Mein Hund wurde angefahren, wer ist Schuld?

  • Huhu,
    danke für die schnellen Antworten!
    Also ich denke nicht das er den Hund überfahren wollte, ich denke er hat ihn wirklich nicht gesehen. Er hat ja im Endeffekt vor mir und meinem Freund und noch einmal am Telefon vor meiner Mutter zugegeben, dass er zu schnell war. Ist es dadurch vielleicht möglich ihm etwas nachzuweisen?


    Ich habe leider keine Versicherung und würde mir wünschen, dass er wenigstens einen Teil der kosten übernimmt.


    Auch auf diesem Weg ist die Durchfahrt gesperrt, er ist allerdings Nebenerwerbs Landwirt und hat beim zweiten Telefonat plötzlich gesagt, er hätte dort fahren dürfen weil er Medikamente abholen wollte für seine Tiere.
    Im Endeffekt habe ich recherchiert, dass sein Hof komplett auf der anderen Seite des Dorfes liegt, und er dort nicht hätte lang fahren müssen.

  • Ich hol mal eben wieder den Buhmann raus....
    Erstmal alles gute für euren Hund!!! Und das sie das ganze (auch psychisch) unbeschadet übersteht.
    Aber für MICH (also nicht rechtlich gesehen, damit kenne ich mich nicht aus) tragt ihr die Verantwortung und somit auch die Schuld oder zumindest die Teilschuld für diesen Unfall. Warum überquert euer Hund (nicht Hündchen ;) ) eigenständig, also ohne euch, einen geteerten, also offensichtlich für Fahrzeuge gemachten, Weg? Und auf dem freien Feld sieht und/oder hört man ein Auto eigentlich auch rechtzeitig genug, um schnell reagieren zu können, grad auf Asphalt?


    Der Autofahrer war sogar noch so nett (wobei das eigentlich für mich selbstverständlich, aber leider nun mal nicht die Regel ist) euch zum TA zu fahren, sich entschuldigt, Daten herausgegeben und sogar noch nachgefragt, wie es eurem Hund geht. Ihm jetzt den Buhman zuzuschieben finde ich unfair.

  • Meine Einschätzung:
    Es handelt sich um nen Verkehrsunfall mit Sachschaden (Hund). Der Eigentümer der beschädigten Sache hat nicht ausreichend darauf Einfluss genommen (sonst hätte sich der Hund nicht auf der Straße befunden), sofern auf dieser Straße Kraftfahrzeuge zugelassen sind und er damit hätte rechnen müssen. Evtl ist der Führer des KFZ mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren, das kann ihm aber keiner nachweisen, Zeugen gibts keine.
    Ne vorsätzliche Sachbeschädigung kann man ihm also eher nicht vorwerfen/beweisen, ne fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nicht. Es gibt also auch nichts, was man zur Anzeige bei der Polizei bringen könnte.


    Allerhöchstens könnte man im Nachhinein den Unfall aufnehmen lassen, was so ganz ohne Spuren und nach zwei Wochen aber auch eher nichts bringt. Sollte er da generell nicht hätte fahren dürfen, könnte man die Ordnungswidrigkeit noch ahnden und evtl müsste er dann tatsächlich für einen Teil des Schadens aufkommen, letzeres ist dann aber Zivilrecht.


    Am Ende ist es wohl eine zivilrechtliche Streitigeit bzw ein Versicherungsfall, mit der die Polizei genaugenommen gar nichts zu tun hat. Da kann man nen Anwalt mit beauftragen, der sich mit der Versicherung des Fahrzeugführers auseinander setzt.


    das alles hat natürlich keinen Anspruch auf Richtigkeit, ist einfach meine Vermutung, beruhend auf beruflichem Fachwissen.


    Ich würde mich freuen, dass mein Hund noch lebt und in Zukunft an Strassen, die für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, den Hund an die Leine nehmen.


    Gute Besserung an die Maus!!!!

