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Hier noch der Text:
http://dejure.org/gesetze/BGB/833.html -
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Ich würde es als schlechte Erfahrung Deinerseits abhaken. Besprich Dich mit der anderen Halterin, ob Ihr Euch die Kosten beim TA teilt, bzw. jeder für seinen eigenen Hund aufkommt. Du hast ja nur "gehört", was passiert ist. Evtl. hat der andere Hund auch gepöbelt und Deiner wollte eigentlich nur "gucken". Den Zaun würfe ich trotzdem überprüfen lassen - Thema Gewährleistung.
Und an das raue Klima in Hundeforen solltest Du Dich gewöhnen. Ist leider so.....
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Lt. Gesetz haftet der Halter für den Schaden, dessen Hund den Schaden macht.
Ob er auch Verursacher der Situation ist, ist völlig neben sächlich.Also rein rechtlich muss der andere Hundehalter deine Tierarztrechnung zahlen.
Wenn du hier mit Infos zur rechtlichen Situation kommst, sollten sie wenigstens korrekt sein. Bitte beschäftige dich mit der "Gefährdungshaftung" bevor du hier Infos verbreitest, die so nicht ganz korrekt sind.Rein rechtlich hat man übrigens auch eine Aufsichtspflicht gegenüber dem Tier, das man führt bzw. in diesem Fall wohl eher führen sollte, denn in diesem Fall wurde sie vernachlässigt.
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Wenn du hier mit Infos zur rechtlichen Situation kommst, sollten sie wenigstens korrekt sein. Bitte beschäftige dich mit der "Gefährdungshaftung" bevor du hier Infos verbreitest, die so nicht ganz korrekt sind.
Rein rechtlich hat man übrigens auch eine Aufsichtspflicht gegenüber dem Tier, das man führt bzw. in diesem Fall wohl eher führen sollte, denn in diesem Fall wurde sie vernachlässigt.
Danke. Die Gefährdungshaftung ist doch keine einseitige Angelegenheit.
Wenn mein Hund unbeausichtigt mein Grundstück verlässt, dann bin ich genauso haftbar zu machen. Die Gefährdungshaftung impliziert ja gerade, dass ich jederzeit haftbar bin, einfach weil ich einen Hund besitze (in diesem Fall). Da ist es unerheblich, ob der den "Streit" vom Zaun gebrochen hat oder eben nicht. -
Ich würde nicht hier rumdiskutieren, sondern die Rechnung an den HH geben, der kann ihn der Versicherung einreichen, die prüfen das und dann weißt du mehr.
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Und Gefährdungshaftung hat erst recht nix mit Schuld zu tun.....
Schuld hast eindeutig zu einem großen Teil du, moralisch gesehen, aber das heisst nicht, dass der andere nicht haftbar sein kann.Allerdings würde ich mir an deiner Stelle auch keine großen Chancen ausrechnen. Ich persönlich würde es auf sich beruhen lassen...
In einem Forum zu fragen, bringt jedenfalls nix. jeder Fall ist anders - und was hier teilweise über Haftung etc geschrieben wird ist haarsträubend.
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Ich würde nicht hier rumdiskutieren, sondern die Rechnung an den HH geben, der kann ihn der Versicherung einreichen, die prüfen das und dann weißt du mehr.
Mal ganz von der rechtlichen Regelung abgesehen, das würdest du machen?
Wenn mein Hund so schlecht gesichert ist, dass er abhaut und dabei das Pech hat in eine Beißerei zu geraten, würde ich mich selber schämen für mein unbedachtes und wenig vorausschauendes Handeln. Da würde ich einen Teufel tun und anderen meine TA-Rechnung aufdrücken. -
Die Gefährdungshaftung impliziert ja gerade, dass ich jederzeit haftbar bin, einfach weil ich einen Hund besitze (in diesem Fall). Da ist es unerheblich, ob der den "Streit" vom Zaun gebrochen hat oder eben nicht.
Der Hund der TE hat aber keinen Schaden verursacht, also kann die Tiergefahr nicht greifen!
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So wie ichs verstanden hatte, war der andere Hund doch auch verletzt oder? Der Hund der TE nur schlimmer. Kann man also die Schäden gegeneinander aufrechnen.
Wie gesagt, ich würde die Füße sowieso still halten. -
Mal ganz von der rechtlichen Regelung abgesehen, das würdest du machen?
Wenn mein Hund so schlecht gesichert ist, dass er abhaut und dabei das Pech hat in eine Beißerei zu geraten, würde ich mich selber schämen für mein unbedachtes und wenig vorausschauendes Handeln. Da würde ich einen Teufel tun und anderen meine TA-Rechnung aufdrücken.
Nein, ich habe geschrieben, dass ICH das nicht machen würde.
Aber es ist der einzige Weg, um herauszufinden, ob man was bekommt.Wenn beide Hunde verletzt wurden, muss der Fall beiden Versicherungen reingegeben werden, die klären das dann unter sich. Oft übrigens mit überraschenden Ergebnissen, die nichts mit dem moralischen Rechtsempfinden zu tun haben.
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