Hundekauf -wer kann mir helfen?

  • Ich denke, das solltest Du dem User überlassen,


    das ist ein freies Forum wo jeder seine Meinung frei
    äußern kann, solange man nicht "persönlich" wird,
    im Gegensatz zu Deiner Äußerung; ist das OK.

    Öhm, du als Laie hast doch eben noch Jessica (die alles andere als ein Laie ist) unterstellt, sie hätte keine Ahnung.


    Vielleicht ganz passend auch für das Thema hier generell (auch wenn der Satz barsch klingt, den meine ich ganz freundlich): Erst mal an die eigene Nase fassen. :dafuer:

  • Deine Beiträge grenzen schon an unentgeltliche Rechtsberatung und da solltest du als Nicht-Volljurist lieber die Füße stillhalten Steht übrigens so im Gesetz

    Falsch, ich habe keine Rechtsberatung durchgeführt,
    zumal ich selbst Interesse habe, wie der Fall zu sehen
    ist, diesbez. weiß die TE mehr.

  • Öhm, du als Laie hast doch eben noch Jessica (die alles andere als ein Laie ist) unterstellt, sie hätte keine Ahnung.

    Ja, was sie ist weiß ich nicht, sehr fachkompetent
    kam das nicht rüber, muss ja seinen guten Grund haben.


    Zu mindest habe ich eine Übereinstimmung meiner Recherche
    mit der Aussage der TE im Ansatz gefunden und der Dialog dazu
    gibt mir Recht.



    Vielleicht ganz passend auch für das Thema hier generell (auch wenn der Satz barsch klingt, den meine ich ganz freundlich): Erst mal an die eigene Nase fassen.

    Nein, dass muss ich nicht: ich habe zu keiner Zeit erwähnt
    Ahnung zu haben.

  • Falsch, ich habe keine Rechtsberatung durchgeführt,zumal ich selbst Interesse habe, wie der Fall zu sehen
    ist, diesbez. weiß die TE mehr.

    Du stellst hier irgendwelche Dinge, die du über Google gefunden hast, als Tatsachen hin ohne auch nur im Ansatz Ahnung davon zu haben. Das ist schon fahrlässig und wie gesagt, nicht wirklich erlaubt. Ich frage mich ja echt, warum die Ausbildung zum Volljuristen so lange dauert, wenn doch einfach Laien wie du Google befragen können und eine Lösung finden, die selbstverständlich 100%ig zum Sachverhalt passt. Braucht man das fürs Ego, oder was soll es bringen, hier solche Behauptungen als wahr hinzustellen? Die TE hat anscheinend bereits einen Anwalt befragt. Dann muss man als Laie hier nicht unbedingt so eine Show abliefern und währenddessen noch Leute, die tatsächlich Ahnung haben, als Deppen hinstellen.

  • Das ist mir bisher gänzlich entgangen, dass du von einem Vermehrer sprichst.
    Ab wann ist dir das denn klar geworden?


    Davon bin ich allein schon aufgrund des Usernamens Yorki-Mix ausgegangen.


    Alles in allem weiß ich jetzt zumindest warum Rechtschutzversicherungen so teuer sind :D


    Ich hätte für so einen Kinderkram auch keine gebraucht, sondern hätte mir eine schöne Ausfahrt zum Züchter gegönnt,
    ist doch egal kann ich ja nachher eh einklagen :mute: und vor Ort die Sache mal geklärt.


    Ich werde das jetzt mal verfolgen, ich kann mir allerdings nicht vorstellen das du Recht bekommen wirst.


    Kein Richter wird dir Recht zusprechen wenn der Verkäufer sagt er habe ein ungutes Gefühl dir den Hund zu überlassen.


    Das ist eben der kleine Unterschied gegenüber dem Kauf einer Stehlampe :roll:


    Hast du eigentlich mal versucht den "Züchter" persönlich zu seinen Gründen zu fragen?
    Das wäre das erste was ich getan hätte.

