Riskanter Plan?!

  • Doch, das war 1 Mieterin und glaub mir, das ging bis zum Vet-Amt, weil Holly im Hof lautstark mit alten Kleidungsstuecken gezerrt hat( wir machen sie scharf), ein Husky nicht in die Stadt gehoert usw. und mehrmaligen Anschwaerzen pro Tag beim Vermieter a la "Der Welpe musste dann und dann raus, hat dann und dann gebellt, dann und dann gehopst" ..."Ich kann meinen Mittagsschlaf nicht machen, der laeuft auch nachts mal rum"... etc.


    Das macht niemandem Spass, weder dir noch dem Vermieter.
    Natuerlich kann der Vermieter dir die Hundehaltung entziehen und die weitere Haltung verbieten, wenn er es moechte. Gruende finden die immer, wenn die wollen.
    Wie gesagt, unser Vermieter hatte sein ganzes Leben lang mehrere DSHs, aber er wollte irgendwann seine Ruhe haben und hat Hundehaltung komplett verboten.

    • Neu

    Hi


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    • Grundsätzlich gilt ein Hundeverbot, wenn es ausdrücklich im Mietvertrag steht. Ansonsten wären ja Verträge wertlos!


      Insbesondere dein letzter Satz ist mMn schlicht und ergreifend falsch. Auch Verträge können gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere sog. "Formularmietverträge" sind ja wie AGB zu behandeln und zu prüfen und "überleben" dann so manches mal eine AGB-Kontrolle nicht. Siehe zudem auch hier: Link


      Doch, das war 1 Mieterin und glaub mir, das ging bis zum Vet-Amt, weil Holly im Hof lautstark mit alten Kleidungsstuecken gezerrt hat( wir machen sie scharf), ein Husky nicht in die Stadt gehoert usw. und mehrmaligen Anschwaerzen pro Tag beim Vermieter a la "Der Welpe musste dann und dann raus, hat dann und dann gebellt, dann und dann gehopst" ..."Ich kann meinen Mittagsschlaf nicht machen, der laeuft auch nachts mal rum"... etc.


      Das ist dann ja aber nicht die Schuld der Mieterin, sondern die der Mitmieter (soweit man hier von Schuld sprechen kann). Dass derart kleinlich reagiert wird, ist ja nun kaum vorhersehbar.

    • Verträge sind nur dann nichtig, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen.


      Werden Regeln, hier ein generelles Hundeverbot vertraglich festgehalten, sind sie Vertragsbestandteil und können von beiden Seiten geändert werden; aber niemals nur einseitig.

    • @Dande DT


      Ich glaub, wir haben uns bisserl missverstanden. :-)


      ICH hab den Welpen(Holly) gehabt und MIR ist deswegen die Hoelle heiss gemacht wurden. Hundehaltung bei diesem Vermieter hatte ich schon 6 Jahre genehmigt gehabt(schriftlich).
      Von nur 1 Mitmieterin wurden uns Steine in den Weg gelegt.


      Die anderen hatten selber (aeltere) Hunde und keine Probleme mit uns.
      Ich wollte nur sagen, dass auch in einem hundereichen/-freundlichem Haus das System kippen kann, wenn nur 1 Mitmieter sich derart belaestigt fuehlt und anfaengt, dich anzuschwaerzen.
      War sicher ne Ausnahme und kommt selten vor, aber es kann einen echt runterziehen.

