Hundekauf -wer kann mir helfen?

  • Verträge sind nicht an die Schriftform gebunden.
    Wenn ich richtig gelesen habe, war man sich einig.
    Es ist über sämtliche Modalitäten gesprochen und damit ein Vorvertrag geschlossen worden.


    Wo das stattgefunden hat, weiß ich auch nicht,
    ist auch irrelevant :roll: aber wenn es dich brennend interessiert ,fragst du am besten die TS selbst ;)

    Natürlich sind sie nicht an die Schriftform gebunden. Dennoch gab es keinen Kaufvertrag, auch nicht mündlich.
    Die Ware bleibt immer, immer, immer bis zum vollständigen Erhalt des vollen Preises im Besitz des Verkäufers und ja, der darf dann auch 3 Sekunden vor Übergabe des Endpreises noch sagen "Sorry, ich machs doch nicht."


    Is halt so, demjenigen dem die Ware gehört, dem gehören auch alle Rechte an dieser Ware.
    Nichtmal im Aldi ist die Kassiererin gezwungen dir was zu verkaufen, ein Züchter ist ebensowenig.



    Es ist eine beliebte Praxis sich einen Welpen in die Wohnung zu setzen und die Interessenten mit Anzahlung abzocken.
    Könnte auch hier der Fall sein.
    Aber das ist alles Spekulation.
    Die TS hat ja einen Rechtsbeistand und alles wird sich finden.


    LG, Friederike

    Und was hat das nun überhaupt hier mit zu tun?
    Schon im ersten Post steht das er das Geld zurückgibt. Nur sollte man ihm dann schon wenigstens 3 Arbeitstage zugestehen dafür...

  • Ich hatte es zwar nicht ganz verstanden, aber bezüglich der Anzahlung hatte sie erklärt, warum die schon hätte da sein müssen:




    Dieser Sachverhalt ist mir schon bewußt die Absage wäre aber vor Ostern schon gewesen die Rückzahlung auch.Ich hatte mich ja nochmal mit den Verkäufer in Verbindung gesetzt weil ich nach unseren Besuch nichts mehr gehört hatte!Und da erhielt ich dann die Nachricht bzw.die Absage die ja schon lange erfolgt sein soll mitgeteilt ich denke mal schon wenn da noch mehrere Tage drinnen liegen das das Geld hätte schon lange da sein müssen.

  • Um hier die Streitpunkte etwas rauszunehmen-
    ich habe mich diesbezüglich vielleicht auch etwas unglücklich erklärt:
    ich habe am Mittwoch den 25.ein persönliches Gespräch mit den Verkäufer gehabt und da ist es mündlich zur Einigung gekommen was dann mit der Anzahlung besiegelt wurde.Weil ich nichts von ihm hörte habe ich mich dann etwas über eine Woche mit den Verkäufer nochmals in Verbindung gesetzt und da wurde mir mitgeteilt das der Welpe seit den genannten Besichtigungsdatum nicht mehr zum Verkauf stehe es mir mitgeteilt wurde und die Anzahlung zurücküberwiesen würde.
    Also ich bin schon der Meinung wenn man das wie hier gesagt am gleichen Tag alles passiert sein soll dann müßte das Geld schon lange wieder auf meinen Konto vorhanden sein!

  • Um hier die Streitpunkte etwas rauszunehmen-ich habe mich diesbezüglich vielleicht auch etwas unglücklich erklärt:
    ich habe am Mittwoch den 25.ein persönliches Gespräch mit den Verkäufer gehabt und da ist es mündlich zur Einigung gekommen was dann mit der Anzahlung besiegelt wurde.Weil ich nichts von ihm hörte habe ich mich dann etwas über eine Woche mit den Verkäufer nochmals in Verbindung gesetzt und da wurde mir mitgeteilt das der Welpe seit den genannten Besichtigungsdatum nicht mehr zum Verkauf stehe es mir mitgeteilt wurde und die Anzahlung zurücküberwiesen würde.
    Also ich bin schon der Meinung wenn man das wie hier gesagt am gleichen Tag alles passiert sein soll dann müßte das Geld schon lange wieder auf meinen Konto vorhanden sein!

    Was denn nun, am 25. oder etwas über eine Woche später?


    Selbst wenns am 25 war, damit ist heute der 7te, in Zahlen, der siebte Arbeitstag vergangen. Man mache ein Fass auf, man hole den Teer und die Federn...

  • Seit mir nicht böse aber ich habe ja mal was mit §§ studiert und bei dem was hier als Recht empfunden wird, muss ich mich echt zurückhalten.


    Hier werden Begriffe wie Besitz und Eigentum wild durch einander geworfen.


    Also nochmal langsam:


    Kaufverträge haben keine Bindung an eine Form. Sie können auch mündlich oder durch konkludentes Handeln (z.B. Hinlegen von Geld an der Kasse) geschlossen werden.


    Ist ein Kaufvertrag wirksam geschlossen (=beide geben eine übereinstimmende Willenserklärung ab) ist das sogenannte Verpflichtungsgeschäft erfolgt. Der Verkäufer hat dann aus dem wirksamen Kaufvertrag heraus die Pflicht, dem Käufer das Eigentum an der Ware (hier dem Hund) zu verschaffen und der Käufer hat die Pflicht den Preis zu bezahlen. Das muss zeitlich nicht zusammen fallen. Passiert dies ist das das sogenannte Erfüllungsgeschäft.


