Hundekauf -wer kann mir helfen?

  • Mit einer Anzahlung ist das Eigentum nicht an den
    Käufer übergegangen, bis zur vollständigen Bezahlung
    verbleibt es beim Verkäufer, das allein ist schon
    selbst beantwortend. Der Käufer hat nur "reserviert"
    und wenn nichts dazwischen kommt, kommt es zum
    Kaufvertrag, dumm gelaufen bei einem solchen
    Verkäufer.

  • Das musst du aber erst einmal beweisen können, dass kein Rücktrittsrecht vereinbart war bzw. dass ihr mehr als eine Reservierung vereinbart habt.


    In der Theorie gilt auch ein mündlicher Vertrag. In der Praxis hat dieser aber große Tücken, wenn am Ende Aussage gegen Aussage steht. Am Ende zahlst du Geld für den Anwalt und helfen wird es dir wenig bis nichts.


    Nimm das Geld, such dir einen anständigen Züchter und bestehe das nächste Mal bei allen Verträgen auf die Schriftform.

    Ja das stimmt schon aber ich habe ja etwas unterschriebenes in der Hand und nicht nur mündlich.
    Darin ist der Kopf des Verkäufers,die Höhe der Anzahlung,dann der Käufer,für welchen Welpen mit Geb.Datum ,dessen, Abgabetermin,den Endpreis sowohl das Datum die Unterschrift des Verkäufers/Käufers für mich sieht das aus wie ein schriftlicher privater Vertrag von einen Rücktrittsrecht steht da nix.Ich denke mal wenigstens eine Anfangsberatung das ist es mir wert wie hier meine Chancen stehen würden.

  • Egal was dabei heraus kommt, den Hund wirst du nicht bekommen.
    Denn auch wenn der Anwalt zu dem Schluss kommt, dass du im Recht wärst, gäbe es eher eine Strafe wegen Vertragsbruches.


    Das Schriftstück kann auch nur als Quittung für die Anzahlung gewertet werden, wenn nicht genau drauf steht, welche vertragliche Bedeutung es hat

  • Aber willst du wirklich einen Hund haben den du dir erst erstreiten musst ? Wenn es dem Hund dort jetzt wirklich schlecht gehen würde oder so kann ich das schon verstehen aber hier scheint sich jetzt eine andere Familie über den Hund zu freuen. Die sind sicherlich auch sehr traurig wenn du jetzt mit dem Anwalt um die Ecke kommst und willst den Hund haben. Am Ende geht das sehr wahrscheinlich zu Lasten des Hundes.


    Mach einen Haken dran unter "sau blöd gelaufen" und such weiter ... Manchmal muss man sich gegen das eigene Recht entscheiden und sowas Ruhen lassen.

  • Du willst Rache?
    Den "Kopf des Vermieters" hast du ja schon. :D
    Was soll das bringen?


    Der nachfolgende Kontakt zum Züchter nach dem Erwerb eines Welpen ist doch auch wichtig.
    Ich würde mir die Energie für den kommenden Welpen aufsparen.
    So viel negative Energie tut nicht gut.
    Du hast schlechte Erfahrungen gemacht, man ist mit dir nicht gut umgegangen, das stimmt alles.
    Deine Wut ist auch verständlich, aber irgendwie schade, dass du trotz aller Vorschläge hier nicht von deiner Palme runter kommst.


    LG, Friederike

  • Stimmt nicht so ganz:


    Edit by Mod: Fremdtexte müssen als Zitate erkennbar und mit einer Quellenangabe versehen sein

  • Du hast aber eben keinen vor unterzeichneten Kaufvertrag, mit genauer Zusammenfassung der Vertragsbedingungen.
    Du hast einen Zettel mit der Anschrift auf dem steht, dass du eine Anzahlung geleistet hast und eine mündliche Aussage des Verkäufers die du nicht beweisen kannst.


    Wenn der Verkäufer jetzt behauptet, im mündlichen Vertrag war eine Rücktrittsklausel vereinbart... viel Erfolg das Gegenteil zu beweisen.


    Und bitte, fremde Texte immer mit Quellenangabe verlinken und nicht einfach einfügen!

  • Du, ich würde es einfach auf sich beruhen lassen. Du wirst den Welpen nicht bekommen. Bis es überhaupt zu einer Verhandlung käme, ist der doch längst in einer anderen Familie. Du machst dir nur die Nerven kaputt und das Geld kannst du viel sinnvoller anders investieren.

  • Nun ich bin ein Typ der sich gern mal in eine Sache verbeißt oder verrennt je nachdem.
    Leider das Leiden eines typischen Skorpiones :(

    Wenn Du schon weißt, dass das sinnloses Verrennen ist, dann lass das doch ganz einfach... ;)

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