    • Ich weiß zwar nicht wie es rechtlich aussieht; aber ich finde es absolut nicht in Ordnung sich einfach über das Hundeverbot hinwegzusetzen. Das Haus ist nun einmal das Eigentum des Vermieters und somit kann er auch gewisse Spielregeln festlegen. Ob ich diese Regeln nun für richtig oder falsch halte spielt dabei keine Rolle. Solange der Vermieter sich an die gesetzlichen Vorgaben hält ist das einfach sein gutes Recht und ich habe sie zu akzeptieren. So eine Einstellung à la: "Ich habe ja eh schon mein Eigentum gekauft und bin eh in ein paar Monaten hier weg, also mache ich was ich will. Der Vermieter kann mir eh nichts mehr" finde ich vollkommen daneben. Wer so denkt sollte sich einmal überlegen wie er das sehen würde, wenn es sich um das eigene Eigentum handeln würde. Ich vermute mal da würde sich dann sehr schnell beschwert werden! Sich an solche Verboten zu halten - auch das gehört, für mich, dazu wenn es darum geht das Eigentum anderer zu akzeptieren.
      Letztendlich führen solche Aktionen nicht nur dazu, daß es immer weniger Wohnungen nicht nur für Hundehalter gibt, sondern im Allgemeinen. Denn das führt dazu, daß immer weniger Leute Lust darauf haben überhaupt zu vermieten, sondern ihr Geld lieber anderweitig zu investieren.
      Außerdem kann der Vermieter schneller von dem Welpen Wind bekommen als man denkt. Weiß die Freundin der Themenstarterin beispielsweise ob nicht schon andere Mieter zuvor um Erlaubnis gefragt und ein "Nein" zur Antwort bekommen hat und nun noch einmal nachfragt wenn sie den Welpen sieht? Was ist wenn jemand sieht, daß ein Hund erlaubt wurde und sich nun auch traut nachzufragen? Oder etwas im Haus ist kaputt und der Vermieter kommt vorbei. Oder, oder. oder. So etwas kann schneller gehen, als man denkt.
      Ich weiß nicht in welcher Frist der Vermieter verlangen kann das der Welpe von der Halterin abgegeben wird und ab wenn er das Recht hat den Welpen "entfernen" zu lassen, wenn die Halterin ihn nicht abgibt.


      LG


      Franziska mit Till

    • Verträge sind nur dann nichtig, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen.


      Werden Regeln, hier ein generelles Hundeverbot vertraglich festgehalten, sind sie Vertragsbestandteil und können von beiden Seiten geändert werden; aber niemals nur einseitig.


      Der Vertrag an sich ist auch bei so etwas nicht nichtig, aber bestimmte Klauseln können es sein.
      So ist z.B. nach neuerer BGH Rechtsprechung das generelle Verbot der Hundehaltung nichtig, ein Verbot nach einer Einzelfallabwägung kann aber durchaus noch gültig sein. Auch viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen - besonders welche mit starren Fristen - sind überwiegend nichtig. Grund dafür ist bei Beidem vor allem die unangemessene Benachteiligung des Mieters.


      Grundsätzlich kann man in Verträgen vieles schreiben, deswegen kann es aber trotzdem nichtig sein.

    • Wenn ein Vermieter keine Hundehaltung will, das im Vertrag ausdrücklich so erwähnt ist, dann kannst Du Amok laufen, dann wird das nichts, aber auch absolut nichts ändern.


      Schließlich haben beide Parteien bei Vertragsabschluss das unterschrieben.


      Ach ja, jetzt wird mir wieder bewusst, warum ich lieber meine Wohnung leer stehen lasse, als sie zu vermieten. Dabei wären mir seriöse Hundehalter sehr willkommen.


      Gerade wegen dieser Grundeinstellung: mein Hausfrieden ist mir lieber als irgendeine Mieteinnahme!

    • Wenn ein Vermieter keine Hundehaltung will, das im Vertrag ausdrücklich so erwähnt ist, dann kannst Du Amok laufen, dann wird das nichts, aber auch absolut nichts ändern.


      Nein, eben nicht.
      Lies bitte den Link von Dande, da steht genau das drin.


      Es gibt die Vertragsfreiheit und grundsätzlich darf man erstmal vereinbaren, was man will, aber auch das hat seine Grenzen.



      In dem hier vorliegenden Fall wird das Verbot aber wohl eher rechtens sein, da eine Einzelfallabwägung stattgefunden hat und der Grund durchaus als Begründung für das Verbot durchgehen könnte.


