Amtes. Ließ man meiner Anwältin ausrichten -
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Hi
hast du hier Hunde reißen Reh in Schleswig-Holstein - Konsequenzen?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Sie hat entschieden, sich anwaltlich beraten zu lassen. Ich werde hier berichten, wie es ausgegangen ist, wenn das Ganze über die Bühne ist.
Ich persönlich finde es nicht passend, die Hunde als "gefährlich" einzustufen. Das Gesetz sieht es vor, aber die Hunde sind ja nicht durch aggressives Verhalten aufgefallen, sondern durch unkontrollieren Jagdtrieb (auf ein Reh, kein Kind/Jogger/anderen Hund). Ich hätte ein Bußgeld samt Leinenpflicht und die Auflage zum Training an dem Problem auch angemessen gefunden.
Für mich gehört hetzen und töten schon zum Repertoire des aggressiven Verhaltens!
Ob da nun ein Reh, ein anderer Hund oder ein Kind gejagt wird, ist erstmal zweitrangig. -
Angemessenes Jagdverhalten hat aus Verhaltensbioligischer sicht nix, aber auch gar nixmit Aggression zu tun!
Ändert aber leider an der Beschissenen Gesetzeslage in SH nix
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ich finde die Reaktion auch vollkommen überzogen, Leinenpflicht hätte doch gereicht
und m.E: hat Jagdverhalten nichts mit Aggressionsverhalten zu tun, sonder gehört zum normalen Verhaltensrepertoire eines Hundes ( womit ich natürlich nicht sagen will, das man seinen Hund wildern lassen sollte)
ich drücke deiner Bekannten die Daumen das sie das noch irgendwie ändern kann -
Ich denke, sprechenden Menschen kann manchmal auch ueberraschend geholfen werden.Siehe die Reaktion vom Jagdpaechter.
Den Einspruch einreichen um Zeit zu gewinnen und die Stellungnahme mit einem RA formulieren, der sich mit so etwas gut auskennt.
Eigene Vorschlaege machen, wie Wesenstest anbieten, abgelegte Pruefungen unaufgefordert nachweisen etc..Nicht, um alles an Forderungen von SH abwenden zu koennen, aber um zumindest die Haltung genehmigt zu bekommen und evt. "nur" Leinenpflicht zu gewinnen.
Bis das Verfahren durch ist wuerde ich vorsichtshalber schon alles Geforderte ab sofort einhalten.
Ja, bitte berichte weiter!
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Ich denke mal, da hat irgendein realitätsferner Sessel-Pupser das maximale Strafmaß einfach mal so raus geknallt.....
Widerspruch einlegen ist eine sehr gute Idee, Anwaltliche Hilfe wird nötig sein.
Ich drücke die Daumen, dass das alles noch abgemildert wird!
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@ QuoVadis: Früher sprach man im Zusammenhang mit dem Jagdverhalten von Hunden oft von "Jagdaggression". Man ging davon aus, dass für ein Raubtier Aggression notwendig sei, um ein Beutetier zu erlegen. Heute weiß man, dass Aggression und Jagdverhalten unterschiedlichen Funktionskreisen angehören und nichts miteinander zu tun haben.
Es gibt Hundetypen, die vom Jagd- ins Aggressionsverhalten umschalten. Das lässt sich besonders bei Jack-Russell-Terriern, Teckeln und anderen kleinen Jagdhunderassen beobachten, die für die Jagd auf körperlich überlegene und wehrhafte Beutetiere selektiert wurden (Fuchs, Schwarzwild) und ein gewisses Aggressionspotential zum Überleben brauchen.
In dem Beispiel, um das es hier geht, gibt es keine Anzeichen dafür, dass die Hunde sich aggressiv verhalten haben. Zwischen der Jagd auf ein Reh und dem Angriff auf ein Kind liegt ein meilenweiter Unterschied und ich wehre mich entschieden dagegen, dass das hier in einen Topf geworfen wird.
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Hi,
ich finde es gut, dass Konsequenzen folgen, für mich ist das keine Kleinigkeit, die hier passiert ist, dennoch empfinde auch ich die Maßnahmen als übertrieben hart. Angemessen wäre für mich persönlich z.B. gewesen: Leinenzwang (2m) und den verpflichtenden Besuch eines Antijagdtrainings.
Ich drücke die Daumen, dass deine Freundin und ihre Hunde nicht von der vollen Härte des Gesetzes getroffen werden.
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Und weil ich's weiter vorne gelesen habe:
Ein Hund, der an der Leine Kaninchen tötet, bekäme von mir einen Maulkorb! -
Hallo nochmal,
habe mir das irgendwie schon gedacht, dass das vmtl nicht so glimpflich ausgehen wird. Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Widerspruch einlegen um Zeit zu gewinnen und sich dann anwaltlich beraten lassen.
Man steckt soviel Zeit und Arbeit in die Ausbildung eines Hundes, damit er ja wohlerzogen ist und man solche Fälle, wie er hier leider passiert ist, vermeidet. Jedoch bleibt ein Hund eben ein Hund. Ja, die beiden Hunde haben sich da einen groben Fehltritt geleistet, indem sie einem natürlichen Trieb gefolgt sind, der in der Meute so stark war, dass die Halterin ihn nicht mehr unterbinden konnte, aber wie ich oben schon sagte: Man sollte doch differenzieren. Die Hunde sind ausgebildet, die Halterin ist einsichtig. Der Vorfall wird sich nicht wiederholen. Da sollte doch ein saftiges Bußgeld ausreichen...
Gott, wenn ich daran denke, wie viele Hundehalter ich schon getroffen habe, die ihre Hunde jagen lassen, oder sich damit abgefunden haben, dass sie es tun. Neulich erst erzählt mir ein Halter, wie er mit seinem Galgo ins Feld geht, damit er da schön Hasen jagen kann... Als ich mich darüber entsetzt zeigte, hieß es, diese Rasse würde doch dafür gezüchtet... :-/Wünsche viel Erfolg bei der Auseinandersetzung mit der Behörde.
Rafaela -
Oha, das ist ja wirklich eine heftige Geschichte. Die Möglichkeit zur Stellungnahme würde ich auch auf jeden Fall wahrnehmen. Ich hoffe sie schafft es in der Zeit kompetente anwaltlichen Rat zu bekommen, die Zeit ist ja recht knapp. Aber selbst wenn die Entscheidung auch nach der Stellungnahme nicht wie gewünscht ausfällt, so müsste ja auch da die Möglichkeit eines Widerspruchs binnen eines Monats gegeben sein. Wenn sie den dann z.B. nach 3 Wochen den Widerspruch zur Fristwahrung ohne Begründung einreicht und diese Nachreicht kann sie nochmal mehr Zeit gewinnen.
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