Haftpflicht-Schäden bei Hundeschule/Training

  • Das tut mir wirklich leid für dich. Von meinem Rechtsempfinden her ist es absolut ungerecht, daß du nun alleine alles zahlen mußt.
    Rechtlich gesehen kann es wohl nicht anders sein, als daß der Halter für die Schäden verantwortlich gemacht wird die sein Hund verursacht; auch wenn Dritte ihn zu der Handlung veranlassen. Die letztendliche Entscheidung und Verantwortung liegt halt beim Halter und er muß deshalb auch für die Konsequenzen einstehen. Wäre es anders würden sich wohl sehr viele damit heraus reden, jemand anders hätte gesagt, und tatsächliche Oper würden leer ausgehen.
    Ich hatte so etwas ja schon befürchtet. ( siehe meinen vorherigen Post ) Allerdings hatte ich gehofft, daß ein Hundetrainer, auch rechtlich, anders in der Verantwortung stehen würde.
    Was ich extrem bedenklich finde ist, daß der Hundetrainer nicht bereit dazu ist für sein Handeln, seine Trainingsmethoden einzustehen und die Verantwortung für die Folgen seines Handelns zu übernehmen; sondern allen Ernstes noch Geld von seiner Kundin nimmt. Vermutlich sowohl für das Training als für den Schaden am Auto. Das finde ich nicht nur menschlich sondern auch fachlich vollkommen daneben.
    Deshalb wäre meine Überlegung, zwar zu zahlen, aber sich gleichzeitig darüber zu informieren ob man gegebenen Falls Schritte gegen den Trainer einleiten kann. Ich weiß nicht ob das Ordnungsamt die richtige Anlaufstelle für eine Beschwerde wäre, ob es einen Dachverband oder eine Zulassungsstelle für Hundetrainer gibt die man einschalten könnte. Vielleicht ist es ja auch möglich, daß du im Gegenzug Schadensersatz/ Schmerzensgeld für deine Verletzungen vom Trainer einforderst. Ich weiß nicht ob so etwas möglich ist, oder Aussicht auf Erfolg hat. Aber informieren darüber würde ich mich.
    Auf jeden Fall würde der Trainer das Geld von mir mit dem Kommentar erhalten: "Ich stehe für die Folgen meines Handels ein, was man leider von ihnen nicht sagen kann"


    LG


    Franziska mit Till

  • Nunja, wir hier sind ja alle irgendwie davon ausgegangen dass hier die gesetzliche Lage etwas anders liegt, (z.B. eine Betriebshaftpflicht des Trainers) :( :


    Und man muss ganz klar sagen, die Versicherung würde ja bestimmt zahlen wenn ich es gleich gemeldet hätte !
    Ich hab ja gewartet dass von dem Trainer was kommt, dies war ja erst vorgestern der Fall (der Vorfall war ja Ende Februar).
    Da der Schaden wirklich minimal war, und wirklich nur bei ganz genauem Hinsehen, auch wenn dies spekulativ und eine Unterstellung ist,gehe ich davon aus dass das auch nicht repariert wird und man sich von knapp 1400 Euros einfach eine schöne Zeit macht.
    Nuja, auch dies ist sein gutes Recht, ich würde den Schaden wenns mein Auto wäre auch nicht reparieren lassen...


    Einen entsprechenden Kommentar werde ich mir dennoch Ihm ggü. nicht verkneifen (können) :pfeif:


    Hier ist übrigens der böse Übeltäter |)


  • ich würde den Schaden trotzdem noch melden. Manchmal hat man Glück und die Versicherungen zahlen aus Kulanz, auch wenn sie nicht müssten. ( Wenn man beispielsweise den Versicherungsvertreter persönlich kennt, oder man langjähriger Kunde mit mehreren Versicherungen ist. )
    Auf jeden Fall würde ich, bevor ich zahle, den Kostenvoranschlag genauestens prüfen.


    LG


    Franziska mit Till

  • Was ich von diesem Trainer halte, kann ich überhaupt nicht in öffentlich schreibbare Worte fassen :schweig:


    Vielleicht geht mein Rechtsempfinden auch hier Irrwege, aber allein schon der (nicht ganz risikolose) Einsatz eines Pensionshundes kann doch irgendwie nicht in Ordnung sein. Was beinhaltet noch alles unser liebstes Kind der §11? Für irgendwas muß der doch mal gut sein.

    Auf jeden Fall würde ich, bevor ich zahle, den Kostenvoranschlag genauestens prüfen.

    Das empfehle ich auch. Als Maxe Junghund war, ist der mal an einem Autofenster hochgesprungen. Da waren dann "plötzlich" 2 Türen und der Spiegel zerkratzt.

  • Ich würd gar nicht zahlen und es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.
    Hast du eine Rechtsschutzversicherung?


    Ein Foto von diesem "Trainer" würd ich auch gerne sehen. :D

  • Hundetrainer ist leider kein geschützer Begriff... sprich man wird dem "guten Mann" gar nichts können.
    Und das Ergebnis von dem Anwalt kollidiert massiv mit meinem Rechtsempfinden...

  • Hmmm ... wir waren bisher in vier Hundeschulen. Bei allen mussten wir unterschreiben, dass das Training auf eigene Gefahr läuft und Kosten für Beschädigungen von Sachen oder Verletzungen von Hunden und Menschen vom Tierhalter selbst getragen werden müssen. Eine Haftpflicht für den Hund abzuschließen wird dabei angeraten.


    Wieso sollte ein Trainer eine Versicherung haben, die alle Schäden, die seine hündischen Schüler anrichten könnten, abdeckt?


    Eine solche Versicherung könnte er vermutlich gar nicht bezahlen.


    Von daher versteh ich die ganze Aufregung jetzt nicht wirklich. Klar ist das scheiße, hätte die TS den Schaden gleich ihrer Hunde-Haftpflicht gemeldet, wär doch alles gut gewesen. DESHALB hat man eine solche Versicherung ...

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