Hundekauf -wer kann mir helfen?
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...so und jetzt besinnen sich die Damen mal wieder auf die Net(t)iquette!
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- Vor einem Moment
- Neu
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Puh,ich habe mal alles gelesen.
Verständnis fehlt mir da.
Warum dieser Welpe? Was macht ihn so besonders?
Und was könnte der Grund sein?Als Beispiel, ich habe mich letztes Jahr total in eine Hündin verknallt, war hin und weg.
Die Züchterin hat mir dann aber eine Absage erteilt, weil sie die Hündin einfach kennt.
Und das erwarte ich bei einem guten Züchter, dass er auch sagt, sorry, ich denke, das passt nicht.Genau das ist der Punkt ich habe mich auch in diesen regelrecht verliebt.
Wenn die Züchterin eine Absage erteilt hat hat sie dieses vor oder nach den Kauf getan?
Ich erwarte das man da vorher aufgeklärt wird so das man den zweiten Teil von vornherein abhaken kann.Und nicht das man wie hier noch etwas schriftliches abschließt und Hoffnungen und Freude aufkommen läßt auf das was kommt sowie weitere Dinge wie die Vorgehensweise bespricht.Für mich ist sowas arglistige Täuschung .Das hat für mich nichts mit guten Züchter zu tun.Daher werde ich das ganze abhaken obwohl das Recht was anderes sagt.Ich ärgere mich nur so dumm gewesen zu sein und wiedermal vertraut habe -
Ich hatte zuerst ja auch abgestellt auf die
Frage "Eigentum" und vollständige Bezahlung,
aber ich glaube doch eher, dass ein gültiger
Kaufvertrag zustande gekommen ist voraus
gesetzt, dass beidseitiger Willen zur Anzahlung
vorlag und wenn Du die Kto.-Nr. bekommen hast,
wäre das schon mal ein Beweis des Willen vom
Verkäufer zum Kauf und Vertrag.
Interessant der Fall, ein Schaden muss auch nicht
eingetreten sein, Du pochst einfach auf Erfüllung,
meinte das Dein Anwalt in etwa ?
Den Rücktritt kann der Verkäufer nur aus wichtigen
Grund anmelden........hhmmmm...dann lässt
er den Hund "sterben", nur dass muss er nachweisen
oder Ersatz !? Schwierig aber interessant. -
Nochmal rein aus dem Bauch ..... unter solchen schlechten Grundvorraussetzungen wöllte ich keinen Welpen haben.
Immer den Groll im Hinterkopf, wie es dazu gekommen ist, kein Kontakt zum Züchter .... neeeeeeh, das wär nicht meins .... das wär mir das Pochen auf Recht nicht wert.
Ich mag den Züchter gut kennen und auch wissen, dass ich da jederzeit willkommen bin.
Beim nächsten Mal fahr mehr als 1 Mal vorher hin, am Besten schon, bevor ein Wurf da ist, sprich mit dem Züchter, lass Dir über ihre Zucht, ihre Hunde und Aufzucht erzählen, schaffe ein gutes Verhältnis, sprich ganz freundlich darüber, wie das aussieht, wenn der Wurf da ist, ob es auch schon andere Interessenten gibt und wie sie das handhaben.
Fahrt mehr als 1 Mal hin, um den Wurf zu besichtigen, auch Welpen verändern sich in den ersten 10 Wochen. Beobachtet, wie die Mutter mit den Welpen umgeht und fragt dann auch, wie sie das mit dem Kaufvertrag/Anzahlung/Reservierung handhaben.
Ein gewissenhafter Züchter wird sich diese Zeit für Euch nehmen und Euch auch beraten, welcher Welpe am ehesten zu Euch passen könnte, wenn er Euch vorher kennenlernen durfte.
