Recht am Bild - Urheberrecht
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Wenn du einen Herausgebervertrag hast, versicherst du darin aber dem Verlag ggü, dass du alle Rechte zur Veroffebtlichung eingeholt hast. Somit wäre zwar der Verlag bei einer Urheberverletzung dem Verletzten im Aussenverhältnis zum SchaE verpflichtet, würde sich das im Innenverhältnis aber vom Herausgeber zurück holen.
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Ich würde da jetzt kein großes Fass aufmachen, Anwalt und Co finde ich schon übertrieben.
Allerdings würde ich mich da schon mit dem Verlag in Verbindung setzen und dezent darauf hinweisen, dass die Verwendung in dieser Form nicht genehmigt war und man doch in Zukunft da etwas genauer prüfen soll, welche Bilder man abdruckt.
Und das bringt was?!? -
Ich glaube mal nicht, dass es der TE hier darum geht, Geld aus der Sache zu schlagen... Zumal ihr auch kein Schaden durch den Abdruck entstanden ist.
Auf die Verfehlung aufmerksam machen, Entschuldigung abholen und gut ist.
So würde ich als erwachsener Mensch das regeln.Man kann natürlich auch gleich zum Anwalt laufen, Zeter und Mordio schreien und Geld fordern. Dann braucht man sich aber nicht wundern, wenn der Ton innerhalb mancher Kreise sehr frostig wird.
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Ich würde v. a. mit dem Verein reden. Z. T. unglaublich, was da z. T. läuft.Ein Verband hat mal ungefragt ein von mir stammendes Foto an die FR verkauft. Am Belegexemplar (mit meinem Namen) habe ich dann gesehen, dass das Foto gar nicht von mir war ...
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Das ist tatsächlich das erste, was ich gerade getan habe, ich habe dem Verein geschrieben und sie darauf aufmerksam gemacht. Sie haben nun meine aktuelle Mail-Adresse und meine Bitte bei der nächsten Anfrage diese an mich weiterzuleiten.
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