Neues Hundegesetz in S-H
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Dein Hund lässt sich provozieren, geht nach vorne und du als Halter behauptest, dass es eine ganz normale reaktion sei.
Warum bist du dir so sicher, dass keine konsequenzen folgen?
Keine Ahnung, wo du liest, dass ich mir sicher sei, dass keine Konsequenzen folgen.
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Die Bedrohungsklausel steht mMn schon im aktuellen Gesetz von SH mit drin.
Richtig...
Aber das interessiert ja nicht.ZitatGesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz - GefHG)
Vom 28. Januar 2005
§ 3
Erlaubnispflicht
(1) Wer einen nach Maßgabe der Absätze 2 und 3
gefährlichen Hund hält, bedarf der Erlaubnis, die persönlich zu
beantragen ist. Gleiches gilt für Personen, die einen Hund halten, bei
dem vor Inkrafttreten dieses Gesetzes das Vorliegen der Voraussetzungen
des § 3 Abs. 1
der Gefahrhundeverordnung vom 28. Juni 2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 533,
ber. S. 549), geändert durch Verordnung vom 9. Mai 2003 (GVOBl. Schl.-H.
S. 241), festgestellt wurde.
[...](3) Als gefährlich gelten ferner:
[...]
2. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
3.
Hunde, die außerhalb des befriedeten Besitztums der Hundehalterin oder des Hundehalters wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben oder ein anderes Verhalten gezeigt haben, das Menschen ängstigt,
4.
Hunde, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben oder
[...](4) Über das Vorliegen der Voraussetzungen des
Absatzes 3 entscheidet die zuständige Behörde. Widerspruch und Klage gegen diese Entscheidung haben keine aufschiebende Wirkung.
(5) Zur Prüfung, ob es sich um einen gefährlichen Hund nach Absatz 2 oder Absatz 3 Nr. 1 handelt, kann die zuständige Behörde eine Begutachtung des Hundes bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt, die oder der in der Verhaltenskunde von Hunden erfahren ist, auf Kosten der Hundehalterin oder des Hundehalters anordnen.Da haben alle schleswig-holsteinischen Hundebesitzer ja bis jetzt wirklich großes Glück gehabt, dass ihr Hund nicht sofort als gefährlich eingestuft wurde....
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Was soll ein Gutachter bewirken? Ich habe im TV mal solche 2Gutachter" gesehn, da solte u.a überprüft werden wir der Prüflichg auf andere Hunde reagiert, waren Schäferhunde und die saßen tobend in einem Auto 8oder waren die angebunden?). Was dann wenn dein Hund auch einen schlechten Tag hat? oder den Gutachter anspringt, womöglich noch mit dreckigen Pfoten, vor lauter Freude?
Nochmaöl: Hundegesetze sind und waren unnötigIch habe mal im Fernsehen gesehen, dass 2 Polizisten einen wehrlosen, betrunken Mann verprügelt haben.
Fazit: alle Polizisten sind schlechte Menschen und wir brauchen keine Polizei -
Ich finde den Ansatz an sich gar nicht so schlecht, dass es keine Rasseliste mehr geben soll.
Trotzdem habe ich etwas Bedenken, was das in der Zukunft für mich bzw. uns und unsere Hunde bedeutet.
Ich fände interessant, wer entscheidet, ab wann ein Hund droht und ab wann sich jemand bedroht zu fühlen hat. Hat der vermummte Mann, der im dunkeln hinter einer Mülltonne hervor kommt und angeknurrt wird das Recht uns zu melden, weil vielleicht 5 andere Hunde in der Situation vielleicht nicht knurren?!
Dann ist die Frage, wie genau wird dann im Nachhinein getestet, ob der Hund wirklich aggressiv ist? Sind da dann Aufgaben gefordert, wie beim Wesenstest? Muss sich mein Hund von fremden anfassen lassen?Sollten Layla irgendwann einem Test unterzogen werden, dann würde sie es mit hoher warscheinlichkeit nicht bestehen. Sie mag keine Fremden in unserer Wohnung, lässt sich nicht anfassen, würde knurren und beißen.
Ich bin mal gespannt, wie das letztendlich laufen wird, aber leider bestätigt es mich noch mehr in meiner Vorgehensweise so wenig Menschen und vorallem anderen Hundehaltern zu begegnen, um jeglichen Konflikten aus dem Weg zu gehen.
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Das ist doch ganz einfach.
Zukünftig musst Du dann noch umsichtiger sein, wenn Du mit Deinem Hund unterwegs bist.Das meine ich keinesfalls provokativ.
Ist schwer darüber zu spekulieren.
ICH kann für MICH sagen, ab wann ich mich bedroht fühle oder ängstige. Bzw. ab wann es meinen Hunden/Kindern so geht.Ich finde, dass die Abschaffung der Liste schonmal ein Schritt nach vorn ist....alles andere wird man sehen.
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Lara,
du kannst jetzt schon angezeigt werden, wenn sich jemand durch Laylas Verhalten bedroht fühlt oder Angst hat.
Das Amt entscheidet dann.
Es ändert sich mit diesem Paragraphen kaum was...außer, dass der Hund nach 2 Jahren die Chance bekommt, wieder "normal" zu leben.Deswegen verstehe ich nicht, warum sich alle daran so aufhängen.
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Was mir daran noch unklar ist: den ernsthaft aggressiven Hund darf man aber behalten wenn man ihn zB ausreichend sichert? Oder müssen dann zB alle unverträglichen Hunde weg?
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In den Lübecker Nachrichten ist es etwas verständlicher.
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mh ich lese da jetzt nur, dass wenn dieser Hundeführerschein nicht bestanden wird, der Hund abgegeben werden muss.
Da frage ich mich schon woraus dieser Führerschein bestehen soll… Wenn der in etwa so abläuft wie der Wesenstest hier, dann bräuchten wir wohl noch ein paar Tierheime
Aber prinzipiell finde ich es einen wichtigen und richtigen Schritt die Rasseliste abzuschaffen!
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Der Hundeführerschein ist ein Sachkundenachweis für den Halter, kein Wesenstest zur beurteilung des Hundecharakters also.
Kurz, demnach dürftest Du einen auffälligen Hund ab bestehen der Prüfung mit Maulkorb gesichert führen. Besteht der Hund später einen Wesenstest, kann auch diese Auflage wieder entfallen.
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