Bei meiner 2. Hündin war ich 1 Jahr vor dem Wurf schon mehrfach zu Besuch und als der Wurf dann da war, waren wir die vorletzten, die aussuchen durften und meine Celly war eigentlich für jmd anders bestimmt. Die Züchterin hat das 2 Wochen vor Abholtermin ( mit 10 Wochen ) erst entschieden, dass meine trico Maus doch besser zu uns passt
So ist das manchmal
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Ich hatte zuerst ja auch abgestellt auf die
Frage "Eigentum" und vollständige Bezahlung,
aber ich glaube doch eher, dass ein gültiger
Kaufvertrag zustande gekommen ist voraus
gesetzt, dass beidseitiger Willen zur Anzahlung
vorlag und wenn Du die Kto.-Nr. bekommen hast,
wäre das schon mal ein Beweis des Willen vom
Verkäufer zum Kauf und Vertrag.
Interessant der Fall, ein Schaden muss auch nicht
eingetreten sein, Du pochst einfach auf Erfüllung,
meinte das Dein Anwalt in etwa ?
Den Rücktritt kann der Verkäufer nur aus wichtigen
Grund anmelden........hhmmmm...dann lässt
er den Hund "sterben", nur dass muss er nachweisen
oder Ersatz !? Schwierig aber interessant.Ja ein Vertrag ist in diesen Sinne zustande gekommen.
Und damit die Pflicht diesen zu erfüllen von beiden Seiten!
Was die Vorgabe betrifft ob der Hund krank ist o.ä.wenns so wäre so habe ich das Recht dieses bei einen unabhängigen Tierarzt(dieses meine ich von beiden Seiten her)überprüfen zu lassen.
Damit hat der Verkäufer ein Problem wenn es nicht so ist!Und ich als Käufer habe damit den Nachweis ob gesund oder nicht damit hätte ich eher das Recht zurückzutreten wenn es nicht so wäre.
Desweiteren könnte ich hier schon auf Schadenersatz klagen.Das betrifft nicht nur die Herausgabe der Anzahlung sondern man müßte als Verkäufer auch die Anfahrtskosten des Käufers für die Besichtigung übernehmen und wenn man als Käufer darauf besteht auch die Summe die ein Käufer für einen nächsten Hund investieren müßte sprich wenn der Hund des Käufers Summe X kostet der andere Hund dann aber 300 Euro teurer ist so muß die Ausgleichssumme der Verkäufer tragen der den Vertrag hat platzen lassen.
So ist es Gesetz.Sind aber nicht die einzigen rechtlichen Dinge und Rechte die man damit hat.
Ein wenig habe ich jetzt schon verraten diesbezüglich.
Nicht das Ihr mich falsch versteht es geht mir nicht ums Geld sondern einfach ums Prinzip.
Also ist schon Vorsicht geboten irgendwelche Verträge zu schließen die man dann nicht einhält!Sowohl von der einen als auch von der anderen Seite es bestehen ja nicht nur Pflichten daraus sondern auch Rechte und das sollte man bedenken. -
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So... jetzt mal Recht hin, Recht her,
wir reden hier von einem Lebewesen, der "Züchter" ist von seinem Vorhaben ihn dir zu verkaufen zurückgetreten.
Das gleiche hättest du auch tun können, möglicherweise wäre deine Anzahlung weg gewesen das wars dann aber auch.Natürlich wird dir jeder Anwalt sagen das deine Chancen gut stehen
Ob das letztlich so ist wird ein Richter entscheiden.Fraglich wie alt der Hund dann ist.
Andererseits ich kann dich sehr gut verstehen, trotzdem rate ich dir in deinem eigenen Interesse hake die Sache ab,
für dich und für den Hund.Natürlich wäre es fair vom Verkäufer gewesen dich persönlich zu kontaktieren und zu sagen, aus den und den Gründen
kann ich Ihnen den Hund nicht geben, dann ist es einfacher zu verstehen.
Nun war es eben anders, nicht mehr zu ändern.Bei uns war es Anfangs genau umgekehrt, wir hatten auch schon alles soweit fest gemacht, allerdings war der Wurf noch nicht da.
