Neues Hundegesetz in S-H

  • Ich finde es bisher recht gelungen, weil verhältnismäßig. Mal schauen, was sich bis zur Verabschiedung des Gesetzes noch ändert.


    Bezeichnend ist die Reaktion der CDU: Strafe erst nach einem Vergehen? Geht gar nicht!
    Unwählbar die Burschen, es sei denn man steht auf Sippenhaft.

  • Die Auflagen greifen erst, wenn ein Hund Beschädigungsabsicht gezeigt hat. Die Auflagen umfassen das Ablegen der Prüfung zum Hundeführerschein, Maulkorbpflicht und höhere Steuern.


    Besteht der Halter die Führerscheinprüfung nicht, wird der Hund eingezogen - sprich dazu müsste der Halter schon recht beratungsresistent sein.
    Der Hund geht ans Tierheim, bzw. ans Ordnungsamt zur Unterbringung.


    Zudem besteht die Möglichkeit den Hund durch Ablegen eines Wesenstests wieder von den Auflagen zu befreien.

  • Der Ansatz, dass es nicht nach Rassen, sondern nach Vorfällen geht, finde ich richtig.
    Ebenso die Pflicht, Haftpflichtversicherung und Chip zu machen.
    Fält der Hund auf, muss der HH "nachbessern", macht er das erfolgreich, kann der auffällig gewordene Hund von den Auflagen befreit werden.
    Liest sich für mich alles gut und sinnvoll.


    Ich lese das auch aus der Warte, dass ich nicht in "Sippenhaft" genommen werden will, weil einzelne HH ihren Hund nicht richtig führen. Dass daraus dann Rasselisten oder allgemeiner Leinenzwang entsteht, finde ich übel. Und S-H will einen anderen Weg gehen, das finde ich gut.

  • Wo steht denn das mit der Beschädigungsabsicht? Zumindest in dem verlinkten Text steht: "In Schleswig-Holstein soll es ab 2016 ein neues Hundegesetz geben. Demnach soll jeder Hund, der einen Menschen oder ein anderes Tier bedroht oder angreift, als gefährlich gelten. Der Halter muss sich dann strengen Auflagen unterwerfen - oder den Hund abgeben."


    Nur mal als kleines, blödes Beispiel: Wenn Lucy läufig ist und noch nicht in den Stehtagen und es wird ein Fremdrüde zu aufdringlich, dann bedroht Lucy den auch. Auch ein Mensch kann sich ja durch alles mögliche bedroht fühlen. Mit Beschädigungsabsicht wäre ja eine Sache, aber dem Hund das Drohen unter Strafe zu stellen :???:

  • Ich finde den Ansatz grundsätzlich richtig, dass nicht die Rasse sondern der einzelne Hunde betrachtet wird.


    ABER ich muss mich Lucy_Lou anschließen was das "bedrohen" betrifft - wer legt bitte fest, was (be)drohen ist (laut diversen Hundehaltern in meinem Umkreis ist meine Hündin hochaggressiv, weil sie die Leftzen hochzieht, wenn ihr bestimmte Hunde am Hintern schnüffeln) bzw. wo die Grenze zu "gefährlich" verläuft.

  • Ich glaube, das ist doch leicht übertrieben. xD


    Allein die Vorstellung. Ich glaub, wenn ich unsere Udels anrufe, um mich darüber zu beschweren, dass mein Rüde unter Androhung von Gewalt vom Pimpern abgehalten wurde, legen die lachend auf...
    Wieder 'n Telefonscherz... aber wenigstens ein guter.

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