• reicht uns nicht, erkennen wir für unsere Zwecke nicht an.

    Genau um den Part geht es mir. Das Land wird wsl sagen: Alle Hunde die noch keine BH haben, müssen die neue Prüfung ablegen (die wsl wesentlich schwerer sein wird) inkl. Hundeführerschein.

    Wenn ich die BH schon habe, bescheinige ich ja eigentlich, dass ich mit meinem Hund umgehen kann. Und spare mir den Führerschein und die neue Prüfung.


    Aber das ist nur eine Vermutung

    Ja, ich habe ja gelesen, was da bei euch passiert ist und dass es wohl kocht. Aber ob die es wirklich wagen, die Anforderungen dermaßen hochzuschrauben? Das trifft ja dann auch Tante Elfriede und so...

    Beim Hundeführerschein in Niedersachsen sind die Anforderungen sehr gering. Da muss nur der Mensch zeigen, dass er seinen Hund führen kann. Der Hund muss nix können. Aber teuer im Vergleich zu BH- Gebühren ist er.

    • Neu

    Hi


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    • In Niedersachsen wird die BH als höhere Ausbildung als der praktische Teil des Hundeführerscheins gewertet und ist deswegen ist das anstatt des Hundeführerscheins gültig. Vor allem auch, weil man beim 1. Mal diesen Ankreuztest schreiben muss und mit dem Hund einen Verkehrsteil hat (der meistens in der BH ziemlich lächerlich ist, aber offiziell vorhanden).


      Den praktischen Teil des Hundeführerscheins muss man ja nicht mal mit seinem eigenen Hund ablegen. Sondern da wird der Halter getestet, ob er einen Hund durch Situationen führen kann.

      Und da wird auch kein Schema abgelaufen, jeder zugelassene Prüfer macht da sein eigenes Ding.

    • Ich darf jetzt hier auch wieder mit schreiben, da ich wohl in Frühjahr in den Genuss komm, mal wieder eine BH zu laufen.

      Ich trainiere nämlich so nen bissl mitm Drahthaar meiner Freundin. Und da der Alf das so gut macht, werden wir ne BH machen. Meine Freundin wird mit ihrer Mali Hündin laufen und ich mit dem Alfbert 😃

      Der kleine Mann macht das echt schon extrem schick, dafür dass er noch nicht lang bei uns ist.

    • Gibt es eigentlich eine Regelung wie viel Punkte für welche "Fehler" abgezogen werden?

      Wie zum Beispiel: Doppelkommando -1Punkt, direkt ins Fuß rufen ohne Vorsitz -2 Punkte, aufstehen aus der Ablage -x Punkte oder so ähnlich?

      Oder liegt das rein im Ermessen des Richters?

    • Der Rahmen steht in der PO. Da steht dann ggf. 1/3, 50% oder sowas. Und dann kann man es sich ausrechnen durch die Tabelle wieviel Punkte es in welcher Uebung max. geben kann.

    • Ok, noch mal richtig geschaut und diese 50% Angaben gefunden. Ich finde es schwierig zu verstehen!

      Und außer zum Doppelkommando finde ich sind da auch keine konkreten Angaben.


      Naja, Danke euch trotzdem!

    • Hm, nein. Keine konkrete Übung.

      Ich frage mich eher wie viele "Kleinigkeiten" falsch sein dürfen, um trotzdem zu bestehen.

      Besonders die sogenannten Führerhilfen, da habe ich nix konkretes in der PO gefunden.

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