Mein Hund wurde angefahren, wer ist Schuld?

  • Ich habe gerade mal ein bisschen im Netz gestöbert....


    Zum einen fand ich irgendwo den Einwand, dass der Autofahrer den Halter eines in einen Verkehrsunfall verwickelten Hundes anzeigen könne wegen "gefährlichen Eingreifens in den Straßenverkehr" (Hund ist ungesichert auf der Straße gelaufen).
    Zum anderen auch den Hinweis, dass ein Autofahrer wegen eines (kleinen) Tieres (rechtlich gesehen einer Sache) gar nicht bremsen darf (offiziell) wegen potentieller Gefährdung des rückwärtigen Verkehrs.


    Ich bin der persönlichen Meinung, dass man als HH verpflichtet ist, dass der Hund keine Schäden verursacht. Dazu gehört auch das Überqueren einer Straße.


    Von daher wäre ich mit Forderungen äußerst vorsichtig und wäre einfach nur froh, dass der Hund den Unfall überlebt hat!

  • Das Recht des Stärkeren gibt es nur bedingt.
    Ich erkenne hier keine Schuld des Autofahrers. Auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung würde ich anzweifelN. Dann würde es dem Hund ziemlich sicher gar nicht mehr geben und auch am Auto wären Schäden.
    Wenn der Hund vors Auto läuft dann hat der Autofahrer keine Schuld.
    Kommt natürlich auch darauf an wie die Sichtverhältnisse sind und ob überhaupt die Möglichkeit bestand den Hund zu sehen.

  • Hier gibt es aber nichts das auf eine Mitschuld des Fahrers hinweist.
    Hund ausserhalb des Haltereinwirkungsbereichs, die Sache ist kla.


    Naja, genau genommen doch eher andersherum. Womöglich gibt es so viel Mitverursachung durch den Hundehalter/-Beaufsichtiger, dass
    der Verursachungsgehalt des Fahrerverhaltens gegen 0 gehen könnte. Ich schreibe jetzt bewusst womöglich und könnte, ich persönlich würde da zwar spontan auf wenig Anteil beim Fahrer, aber auf keine 100-0-Geschichte tippen. :p

  • Wie bitte ein Hund ist keine Sache mehr? Neues Gesetz geschrieben worden?


    Falls es an der Formulierung liegt: ein Hund wrd wue eine Sache behandelt vor dem Gesetz nachzulesen in 90a BGB macht demnach in der Umsetzung kaum einen Unterschied.

  • Ein Hund ist nach wie vor eine Sache. 90a BGB existiert noch.


    Wobei das mit der Sache ja sowieso nicht ganz stimmt.
    In gewisser Sicht sind Hunde Sachen, auch vor dem Gesetz. Aber Tiere allgemein (nicht alle Tiere) haben durch andere Gesetze noch paar Rechte, Pflichten (bzw. Der Halter) und Schutz, was bei anderen "Sachen" nicht zutrifft.


    Aber allgemein ist es für diesen Fall hier unerheblich.

  • Das ist mir klar, aber irgendwer schrieb dass das nicht mehr so ist..
    Da fragt man sich schon welche Reform man verpasdt hat :D

  • Ein Hund ist nach wie vor eine Sache. 90a BGB existiert noch.


    § 90a Tiere
    Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.


    äääähhhhh
    § 90a Tiere
    Tiere sind keine
    Sachen
    . Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die
    für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht
    etwas anderes bestimmt ist.

  • Auf sie sind die
    für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht
    etwas anderes bestimmt ist.



    Natürlich SIND Tiere keine Sachen, aber nach 90a werden sie so behandelt.

  • Ich finde schon, dass der Autofahrer schuld trägt, wenn er tatsächlich mit 70 dort gefahren ist und nur 30 erlaubt ist. Das ist mehr als doppelt so schnell wie erlaubt! Über solche Menschen rege ich mich auch im Wohngebiet immer tierisch auf. Und bei dem Tempo hätte er auch für ein Kind nicht mehr rechtzeitig bremsen können. Mich würde interessieren, ob man in dem Fall auch davon sprechen würde, dass die Eltern ihr Kind besser hätten sichern müssen, wenn ein rasender Autofahrer es erwischt hätte.


    Allerdings ist natürlich fraglich, ob es tatsächlich 70km/h waren und ob man das beweisen könnte.

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