  • Kein Richter wird dir Recht zusprechen wenn der Verkäufer sagt er habe ein ungutes Gefühl dir den Hund zu überlassen.

    Bevor ich überhaupt eine Anzahlung nehme, finden ein oder mehrere
    telefonische Vorgespräche statt, wo ich die Haltungsbedingungen erfrage.
    Nicht jeder Interessent hat geeignete Haltungsbedingugen und in dieser
    Phase entscheide ich mich für oder gegen den Platz.


    Wenn ich den Platz als nicht geeignet ansehe, sage ich dem Interessenten ab, so
    dass es gar nicht erst, nicht einmal ansatzweise, zur Reservierung/Anzahlung kommt.
    Damit hätte ich auch "ungute Gefühle" abgedeckt.


    Anzahlung nehmen und hinter her zurücktreten wegen unguter Gefühle,
    wird auch schwierig für den Verkäufer,m.M.

  • Bevor ich überhaupt eine Anzahlung nehme, finden ein oder mehrere
    telefonische Vorgespräche statt, wo ich die Haltungsbedingungen erfrage.
    Nicht jeder Interessent hat geeignete Haltungsbedingugen und in dieser
    Phase entscheide ich mich für oder gegen den Platz.

    So sollte das sein. Aber wer sagt Dir, dass es hier so gewesen ist?

  • Manche nehmen schon eine Anzahlung bevor der Welpe geboren ist, außerdem wenn der Züchter ein ungutes Gefühl bekommt, änderst du da nix dran und wenn es einen Tag vor der Abgabe ist. Wie gesagt versucht es gerne, ist eure Entscheidung.
    Ich würde meine Energie woanders reinstecken, aber jeder wie er mag :smile:

  • Kein Richter wird dir Recht zusprechen wenn der Verkäufer sagt er habe ein ungutes Gefühl dir den Hund zu überlassen.


    Bevor ich überhaupt eine Anzahlung nehme, finden ein oder mehrere
    telefonische Vorgespräche statt, wo ich die Haltungsbedingungen erfrage.
    Nicht jeder Interessent hat geeignete Haltungsbedingugen und in dieser
    Phase entscheide ich mich für oder gegen den Platz.
    Wenn ich den Platz als nicht geeignet ansehe, sage ich dem Interessenten ab, so
    dass es gar nicht erst, nicht einmal ansatzweise, zur Reservierung/Anzahlung kommt.
    Anzahlung nehmen und hinter her zurücktreten wird auch schwierig für den Verkäufer,m.M.


    So sollte das sein. Aber wer sagt Dir, dass es hier so gewesen ist?

    Ja, vielleicht gehe ich da zu sehr von mir aus, es kann auch ohne der
    Abfrage zur Anzahlung gekommen sein, richtig.
    Es fehlt mir auch der Anlass/Ursache des Rücktritts, eigentlich das Erste was
    ich erfrage und in einen Forum erwähne, nur dazu kein Wort.....und wir
    schreiben uns den Wolf 11.Seite...merkwürdig alles.

  • Wenn ich auch noch juristisches Halbwissen einwerfen darf, bevor überhaupt eine Schadensersatzklage in Betracht gezogen werden könnte, müsste der Verkäufer aufgefordert werden, den Vertrag zu erfüllen, also den Vertragsgegenstand "Mischlingswelpe" zu übereignen. Und da ist meiner Meinung nach schon der Knackpunkt.
    Dieser Welpe hatte doch sicherlich noch keinen Chip bei Vertragsunterzeichnung. Einen Stammbaum hat er auch nicht, sodass man irgendwie begründen könnte, wieso es genau dieser Welpe sein muss. Also dürfte der Vertragserfüllung Genüge getan sein, wenn der Verkäufer der TE irgendeinen Yorkiemix (sozusagen "gleicher Art und Güte") aushändigt.


    Just my 2 jur. Cents.


    (Damit will ich in keiner Weise Mischlingshunde herabwürdigen. Ich hoffe so versteht mein Posting auch keiner)

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