  • Das wird auf die Tiergefahr hinauslaufen und die Kosten werden sicherlich geteilt werden. Was das Laufen ohne Leine angeht, so ist in den meisten Versicherungen grobe Fahrlässigkeit mitversichert, da sollte also eigentlich nichts kommen.

  • So nochmal ich,


    Also ich möchte diesem Herren nicht den Buhmann zuschieben, allerdings war er am Anfang sehr zugänglich und streitet Mittlerweile Dinge ab, die er im Auto noch zugegeben hat. Das finde ich einfach nicht richtig.


    Das es zwei Wochen gedauert hat, über rechtliche Schritte nachzudenken liegt einfach daran, das wir die Antwort des Fahrers abwarten wollte.
    Wir haben direkt am Tag des Unfalles mit ihm telefoniert und acuh noch einmal am Tag danach. Verblieben sind wir so, dass er es seiner Haftpflichtversicherung meldet. Daraufhin haben wir jetzt fast zwei Wochen auf eine Antwort der Versicherung gewartet oder auf seinen Anruf. Als dieser bis heute nicht kam, riefen wir erneut bei ihm an und er wurde sehr unfreundlich, sagte von ihm würden wir kein Geld sehen, schuld wäre er auch nicht und wir könnten froh sein, dass ER uns nicht anzeigt. Nur aus diesem Grund versuche ich jetzt erst heraus zu finden, wie ich weiter verfahren soll.

  • Kann nicht mehr editieren:


    Wenn er als Landwirt (Nebenerwerb oder nicht ist denke ich egal), die Erlaubnis hat, auf diesen landwirtschaftlichen Wegen mit seinem Fahrzeug zu fahren, dann gilt das vermutlich für alle Wege in der Gemeinde, nicht nur für einzelne (nur ne Vermutung, alles andere halte ich für nicht durchführbar), warum wieso weshalb er da nun fuhr, ist dann völlig egal und er auch keine Rechenschaft schuldig.
    Das kann man vermutlich bei der Gemeinde erfragen.


    Die Frage ist aber, ob man jemandem, der einem den Hund zum TA gefahren hat, tatsächlich einen reinwürgen will... Und wie oft der dann wohl noch hilfsbereit ist. Denn wenn er da fahren durfte, ist es wurst wie schnell, dann seit ihr nunmal in der Pflicht, auf den Hund aufzupassen...

  • "Warum überquert euer Hund (nicht Hündchen ) eigenständig, also ohne euch, einen geteerten, also offensichtlich für Fahrzeuge gemachten, Weg? Und auf dem freien Feld sieht und/oder hört man ein Auto eigentlich auch rechtzeitig genug, um schnell reagieren zu können, grad auf Asphalt?"


    Ich habe wie gesagt, ein sich langsam näherndes Auto -Anfangs ist er wohl tatsächlich um die 30 gefahren, und habe jetzt nicht sofort Panik bekommen- gehört und daraufhin meinen Hund ganz normal zu mir gerufen, der nicht weit von mir weg war. Wir waren rechts vom Weg auf dem Feld, der Hund schnüffelte links davon. Als ich rief, hob sie den Kopf und lief gleich los zu uns. In dem Moment beschleunigte der Fahrer. Der Hund war in diesem Moment schon auf dem Weg und hätte unter normalen Umständen den Weg ohne Probleme überqueren können, wenn das Auto nicht plötzlich beschleunigt hätte. Es wäre völlig anders ausgegangen wenn der Mann wie gefordert 30 gefahren wäre.
    Zusätzlich ist der Weg nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben, sondern lediglich für Land- und Forstwirtschaft.


    LG und danke nochmal für eure antworten :D

  • Entgültig einschätzen kann das vermutlich nur ein Jurist. Wenn ihr ne Rechtsschutzversicherung habt, bemüht diese, lasst euch beraten und schaut, was die sagen. Ist das Einfachste und Zuverlässigste.


    Zur Polizei gehen macht keinen Sinn, das ist nicht deren Zuständigkeit. Und selber diskutieren führt in aller Regel auch nicht zum Erfolg. Wenn der Anwalt sagt, es macht keinen Sinn, sich mit der Versicheung zu streiten, dann ist es eben so...


