Mein Hund wurde angefahren, wer ist Schuld?
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Ob man es hören will oder nicht: Ein angefahrenes Kind ist wohl nicht wirklich mit einem angefahrenen Hund gleich zu setzen. (rein juristisch!)
Und da es sicherlich keinen Blitzer an der Stelle gab, wird nie jemand die wirkliche Geschwindigkeit beweisen können.
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Auf sie sind die
für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht
etwas anderes bestimmt ist.Natürlich SIND Tiere keine Sachen, aber nach 90a werden sie so behandelt.
Sorry, das war der genaue Wortlaut des Gesetzes! nochmal
§ 90a Tiere
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die
für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht
etwas anderes bestimmt ist. -
Ja das ist auch der Wortlaut :)
Tiere sind Tiere.
Aber sie werden allgemein, sofern nicht anders geregelt (es ist aber oft anders geregelt, deshalb stimme ich der "Tiere sind Sachen" Ansicht auch juristisch nicht wirklich zu) wie Sachen behandelt. -
Schuldfrage hin oder her.........
Ich würde Gott danken, das mein Hund es überlebt hat
Außerdem finde ich es außerordentlich nett, das der Fahrer euch mit dem blutenden, verletzten Hund zum TA gefahren hat und sich später nach seinem Befinden erkundigt hat
Ein anderer Autofahrer wäre wahrscheinlich 5 x um seinen Wagen gelaufen um zu sehen ob er einen Kratzer hat, hätte euch wahrscheinlich noch beschimpft, mit dem verletzten Hund da stehen gelassen und wäre abgebraust !Seit einfach nur dankbar und erfreut euch an eurem Hund
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Was auch bedeutet, dass in der Regel die "Gefährdungshaftung" beim PKW nicht ohne Weiteres für Tiere gilt. Eher anders herum. Ich habe einen Einkaufswagen (Hund), den ich nicht festhalte und der in einen PKW reinrollt. Allein mein Problem...
Emotional nicht nachvollziehbar, ist aber so.
Ups, ging an X2302 -
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Ted714??? ich fürchte du hast Gefährdenshaftung nicht richtig verstanden (Sei versichert, da bist du nicht alleine)
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Wieso überquert man als HH eine Straße und lässt seinen Hund auf der anderen Seite zurück? Es war eine geteerte Straße offenbar, also fahren da doch des öfteren Fahrzeuge. Wieso ruft man seinen Hund ausgerechnet dann zu sich, wenn man sieht, dass sich ein Auto nähert?
Reaktionszeit des Hundes etc., da ist man doch schneller selbst über die Straße gelaufen (und kann das Auto einschätzen), um den Hund vom Straßenrand wegzuziehen oder wegzulocken.Wer jetzt rechtlich Schuld hat, keine Ahnung. Nur gut, dass dem Hund nicht mehr passiert ist.
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@'Caronna:
Es war sicherlich verkürzt dargestellt, aber der Glaube, nur der PKW ist relevant, ist ein Irrtum."Eine Gefährdungshaftung ist eine Haftung für Schädigungen, die aus einer erlaubten Gefahrenquelle heraus resultieren. Hierzu zählt beispielsweise das Halten eines Hundes als Luxustier. Der Hundehalter ist auch dann für seinen Hund haftbar, wenn ihn selber keinerlei Schuld trifft. Der Grundgedanke der Gefährdungshaftung bei der Tierhaltung ist die Tatsache, dass der Halter allein durch den Besitz des Hundes eine Gefahrenquelle für seine Umwelt schafft. Die Gefährdungshaftung ist im Rahmen einer Hundehaftpflicht abgedeckt. Schäden, die durch den Hund des Versicherten angerichtet werden, fallen bis zu einer bestimmten Deckungssumme in den Versicherungsschutz der Hundehaftpflicht."
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Die Gefährdungshaftung spielt hier nur bedingt eine Rolle.
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So ist es - und die reine Lehre hat mit der Beweisführung mal gar nichts mehr zu tun...
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