Hundekauf -wer kann mir helfen?

  • Hey, ich finde es nicht verwerflich, jeder hat mal "klein" und unwissend angefangen :) Bis man insgesamt durch den ganzen Zuchtkram durchblickt... Ich tu es immernoch nicht ganz. :tropf:
    Ich denke, wenn ihr wirklich einen Hund möchtet, ist es vielleicht im Nachhinein, gar nicht mal so blöd gelaufen. Ich weiß wie doof es ist, wenn man sich in einen Hund verliebt und er dann doch schon weg ist, oder man ihn nicht haben darf. Aber ich denke, dass ist vielleicht jetzt der richtige Zeitpunkt sich über einige Dinge zu informieren und eine Entscheidung zu treffen, was ihr genau unterstützen wollt (Tierschutz, Züchter, UPS-Würfe, Vermehrer, etc)
    Vielleicht habt iht ja Lut einem Tierschutzhund ein Zuhasue zu geben? Denke in eurer Nähe wird sich da einiges finden. :)

  • Unabhängig davon, wie die rechtliche Lage ist, gibt euch das vielleicht jetzt Gelegenheit nach einem vernünftigen Züchter zu suchen und einen Hund mit anständigen Papieren zu kaufen.

  • Ja jetzt wo ich so darüber nachdenke das es dann ja doch kein Züchter war ich aber nunmal ein Schriftstück der Reservierung und Anzahlung habe habe ich mal gegoogelt und folgendes gefunden:


    Antworten einer Rechtsanwältin allerdings der Ausgangslage eines privaten Verkäufers:
    Frage:Das heisst ich habe keinerlei Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten?


    Antwort:Da die Schriftform nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, gilt auch der mündliche Vertrag. Und der einmal geschlossene Vertrag ist einzuhalten, was hier das Problem ist. Der Käufer kann ja grundsätzlich auf Vertragserfüllung bestehen.


    Ich würde ihm am liebsten diesbezüglich eins vorm Bug knallen damit er weiß wo der Wind herweht.
    Was würdet Ihr an meiner Stelle machen?
    Gesetzlich hätte ich ja nach der Aussage Anrecht drauf.
    Sollte dieser Vertrag dann nicht erfüllt werden so besteht dann ja sicher auch wieder Ersatz auf Schaden?
    Nicht das ich hier so rüberkomme das es mir ums Geld geht aber schon aus der Sachlage raus.

  • Ich nehme mal an, dass ihr keinen Kaufvertrag habt, wo ihr eine Anzahlung beimVertragsabschluss geleistet habt, sondern einen Reservierungsvertrag. Das Üble bei solchen ist, dass du als Kaufinteressent eine verbindliche Zusage machst, einen Hund zu kaufen. Kommt der Kauf dann deinerseits nicht zustande, erhältst du deine Anzahlung nicht zurück. Wird der Welpe vonseiten des Züchters nicht mehr an euch abgegeben, hat das für ihn keine Konsequenzen. Das würde ich ja verstehen, wenn z.B. der Welpe verstirbt. Sonst finde ich das Ganze eine komische Art so per Mail und ohne Angabe von Gründen einfach abzusagen.


    Tut mir leid für euch. Ich drücke die Daumen, dass ihr bald euren Schatz findet.

  • YorkieMix, ich denke, du bist in der kurzen Zeit hier im Forum sehr gewachsen und wirst bei deiner zukünftigen Auswahl anders vorgehen.
    Denn "Papiere der Eltern" (bei dir war bestimmt der Impfpass gemeint), selbst wenn sie vom VDH ausgestellt waren, berechtigen noch nicht automatisch zur Zucht. Da gehört viel mehr dazu. Nachlesen kannst du das alles hier im Forum.


    Siehe das Ganze als neue Chance.

  • Ja ich weiß ich habe durch das Forum schon einiges erfahren und dazugelernt es war nur wie ein Schlag ins Gesicht als ich die Nachricht gelesen hatte vielleicht sollte es ja auch so sein wie einige schon erwähnt haben und das nächste Mal bin ich sicher etwas vorsichtiger und bedachter.Trotzdem würde ich mich diesbezüglich bei denjenigen noch revanchieren nur um zu zeigen das es so nicht geht!Beim Züchter hätte ich da sicher keine Chance Euren Aussagen her aber hier ist ja eine andere Ausgangssituation(siehe oben).Ich denke mal ich werde schon aus Prinzip mal eine anwaltliche Beratung diesseits in Anspruch nehmen.

