Wenn das Haustier lästig wird....brauche einen Rat
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Hallo,
die Eltern meines Freundes haben auf ihrem Hof mehrere Mieter. Seit tagen lief dort jetzt ein Zwergkaninchen im Hof rum, welches ausgebüchst ist, weil der Stall in einem katastrophalen Zustand ist. Die Mieter denen das Kaninchen gehört sind übrigens seit ca. einer Woche nicht mehr Zuhause gewesen. Heute rief dann die Schwester meines Freundes an, dass das Kaninchen wieder da wäre, nach kurzem überlegen sind wir hingefahren und haben das Kaninchen dann auch zufassen gekriegt. Der Stall ist komplett durchgeweicht, kein fressen, kein trinken war da und er muss wochenlang nicht sauber gemacht worden sein.
Haben es jetzt mitgenommen und in einen Übergangsstall bei uns ins (unbeheitzte) Gartenhäuschen gestellt, da der Stall nicht Madersicher ist.
Ich waere bereit erst das Geschlecht bestimmen zu lassen, um dann einen Partner dazuzuholen, nur sicherlich werden die Mieter sich fragen, wo ihr Kaninchen hin ist.
Bin echt zwiegespalten, einerseits moechte ich das arme Tier nicht wieder zurück geben weil es da (augenscheinlich) vor sich hin vegetiert, andererseits kann ich nicht einfach das Tier mit nehmen und so tun als wüsste ich nicht wo es ist.
Waere über einen Rat, was ihr tun würdet, sehr dankbar.Liebe Grüße,
Kerstin -
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Hi
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Hallo,
schön, daß du dich um das arme Tier kümmerst.
Was ich machen würde: Es behalten und mich einen Scheix drum scheren, was die Tierquäler denken. Wenn sie denn etwas denken und nicht einfach nur froh sind, wenn das lästige Problem sich in Luft aufgelöst hat. Menschen gibt's.... -
ich würds behalten und falls es rauskommt und diie Leute Dir blöd kommen kannst Du ihnen sagen das sei froh sein können wenn Du sie nicht wegen Tierquälerei anzeigst, ich vermute aber eher das es denen völlig egal ist daß das Kaninchen weg ist
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Es ist sicher nicht legal, aber wenn das Tier eh schon ausgebüchst war und es eine Woche lang niemanden gestört hat, macht es dann einen Unterschied ob es dann jemand von der Straße pflückt und behält, oder es von einem Marder oder einem Fuchs geschlagen wurde,... naja.
Korrekt wäre wohl, das Tier einem Tierheim zu übergeben und dem Besitzer zu überlassen, es abzuholen. Oder (besser für deine Zwecke ;-) ) das örtlich zuständige Tierheim über deinen "Fund" zu informieren, anzubieten das Tier zu behalten und zu versorgen (ein Angebot das die meisten Tierheime nur zu gerne annehmen!) aber die Bereitschaft zu signalisieren, es zurückzugeben falls der ehemalige Besitzer sich meldet und es zurückfordert. Was bei so einer Lage wie der, in der das Kaninchen war, wohl nicht passieren wird. Und wenn doch - ich weiß aus Erfahrung dass man solchen leuten ihre Tiere oft für sehr kleines Geld auch abkaufen kann (sicher nicht schön, denen auch noch einen Zehner oder Zwanni zu geben, aber besser für das Tier).
Das geht alles aber natürlich nur, wenn keiner der anderen Mieter oder Nachbarn weiß, was los war und das den Kaninchenbesitzern stecken würde. DASS es ausgebüchst war und herumgehoppelt ist, können die Nachbarn deiner Aussage nach ja bestätigen - ist jetzt nur die Frage, ob sie auch wissen dass ihr es gefangen und mitgenommen habt und ob sie das ebenfalls weitersagen würden, oder ob eure Meldung beim Tierheim tatsächlich anonym bleiben würde..?Denkt daran, dass das Kaninchen dann aber bestenfalls ein marderischeres und großzügiges Gehege braucht. Denn wenn ich ganz ehrlich sein darf - raus aus dem gammligen Käfig in einen neuen Käfig mit Futter, das verbessert für das Tier auch nicht wirklich viel.
Aber ich lese bei Dir ja schon raus, dass mardersicherheit und Co für euch ein Begriff sind :-) -
Ich denke, denen ist das egal. Sie haben sich jetzt nicht gekümmert, werden es danach nicht !