    Also WENN ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wurde, hat der Verkäufer durchaus die Pflicht, das Eigentum zu übertragen, ob und wie viel Geld bis dahin schon bezahlt wurde ist nicht relevant und ein Rücktrittsrecht gibt es bei Geschäften dieser Art auch nicht, außer es wurde gesondert vereinbart. Der Verkäufer kann sich nur so lange entscheiden, wem er was verkauft, bis er einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen hat, dann muss er seine Pflichten daraus auch erfüllen. Wann bezahlt wird ist dabei unerheblich.


    ABER es wäre zu beweisen, dass ein wirksamer Kaufvertrag bestand. Wenn dies nachgewiesen werden kann, kann die TS rein rechtlich durchaus die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag verlangen und Erstattungen für Ihre unmittelbar aus dem Kaufvertrag entstandenen Unkosten verlangen. Hierbei wäre wieder streitbar, ob durch den Kaufvertrag Kosten entstanden sind. Anfahrtskosten, zumindest die vor dem Abschluss des Kaufvertrages, dürften nicht darunter fallen.Wenn sich jetzt z.B. schon in der Hundeschule angemeldet wurde und eine Gebühr bezahlt wurde dürfte dies schon darunter fallen. Auch wenn extra für den Einzug des Welpen Urlaub genommen wurde wären Ansprüche denkbar.


    So jetzt Schluss mit Rechtsberatung. Aber es sträubt sich mir, wenn hier behauptet wird, RECHTLICH könne der Verkäufer jederzeit machen was er will, nur weil er Eigentümer ist. Ist er, ein Eigentümer, der sich rechtlich durch einen Vertrag verpflichtet hat (wenn er denn wirksam ist) das Eigentum bei Erhalt des Geldes zu übertragen. Beweisbarkeit ist nochmal eine ganz andere Sache.




  • Die Ware bleibt immer, immer, immer bis zum vollständigen Erhalt des vollen Preises im Besitz des Verkäufers und ja, der darf dann auch 3 Sekunden vor Übergabe des Endpreises noch sagen "Sorry, ich machs doch nicht."


    Das ist leider komplett falsch.
    Besitz ist die Verfügungsgewalt über eine Sache, nicht die rechtliche. Besitzer bin ich sobald ich deine Hunde klaue, aber nicht Eigentümer ;)
    Und nein, kann ein Verkäufer nur bis er einen Kaufvertrag geschlossen hat, egal wann das Geld bezahlt wird. Im Alltag passiert das nur häufig zum gleichen Zeitpunkt, muss es aber nicht.

  • Erstattungen für Ihre unmittelbar aus dem Kaufvertrag entstandenen Unkosten verlangen


    Wenn sich jetzt z.B. schon in der Hundeschule angemeldet wurde und eine Gebühr bezahlt wurde dürfte dies schon darunter fallen


    Hundeschulenkosten sind keine Kosten, die unmittelbar aus dem KV entstehen, sondern freiwillige Aufwendungen.
    Ebenso das Equipment, das schon für den Welpen angeschafft wurde.
    Und Fahrkosten nach Zustandekommen des KV gibts ja nicht.



    Ist er, ein Eigentümer, der sich rechtlich durch einen Vertrag verpflichtet hat (wenn er denn wirksam ist) das Eigentum bei Erhalt des Geldes zu übertragen.

    durchsetzbarkeit des Anspruchs ist wieder ne andere Sache. Es reicht wenn Unmöglichkeit eingetreten ist und der Eigentümer die Sache nicht mehr übertragen kann. dann scheidet der Primäranspruch aus, Sekundäranspruch in Form von SchaE scheidet aus, weils keinen Schaden gibt.


    du kannst also komplett im Recht sein, aber trotzdem steht dir kein Anspruch gegen eine andere Person zu. Ist für die TE jetzt egal, aber vllt für andere Interessant.


    @Laviollina: Find ich cool, dass du dir die Arbeit gemacht hast, das aufzuschreiben - hätt ich kein Bock zu gehabt.

  • Hundeschulenkosten sind keine Kosten, die unmittelbar aus dem KV entstehen, sondern freiwillige Aufwendungen.
    Ebenso das Equipment, das schon für den Welpen angeschafft wurde.
    Und Fahrkosten nach Zustandekommen des KV gibts ja nicht.


    Doch, das wäre schon möglich, weil man die Aufwendung nur in Erwartung an die Erfüllung des geschlossenen Kaufvertrages getätigt hat. Gab so nen Fall mit einem Tunierpferd. Da gab es Anmeldegebühren für Tuniere zurück. Entscheidet aber immer ein Richter. Hoch ist der Schaden definitiv in hier nicht.

  • @Laviollina


    Du hast Recht in allen Dingen das möchte ich hier nochmal bekräftigen.
    Das meiste hat mir mein Anwalt auch so erklärt nachdem er den Sachverhalt erfuhr,das Schreiben sah und auch über die Absprache die wir dann vor unserer Abreise nochmal geklärt haben.Wobei Abreise natürlich unser Aufbruch war.
    In dem wurde geklärt wie die weitere Vorgehensweise sein wird wegen Besuchen etc.Wer sollte das fragen wenn er nicht gerade einen Kaufvertrag geschlossen hat?
    Es besteht hier Erfüllung des Vertrages von beiden Seiten!Und ein Rücktritt ist diesbezüglich nicht mehr möglich.
    Ein Zeuge ist diesbezüglich auch vorhanden.Eigentlich sind dieses die besten Vorraussetzungen.Artikel für den Welpen wurden aufgrund der Zusage auch schon besorgt hätte ich den Welpen nicht bekommen so hätte ich ja davon abgesehen.

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