Hundekauf -wer kann mir helfen?

  • Hallo,
    ich weiß das dieses Forum keine Rechtsberatung ist aber vielleicht kann mir ja doch jemand weiterhelfen darin.
    Folgendes Problem:
    Es war bei uns geplant einen Hund anzuschaffen und nach langem suchen hatten wir diesen auch gefunden.
    Mit freudiger Begeisterung haben wir diesen auch besichtigt uns mit den Besitzern unterhalten und in diesen Gespräch auch unser Interesse an den Kauf bekundet.
    Ich habe eine Anzahlung für den Kleinen hinterlegt was mir auch schriftlich bestätigt wurde inklusive Abgabetermin.
    Einige Sachen was der Welpe benötigt habe ich auch schon besorgt da ich erstens nicht wollte das alles mit einmal kommt und zweitens ich mich schon so gefreut habe. :(
    Nun habe ich gerade eine Absage des Besitzers erhalten in den er angibt,das der Hund nicht mehr zum Verkauf steht und er mir die Anzahlung wieder zukommen lassen möchte.
    Nicht nur das ich so eine Vorgehensweise als eine Dreistigkeit empfinde ich kann es auch nicht ganz nachvollziehen,das hier nicht mal der persönliche Kontakt gesucht wurde sondern alles über Net bzw.Post abgewickelt werden soll.
    Nun meine Frage:
    Habe ich aufgrund der Anzahlung und des Schreibens nicht doch noch ein Anrecht auf den Welpen?
    Könnten hier Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden?Für mich würde dieses Schreiben wie ein Vertrag gelten oder sehe ich das verkehrt?
    Oder hat derjenige das Recht diesen innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen?In den Schreiben steht nichts von Widerruf drinnen.
    Oder hat dieses nur der Käufer?
    Ich muß ehrlich sagen ich bin jetzt schon wütend und enttäuscht zu gleich sowas ist mir noch nie passiert!
    Es wäre schön,wenn Ihr mir zumindestens ein wenig weiterhelfen könntet.

  • Erstmal: Das ist ja wirklich Mist, was dir da passiert ist! :/
    Dann: Hast du einen Kaufvertrag bzw. vorläufigen Kaufvertrag unterschieben oder stand auf der schriftlichen Bestätigung drauf, dass der Besitzer jeder Zeit das Recht hat, dir den Hund doch nicht zu geben?
    Ich kenne mich mit rechtlichen Dingen jetzt nicht so wahnsinnig gut aus, aber i.d.R. steht in den meisten Kaufverträgen (die ich kenne) immer drin, dass die Anzahlung nicht bindend ist und der Verkäufer sich das Recht einbehält, unter Rückzahlung der Anzahlung vom vorläufigen Kaufvertrag zurück zu treten.

  • Du haust da ganz viele Sachen durcheinander. Eine Anzahlung ist eine Reservierung, Vertrag habt ihr ja noch keinen gemacht.


    Mit 14 Tagen oder Widerruf hat das garnix zu tuen.


    Sprich du bist nicht Eigentümer des Hundes geworden, sprich du hast auch kein Anrecht auf den Hund, da dir die Anzahlung ja auch zurückgezahlt wird....


    Und Schadenersatz für was? Da Anspruch geltend zu machen, da denke ich hast du kein Glück.


    Ist blöd gelaufen, kann deinen Ärger verstehen, aber wir reden hier von einem Hund und nicht von einer Teekanne aus dem onlineshop.

  • Ich dachte eine Reservierung ist wie ein Kauf des Welpen das man dann den vorrangigen Anspruch hat.
    Ich muß ehrlich sagen wenn die Regelung wirklich so ist dann ist die Welt ungerecht :(

  • Ist nicht so schön gelaufen.
    Im umgekehrten Fall, hättest du dich kurz vor der Abholung gegen den Welpen entschieden, hättest du ihn auch nicht nehmen müssen.
    Es ist halt so, dass der Züchter bis zur vertraglichen Übernahme entscheidet wer den Hund bekommt.


    Da du einen Hund suchst, kannst du doch die Anschaffungen für den Hund verwenden, der dann einzieht.
    Für die weitere Hundesuche viel Erfolg!


    LG, Friederike

  • Hallo,


    oh ne, ist das aber doof. :( Ich fände das auch mega Sch**** und wäre wahnsinnig enttäuscht. Aber ich befürchte, du hast leider keine Möglichkeit, den Welpen doch zu bekommen.


    Habt ihr denn einen Vorvertrag geschlossen? Wenn ja, was steht da genau drin? Falls ihr keinen Vorvertrag geschlossen habt, berechtigt dich die Anzahlung meines Wissens nicht, den Welpen auch wirklich zu bekommen.


    Auch wenn ich enttäuscht wäre, für mich wäre interessant, wieso ich den Welpen im Endeffekt nicht bekommen habe.


    Bei der Züchterin von Newton war es auch so, dass sie einer Interessentin abgesagt hat, die eigentlich schon einen Welpen reserviert hatte. Eine Anzahlung war da aber noch nicht geleistet. Sie hatte sich im Endeffekt gegen diese Interessentin entschieden, weil sie erstens versucht hat, um einen Besuch herumzukommen (weite Anfahrt, etc.) und dann beim Besuch Fragen gestellt hat, die einfach davon zeugten, dass sie sich null mit Hunden auskennt und sie auch nicht gewillt war, sich weiterzubilden.
    Ich kann das Handeln der Züchterin da durchaus nachvollziehen und hätte es vermutlich auch so gemacht.


    Lg,
    Rafaela

  • Ein Kauf eines Hundes wird aus rechtlicher Sicht mit einem Kaufvertrag begründet und dem erfüllen der Verbindlichkeiten beider Parteien (sprich Geld gegen Hund)


    So weit ist es aber garnicht gekommen, du hast dir mit der Anzahlung den Hund reserviert, sprich wenn dus vorkaufsrecht nennen willst, das Vorkaufsrecht vor anderen Interessenten, mehr aber eben nicht.


    Und wenn der aktuelle Besitzer nun nicht mehr möchte (aus welchen Gründen auch immer) löst er mit Rückgabe der Anzahlung diese Abmachung eben auf.


    Blöd und traurig für dich, aber vielleicht sollte es eben nicht sein, Steck die Energie doch einfach in die neue Suche nach einem anderen Hund. Der richtige kommt schon noch ;)

  • Danke im Moment bin ich doch etwas down und geschockt kann es nicht nachvollziehen.
    Es hieß ja bei der Besichtigung das noch mehrere interessiert sind und trotzdem haben wir die Anzahlung gemacht und sie waren einverstanden dann hätte man doch gleich sagen können wie es sich verhält und garnicht erst dieses hin und her machen brauchen.
    Im Moment versteh ich echt die Welt nicht mehr.

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