Hofhund
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Wer seinen Hund nicht gesetzeskonfrom halten kann, dem sollte die Haltung entzogen werden, von Amts wegen.
Was passiert dann mit dem Hund? Wo kommt der hin?
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Wer seinen Hund nicht gesetzeskonfrom halten kann, dem sollte die Haltung entzogen werden, von Amts wegen.
Nur weil der Hund paar Stunden dort liegt soll er ins Tierheim?
Was für eine Lösung *Applaus*
Das arme Tier -
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Nur weil der Hund paar Stunden dort liegt soll er ins Tierheim?
Was für eine Lösung *Applaus*
Das arme TierNa der kann dann im Tierheimzwinger ausgiebig seine explorativen Bedürfnisse befriedigen..
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Wissen wir ob sie immer zur gleichen Uhrzeit/gleichem Tag kommt? Eventuell rechnet der Bauer mit ihr und leint dann schon einmal an?
Und selbst wenn nicht, sehe ich jetzt kaum einen Unterschied zu einem Hund der im Haus seine Zeit absitzt bis er dran ist, oder einem der an einer 10 Meter Kette gesichert ist auf einem Hof und trotzdem in Kontakt mit Mensch und Tier ist.
Anbindehaltung ist ja auch nicht grundsätzlich meines Wissens verboten, es ist halt nur mit Auflagen verbunden.
Ich denke das einzige was der Bauer dem Gesetz nach ändern müsste, wäre eine Laufvorrichtung anzubringen, die wiederum eine Anbindung möglich macht. -
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Na der kann dann im Tierheimzwinger ausgiebig seine explorativen Bedürfnisse befriedigen..
Stimmt da kann er sein Bedürfnisse mehr ausleben hast recht -
Hä? Du würdest also nichts am schlechten Zustand ändern, den Hund nicht von der Kette nehmen, die verbotene Haltung nicht in eine erlaubte überführen wollen? Und das soll dem Hund genau wie helfen? Ich habe nach ALTERNATIVEN gefragt!
Ich würde den Hund in ein normales Familienleben integieren. Das bedeutet, dass er wie ein Familienhund gehalten und ausgebildet wird, dass man viel Zeit und Arbeit in die Erziehung zum verlässlichen Hund auf dem Hof investieren würde und der Hund eben nicht nur ein Wachhund an der Kette wäre.
Dazu gehört auch Alleinebleibtraining oder alternativ ein durchdachtes Training, den Hof nicht eigenmächtig zu verlassen.@dragonwog
Deswegen sind weder Tierheime noch Auffangstationen eine adäquate Unterbrindgung für einen Hund auf Dauer. Aber immerhin sollte ein Tierheim sich um Gassigänger bemühen, um die Bedrüfnisse täglich zu sichern. -
Und weil die Unterbringung und Integration von Hunden in "die perfekte Familie" ja so gar kein Problem darstellt....da gibts ja echt zu Hauf Leute.
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Hö? Habe ich Tomaten auf den Augen?
Wo steht denn, dass die Haltung NICHT gesetzeskonform ist? Also wo steht denn da jetzt konkret etwas, das der Rechtslage tatsächlich widerspricht und nicht bloß in die paar Zeilen der TE hineininterpretiert wird? -
@streifenpanda
Ich geb dir den Link, den ich eingestellt habe, gerne nochmal:http://www.landkreis-zwickau.d…ndehaltung_von_Hunden.pdf
Auf das Thema Erkundungsverhalten sind wir nur gekommen, weil behauptet wurde, dass Hunde kein "Gassi" brauchen...
@LeGentilhomme
Weil eine Anbringung an einer Kette/Leine auf Dauer eben nicht gesetzeskonfrom ist und es dazu strenge Auflagen gibt, die augenscheinlich nicht erfüllt sind. Es befindet sich keine Laufleinenvorrichtung auf dem Grundstück. -
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