  • Hallo nochmal,


    einer kleiner Hinweis noch zu deiner weiteren Welpensuche. Ich war ja vor einem guten Jahr auch auf Welpensuche und fand es sehr sehr schwierig in dem Wirrwarr an Angeboten (im Internet) überhaupt durchzublicken, welcher Züchter jetzt seriös im VdH züchtet und welcher zwar Papiere vorgibt, die aber dann nicht vom VdH ausgestellt sind.
    Daher mein Tipp: Wenn du dich für eine Rasse entschieden hast, schaue auf den Seiten des VdH nach, welcher Zuchtverband dieser Rasse dem VdH angeschlossen ist. Beim Labbi sind das zum Beispiel der LCD und der DRC. Und dann würde ich gezielt nur über deren Homepage(s) nach Züchtern suchen.
    Da kannst du dann sicher sein, dass es eine ordentliche Zucht ist, die auch vom VdH überwacht wird.


    Liebe Grüße,
    Rafaela

  • YorkieMix, ich denke, du bist in der kurzen Zeit hier im Forum sehr gewachsen und wirst bei deiner zukünftigen Auswahl anders vorgehen.


    Denn "Papiere der Eltern" (bei dir war bestimmt der Impfpass gemeint), selbst wenn sie vom VDH ausgestellt waren, berechtigen noch nicht automatisch zur Zucht. Da gehört viel mehr dazu. Nachlesen kannst du das alles hier im Forum.


    Siehe das Ganze als neue Chance.

    Und genau das, kann auch das eigentliche Problem sein !
    Das ist ein öffentliches Forum wo jeder lesen kann, wer was schreibt.


    Und glaub mal das es vielen Leuten nicht so recht ist wenn sie da was über ihre Hunde lesen.
    YorkieMix fragt jetzt schon vieles kritisch nach, was soll vielleicht erst in zwei drei Jahren sein.


    Deshalb gebe ich Lionbonnie völlig recht, sieh es als Chance zu einem seriösen Züchter zu gehen, denn die freuen sich meist wenn man über ihre Hunde berichtet ;)


    Übrigens ein Bekannter hatte sich bei einem Züchter einen Hund reserviert, 1000 Euro sollte er kosten, hat auch eine Anzahlung usw. gemacht,
    dann wurde ein Hund geboren per Kaiserschnitt, da meinte dann der Züchter das er ihn haben kann für 1300 Euro.
    Tja was soll man da machen?
    Sie haben es bezahlt und der Züchter hat damit seine Kosten einfach weitergereicht an die Käufer.

  • Antwort:Da die Schriftform nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, gilt auch der mündliche Vertrag. Und der einmal geschlossene Vertrag ist einzuhalten, was hier das Problem ist. Der Käufer kann ja grundsätzlich auf Vertragserfüllung bestehen.


    Das musst du aber erst einmal beweisen können, dass kein Rücktrittsrecht vereinbart war bzw. dass ihr mehr als eine Reservierung vereinbart habt.


    In der Theorie gilt auch ein mündlicher Vertrag. In der Praxis hat dieser aber große Tücken, wenn am Ende Aussage gegen Aussage steht. Am Ende zahlst du Geld für den Anwalt und helfen wird es dir wenig bis nichts.


    Nimm das Geld, such dir einen anständigen Züchter und bestehe das nächste Mal bei allen Verträgen auf die Schriftform.

  • Natürlich ist es sehr ärgerlich ! Auch, das der Züchter es dir nicht in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt hat.
    Natürlich kannst du den Züchter kontaktieren. Ich denke aber nicht, das er dir sagen wird, warum.
    Du bekommst deine Anzahlung wieder. Vielleicht sollte es so sein !
    Stecke deine Zeit jetzt in eine neue Suche und verschwende sie nicht in Anwälte und Gerichte.
    Du wirst dich sonst nur mehr ärgern als jetzt.


    Was ist schöner ? Sich auf die Suche nach einem anderen Hund machen oder auf den langjährigen Briefkram mit Züchter/Anwälte/Gericht ?

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