    Dass der Herr jetzt so dicht macht, mag evtl daran liegen, dass er sich im Recht fühlt. mal angenommen er durfte wirklich dort fahren und plötzlich rennt ihm ein Hund vors Auto, der da eig nicht auf die Straße gehört, er fährst den auch noch nett zum TA und jetzt soll er da was zahlen?! Kann man evtl verstehen, dass er da jetzt pissig wird.... wer weiß...es gibt eben immer zwei Sichtweisen, ganz subjektive, keine von beiden ist falsch oder richtig, das haben die jeweiligen Parteien meist wirklich so wahrgenommen....
    Und ohne Rechtsschutz würde ich es wohl auch lassen, denn so ein Erstgespräch kostet bis zu 219 € meine ich, da kann man auch direkt die ganzen TA-Kosten selber zahlen...

  • Kann nicht mehr editieren:


    Wenn er als Landwirt (Nebenerwerb oder nicht ist denke ich egal), die Erlaubnis hat, auf diesen landwirtschaftlichen Wegen mit seinem Fahrzeug zu fahren, dann gilt das vermutlich für alle Wege in der Gemeinde, nicht nur für einzelne (nur ne Vermutung, alles andere halte ich für nicht durchführbar), warum wieso weshalb er da nun fuhr, ist dann völlig egal und er auch keine Rechenschaft schuldig.
    Das kann man vermutlich bei der Gemeinde erfragen.


    Die Frage ist aber, ob man jemandem, der einem den Hund zum TA gefahren hat, tatsächlich einen reinwürgen will... Und wie oft der dann wohl noch hilfsbereit ist. Denn wenn er da fahren durfte, ist es wurst wie schnell, dann seit ihr nunmal in der Pflicht, auf den Hund aufzupassen...


    Also, er lebt nicht in dem Dorf bei dem er auf dem Feldweg war. Sein Wohnort gehört auch zu einer anderen Gemeinde. Normalerweise dürfen diesen Feldweg nur Anlieger befahren. Also nur wenn er da eine Weide oder einen Acker hat oder wenn er da wohnt. Die Beschränkungen sind da wohl relativ streng, ich versuche gerade mich da zu informieren.


    Ich möchte diesem Mann nicht wirklich einen reinwürgen. Ich will ja nicht böswillig gegen ihn vorgehen. Ich möchte nur, im Falle das es Möglich ist, mein Recht in Anspruch nehmen. Falls ich keine Chance habe, werde ich ihn natürlich nicht schlecht machen oder sonstiges.


    Ich finde auch, dass es nicht so klar ist, dass es dann egal ist wie schnell er gefahren ist. Ich finde wer auf einem Feldweg, wo übrigens sehr viele Hundebesitzer unterwegs sind, mit 70 statt 30 fährt, sollte wenigstens dafür eine Strafe bezahlen müssen.
    Ich lebe selbst auf einem Bauernhof und fahre auch oft auf Feldwegen. Allerdings nicht mit 60-70. Ich finde das ist fahrlässiges Verhalten. Aber das ist natürlich nur meine Meinung.

  • Hallo,


    erstmal gute Besserung für euren Hund. Ein Glück ist da nicht mehr passiert.


    Auch ich sehe den Autofahrer hier nicht in der Schuld. Wenn ihr euren Hund ableint wo Autos fahren, wenn auch nur theoretisch, geht ihr das Risiko ein, dass so etwas passiert. Auch wenn der Hund zuverlässig abrufbar ist. Es kann immer blöd laufen und u.U. rechnet der Autofahrer gerade damit nicht, dass der Hund auf das Rufen (das er im Auto vllt gar nicht hört) postwendend umdreht.


    Ich kenne auch viele HH die da recht bedenkenlos sind. Manchmal kommen sogar blöde Kommentare, weil ich meinen Hund eben nicht ableine, wenn da nur im entferntesten ein Auto kommen könnte... Aber wie gesagt, finde das viel zu riskant.


    Gruß,
    Rafaela

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