Dann rief uns die damalige Züchterin an, das sie die Zucht aufgibt und ihre Hunde verkauft.
Sie habe aber dem neuen Besitzer gesagt, das wir das Vorkaufsrecht auf einen Rüden hätten.
Ich habe ihr dann gesagt das ich dann kein Interesse mehr habe, da sich die Umstände ja völlig geändert hätten.Klar war das enttäuschend anfangs, aber dadurch haben wir dann unseren Gismo gefunden
Und rückblickend war das ein wirkliches großes Glück -
Ja ein Vertrag ist in diesen Sinne zustande gekommen.
Und damit die Pflicht diesen zu erfüllen von beiden Seiten!
Was die Vorgabe betrifft ob der Hund krank ist o.ä.wenns so wäre so habe ich das Recht dieses bei einen unabhängigen Tierarzt(dieses meine ich von beiden Seiten her)überprüfen zu lassen.
Damit hat der Verkäufer ein Problem wenn es nicht so ist!Und ich als Käufer habe damit den Nachweis ob gesund oder nicht damit hätte ich eher das Recht zurückzutreten wenn es nicht so wäre.
Desweiteren könnte ich hier schon auf Schadenersatz klagen.Das betrifft nicht nur die Herausgabe der Anzahlung sondern man müßte als Verkäufer auch die Anfahrtskosten des Käufers für die Besichtigung übernehmen und wenn man als Käufer darauf besteht auch die Summe die ein Käufer für einen nächsten Hund investieren müßte sprich wenn der Hund des Käufers Summe X kostet der andere Hund dann aber 300 Euro teurer ist so muß die Ausgleichssumme der Verkäufer tragen der den Vertrag hat platzen lassen.
So ist es Gesetz.Sind aber nicht die einzigen rechtlichen Dinge und Rechte die man damit hat.
Ein wenig habe ich jetzt schon verraten diesbezüglich.
Nicht das Ihr mich falsch versteht es geht mir nicht ums Geld sondern einfach ums Prinzip.
Also ist schon Vorsicht geboten irgendwelche Verträge zu schließen die man dann nicht einhält!Sowohl von der einen als auch von der anderen Seite es bestehen ja nicht nur Pflichten daraus sondern auch Rechte und das sollte man bedenken.
Ganz ehrlich, ihr beiden schreibt euch so einen Quatsch zurecht, dass es schon weh tut das zu lesen.
Bestes Beispiel: die Anfahrtskosten zur Erstbesichtigung des Welpen sind freiwillige Aufwendungen...frag mal deine ach so kompetente Rechtsberatung aufgrund welcher Rechtsnorm man diese Kosten ersetzt bekommen kann...würde mcih ehrlich interessieren.du machst dich ganz schön lächerlich.
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Und damit die Pflicht diesen zu erfüllen von beiden Seiten!
Was die Vorgabe betrifft ob der Hund krank ist o.ä.wenns so wäre so habe ich das Recht dieses bei einen unabhängigen Tierarzt(dieses meine ich von beiden Seiten her)überprüfen zu lassen.
Damit hat der Verkäufer ein Problem wenn es nicht so ist!Und ich als Käufer habe damit den Nachweis ob gesund oder nicht damit hätte ich eher das Recht zurückzutreten wenn es nicht so wäre.
Desweiteren könnte ich hier schon auf Schadenersatz klagen.Das betrifft nicht nur die Herausgabe der Anzahlung sondern man müßte als Verkäufer auch die Anfahrtskosten des Käufers für die Besichtigung übernehmen und wenn man als Käufer darauf besteht auch die Summe die ein Käufer für einen nächsten Hund investieren müßte sprich wenn der Hund des Käufers Summe X kostet der andere Hund dann aber 300 Euro teurer ist so muß die Ausgleichssumme der Verkäufer tragen der den Vertrag hat platzen lassen.
