Recht am Bild - Urheberrecht

  • Hallo ihr Fotobegeisterten,


    mir ist etwas sehr Bemerkenswertes passiert und ich wüsste gerne was ihr dazu sagt.


    Ich halte nicht nur Hunde, sondern auch Kaninchen und Schafe. Früher hatte ich auch Hühner, eine vom Aussterben bedrohte Rasse: gelbe Ramelsloher. Von diesen Hühnern habe ich einige schöne Fotos gemacht und irgendwann dem Verein "vieh e.V." Fotos von meinen Hühnern für deren Homepage zur Verfügung gestellt. Von den Ramelslohern gibt es einfach unheimlich wenig schöne Bilder.
    Hier ist mein Constantin: http://www.vieh-ev.de/Rassen/Gefluegel/ramelsloher.html


    So weit so gut...


    Vor zwei Tagen habe ich nun von meinen Chefs ein Buch zum Geburtstag bekommen, in dem es um gefährdete Haustierrassen geht. Natürlich habe ich gleich die Seite mit den Ramelslohern aufgeschlagen und was finde ich dort? Mein Foto meines Hahnes! Nach Bildvergleich und genauerem Durchsehen des Buches finde ich sogar meinen Namen in diesem Buch. Ich bin sowohl im Impressum, als auch im Nachwort als Urheberin des Fotos genannt und in letzterem wird mir für mein Einverständnis gedankt - ein Einverständnis, das ich nie gegeben habe! Ich wusste ja überhaupt nichts von diesem Buch.


    Irgendwie fühle ich mich ja geschmeichelt und ich habe auch kein Problem damit, dass mein Hahn dort erscheint, aber hätte man mich nicht wenigstens mal fragen können? Es ist schon eine ganze Weile her und ich weiß nicht mehr, ob ich das Foto damals über eine heute nicht mehr gültige e-Mail Adresse geschickt habe, aber ein einfaches Gogglen meines Namens würde nach spätestens 5 verschickten Mails zu mir und meiner aktuellen Mailadresse führen. Aber vielleicht bin ich auch zu empfindlich und sollte mich einfach freuen, dass mein Foto verewigt wurde.


    Dem Autor werde ich wohl trotzdem mal schreiben...

  • Ich würd mich an deiner Stelle freuen - ab zum Anwalt und den Verlag abmahnen lassen, inkl Vergleichsvorschlag bzgl eines nachtäglichen Honorars.
    Ich habe 2 1/2 Jahre in der Rechte&Lizenzen-Abteilung eines mittelständischen Verlages gearbeitet und bei uns gab es für Fotos, die in Büchern (zB fürs Cover) benutzt wurden immer einen Lizenzvertrag mit dem Urheber in dem er die Rechte am Bild gegen ein Honorar, welches sich oftmals an der Auflage orientierte, an den Verlag abtritt. Das gibt's ja hier nicht - hallo Schadensersatz :-)

  • Immerhin Namensnennung ... Kann es sein, dass die die Website-Betreiber gefragt haben und die voreilig zustimmten? Ich kenne es so, dass für ein Bild 1 (die Regel) bis 5 Freiexemplare von kleinen Verlag als Dank spendiert werden.

  • Das ist nicht korrekt. du kannst dich auch an den Verlag wenden.


    Ich nehme an, der Verein, dem du die Fotos zur Verfügung gestellt hast, hat das Bild weitergegeben - in dem Irrglauben, damit hätten sie auch die Rechte dran.

  • Naja, es ist ein Bild in einer Größe von ca. 4 x 4 cm, schwarz weiß, der Hahn ist aus dem Foto ausgeschnitten. Ein Prozess würde sich da wohl eher nicht lohnen. Wenns wenigestens das Cover eines Bestsellers wäre ;)


    Ich kenne auch die Regelung mit einem Freiexemplar, wobei ich jetzt nicht wüsste, was ich mit einem zweiten solchen Buch anfangen sollte...


    Ist denn da der Autor oder der Verlag Ansprechpartner? Ich würde mich einfach gerne mal zu Erkennen geben und meiner Verwunderung Ausdruck verleihen.

  • Bei uns ist die Szene klein, man kennt und vertraut sich. Typische Auflagemenge ist 500-1000. Und freut sich, gefragt zu werden. Der Autor sollte vorher natürlich die Bedingungen geklärt haben. Verträge habe ich nur als Autor/Hrsg, die anderen vertrauen mir. Aber natürlich wüssten sofort "alle" wenn man gemogelt hat

  • Der Verlag ist Ansprechpartner - der Autor hat mit dem Verlag ebenfalls einen Vertrag über das Werk und überragt dem Verlag idR ALLE Rechte am Werk.
    Von Prozess redet niemand - aber die haben ein Buch rausgebracht mit dem Ziel, Umsatz zu machen. Dein Bild ist Teil dieses Buches und die Rechte am Bild wurden NICHT eingeholt. Somit ist dir ein Schaden in Höhe der üblichen Vergütung entstanden - wie hoch die ist, wird sich am Verlag, dessen Größe und der Auflage orientieren.
    Wenn du dich selbst bei denen meldest, werden sie dir einen nachträglichen Vertrag und noch einige Freiexemplare anbieten, also der schnelle Weg.
    Wenn du denen einen Anwalt auf den Hals hetzt, wirst Du mit Sicherheit auch ein Honorar sehen, egal wie klein das ist.

  • Ich würde da jetzt kein großes Fass aufmachen, Anwalt und Co finde ich schon übertrieben.


    Allerdings würde ich mich da schon mit dem Verlag in Verbindung setzen und dezent darauf hinweisen, dass die Verwendung in dieser Form nicht genehmigt war und man doch in Zukunft da etwas genauer prüfen soll, welche Bilder man abdruckt.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!