      Ich für meinen Teil würde lieber auch noch auf den Hund warten, denn ab von der rechtlichen Situation und was dem Vermieter großartig an Mitteln bleiben würde, wäre es mir schon alleine den potentiellen Stress nicht wert.
      Außerdem finde ich es ebenso moralisch nicht gerade in Ordnung, sich einfach trotzdem heimlich den Hund anzuschaffen.

    • Wenn ein Vermieter keine Hundehaltung will, das im Vertrag ausdrücklich so erwähnt ist, dann kannst Du Amok laufen, dann wird das nichts, aber auch absolut nichts ändern.


      Schließlich haben beide Parteien bei Vertragsabschluss das unterschrieben.


      Ach ja, jetzt wird mir wieder bewusst, warum ich lieber meine Wohnung leer stehen lasse, als sie zu vermieten. Dabei wären mir seriöse Hundehalter sehr willkommen.


      Grade weil Du offenbar selbst vermietet oder irgendwann man wieder vermieten wirst, muss ich es erwähnen: Du befindest Dich auf dem Holzweg:
      1. Verträge sind nicht automatisch nichtig nur weil ein Passus gegen geltendes Recht verstößt. Dann ist nur der Passus ungültig. Das macht den Vertrag auch nicht wertlos. Das wäre ja auch schlimm, weil sonst locker 80% aller Mieterverträge in Deutschland ungültig wären.
      2. Grade wenn der Vermieter die Hundehaltung im Vertrag pauschal untersagt, ist dieser Passus nichtig. Denn genau das sagt das BGH-Urteil aus: der Vermieter darf eben nicht pauschal untersagen sondern muss eine Einzelfallentscheidung treffen. Ein generelles Hundeverbot ist damit eben kein gültiger Vertragsbestandteil - selbst dann wenn sich beide Parteien bei Vertragsabschluss darüber einig sind.
      3. Nur weil etwas im Mietvertrag vereinbart wurde gilt es nicht automatisch.


      Ich finde dies sollte man unbedingt bedenken, wenn man vermietet. Sonst kommt man z.B. in die Situation, dass man mit dem Mieter vereinbart, dass er bei Einzug renoviert und bei Auszug wieder renoviert. Beide Parteien sind sich bei Vertragsabschluss einig (klar, der Mieter will die Wohnung und bekommt sie vielleicht zu einem günstigeren Preis). Das Problem ist nur, dass mit einer solchen Vereinbarungen sämtliche Renovierungspflichten des Mieters aufgehoben werden und der Vermieter bleibt am Ende auf der Renovierung sitzen (oder muss sogar die Kosten der Renovierung an den Mieter zahlen und da setzt das Gericht in der Regel nicht nur die Arbeitsmaterialien an sondern die Handwerkerleistung). Sorry fürs OT.


      Von dem Plan halte ich persönlich auch nicht viel. Eben aus den Gründen, dass ich finde man muss das Eigentum eines anderen achten und es gibt schon genügend Vermieter die nicht an Hundehalter vermieten - da muss man nicht noch für den nächsten sorgen.

    • Ich gestehe, ich gehöre auch zu der leicht asozialen Fraktion, die Verbote auch gerne mal ignoriert, aber man muss schon eine gründiche Kosten/Nutzen Rechnung machen.

      Wenn Deine Freundin nur im Winter wochenlang frei hat (so wie ich z.B.) und wenn der Welpe aus einer Traumverpaarung von nem tollen Züchter kommt, wo es sonst eine ewig lange Warteliste gibt, dann würde ich die Kaution in den Wind schiessen (die bekommt sie wahrscheinlich nicht zurück) und den Welpen holen.


      Aber einen Welpen im Winter gross ziehen ist eine wirklich Plage und Umziehen mit einem jungen Hund ist auch alles andere als lustig. Freiwillig wprde ich mir nie wieder einen Welpen im Winter holen.


      Ich finde es rein aus Vernunftgründen (von den bereits genannten rechtlichen und mitmenschlichen Gründen ganz zu schweigen) ziemlich unsinnig sich in der jetzigen Situation einen Welpen anzuschaffen.

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