So ist es Gesetz.Sind aber nicht die einzigen rechtlichen Dinge und Rechte die man damit hat.
Ein wenig habe ich jetzt schon verraten diesbezüglich.
Nicht das Ihr mich falsch versteht es geht mir nicht ums Geld sondern einfach ums Prinzip.
Also ist schon Vorsicht geboten irgendwelche Verträge zu schließen die man dann nicht einhält!Sowohl von der einen als auch von der anderen Seite es bestehen ja nicht nur Pflichten daraus sondern auch Rechte und das sollte man bedenken.
Ganz ehrlich, ihr beiden schreibt euch so einen Quatsch zurecht, dass es schon weh tut das zu lesen.
Bestes Beispiel: die Anfahrtskosten zur Erstbesichtigung des Welpen sind freiwillige Aufwendungen...frag mal deine ach so kompetente Rechtsberatung aufgrund welcher Rechtsnorm man diese Kosten ersetzt bekommen kann...würde mcih ehrlich interessieren.du machst dich ganz schön lächerlich
Vielleicht mache ich mich lächerlich bei Dir kannst Du mir sagen woher Du angeblich die Rechtslage so kennst?Ich habe mich beraten lassen Du auch?Oder bin ich hier direkt an einen Rechtsanwalt geraten das erklärt natürlich die Sachlage.
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So... jetzt mal Recht hin, Recht her,
wir reden hier von einem Lebewesen, der "Züchter" ist von seinem Vorhaben ihn dir zu verkaufen zurückgetreten.
Das gleiche hättest du auch tun können, möglicherweise wäre deine Anzahlung weg gewesen das wars dann aber auch.Natürlich wird dir jeder Anwalt sagen das deine Chancen gut stehen
Ob das letztlich so ist wird ein Richter entscheiden.Fraglich wie alt der Hund dann ist.
Andererseits ich kann dich sehr gut verstehen, trotzdem rate ich dir in deinem eigenen Interesse hake die Sache ab,
für dich und für den Hund.Natürlich wäre es fair vom Verkäufer gewesen dich persönlich zu kontaktieren und zu sagen, aus den und den Gründen
kann ich Ihnen den Hund nicht geben, dann ist es einfacher zu verstehen.
Nun war es eben anders, nicht mehr zu ändern.Bei uns war es Anfangs genau umgekehrt, wir hatten auch schon alles soweit fest gemacht, allerdings war der Wurf noch nicht da.
Dann rief uns die damalige Züchterin an, das sie die Zucht aufgibt und ihre Hunde verkauft.
Sie habe aber dem neuen Besitzer gesagt, das wir das Vorkaufsrecht auf einen Rüden hätten.
Ich habe ihr dann gesagt das ich dann kein Interesse mehr habe, da sich die Umstände ja völlig geändert hätten.Klar war das enttäuschend anfangs, aber dadurch haben wir dann unseren Gismo gefunden
Und rückblickend war das ein wirkliches großes GlückSiehste und das hat mit Fairness einer Züchterin zu tun sie hat Dir das Vorkaufsrecht eingeräumt als Entschädigung.
Klar warst Du diesbezüglich auch enttäuscht aber das ist ne ganz andere Ausgangslage. -
Außerdem würde ich ja in dem Fall nicht gegen einen Züchter vorgehen der wäre in so einer Hinsicht sicher fair gewesen sondern wie in vorherigen Beiträgen festgestellt gegen einen Möchtegernzüchter oder Vermehrer wie das so genannt wird.Ja ich bin an einen solchen geraten leider Viele von Euch setzen sich für einen Züchter ein(ich jetzt durch diese Sache und aufgrund von Beiträgen hier im Forum auch ich habe gelernt).Aber einige sprechen voll dagegen wenn man sich gegen solche Leute und Machenschaften wehren möchte.Versteh ich nicht auf der einen Art spricht man gegen solche auf der anderen Art wieder dafür.....
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