Wenn Du ihn nicht " gerettet " hättest, wäre er irgendwann von alleine weggewesen.
Entweder, Du behältst ihn oder bringst ihn als Fundtier ins Tierheim.
Außerdem könnten deine " Schwiegereltern " als Vermieter, dem besagten Mieter die künftige Tierhaltung untersagen. -
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Das ist nicht richtig, die Haltung von Kleintieren darf nicht untersagt werden.
LG von Julie -
1. Zum TA mit dem Kerlchen!
2. Sofort alle Daten aufschreiben - Abwesenheit der Besitzer seit wann? Fotos machen vom "Stall". Beim TH als Fundtier melden. In Absprache mit dem TS Anzeige beim VetAmt.
(ich habe übrigens "madensicher" gelesen )
Vielleicht ist es auch besser den Hoppelmann/die Hoppelfrau wirklich beim TH abzugeben...
DU als Finder kannst ja, je nach dem wie die "Affaire" weitergeht, später ihn/sie mit einem Partner übernehmen. Einfach ein zweites Kaninchen dazu setzen ist keine gute Idee?!
Wenn die Besitzer wirklich nach dem Tier suchen/fragen sollten können sie mal schön zum Tierheim gehen und DA dann Rede und Antwort stehen und als Vermieter (quisiquasi SchwiegerEltern) würde ICH denen auch noch die Hölle heiß machen... Dein Freund und seine Familie waren doch jetzt auch schon "aktiv" und sind "Zeugen" der desolaten Haltung.
Ich kriege BLUTDRUCK bei so was!!!
Gut, dass Ihr ihn/sie schnappen konntet und morgen ist Montag... da kannst Du loslegen!!!
Mach's ihm/ihr kuschelig... hier ist doch aktuell ein *FundKaninchen* im Forum, da stehen viele Ratschläge zur Fütterung und Versorgung!
Gut gemacht - Erika!
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Das ist nicht richtig, die Haltung von Kleintieren darf nicht untersagt werden.
LG von JulieSchade
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Oh man sowas macht mich auch immer sehr wütend.
Finde ich klasse das ihr den kleinen Kerl aufgenommen habt und ihm ein schönes Leben ermöglichen wollt!
Sicherlich können die Eltern die Haltung in der Wohnung leider nicht untersagen (gilt hier nicht die Regelung solange keine anderen Mieter belästigt werden? Dies wäre hier ja der Fall)
Aber soweit ich es verstanden habe, lebt das Kaninchen draussen im Hof, ich vermute mal der gehört der Allgemeinheit, da dürfte es schon verboten werden.
Weiss man ob auch evtl weitere Tiere in der Wohnung leben? Wenn die Mieter schon seit einer Woche nicht mehr in der Wohnung waren und denen das Kaninchen offensichtlich auch vollkommen egal ist sollte man da evtl auf Nummer sicher gehen?
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Erstmal toll dass du dich diesem kleinen Kerl angenommen hast.
Ganz ehrlich, egal ob legal oder nicht, ich würden den Zwerg behalten oder ins Tierheim bringen. Leute die so mit Tieren umgehen brauchen von mir kein legales Vorgehen erwarten.
Das was der Mieter macht ist Tierquälerei und könnte von euch zur Anzeige gebracht werden, Kaninchen ohne Wasser und Futter zu halten reicht aus um tätig zu werden. Hättest du das Tier nicht eingesammelt wäre es vermutlich irgendwann tot gewesen. Ein Wunder dass es 1 Woche im freien überlebt hat ohne dass Marder und Co. zugeschlagen haben.
Falls du es behältst musst du das Geschlecht bestimmen lassen und dann mindestens einen Artgenossen dazu nehmen. Ab besten dann den (ich vermute mal typischen Plastikkäfig) durch etwas artgerechtes ersetzen. Aber wie ich deinem Beitrag entnehme scheint ja einiges an Wissen vorhanden zu sein.Ganz wichtig finde ich das was RedPaula geschrieben hat:
Außerdem könnten deine " Schwiegereltern " als Vermieter, dem besagten Mieter die künftige Tierhaltung untersagen.Das sollte aufjedenfall geamacht werden, denn sonst kann es sein dass in ein Paar Tagen da en neues Kaninchen in Einzelhaft vor sich hin vegetieren muss!
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