Welpen erst mit 4-5 Monaten holen?
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Na ja, soll man jetzt echt noch ne Tollwutimpfung in den Wutz knallen?
Dann lässt man es halt bleiben. Die gesamte, fragwürdige, Aktion. -
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Ich hab mir nun mal die Arbeit gemacht und recherchiert - seriöse, aktuelle Quellen von den Websites der Europäischen Union und der Deutschen Tierärztekammer.
Zitat aus der aktuellen Europaverordnung:
Es ist möglich, dass Tollwutimpfstoffe, die Heimtieren der in Anhang I Teil A genannten Arten vor dem Alter von drei Monaten verabreicht werden, aufgrund der durch das Muttertier übertragenen Antikörper keinen Impfschutz herbeiführen. Deshalb empfehlen Impfstoffhersteller, junge Heimtiere vor Erreichen dieses Alters nicht zu impfen.
Das zum Thema, warum eine Impfung in der achten Lebenswoche nicht anerkannt wird. Anerkannt wird eine Impfung ab der 12ten Lebenswoche.
Dort heißt es im Detail weiter:
Eine Tollwutimpfung muss folgende Anforderungen erfüllen:
a) Der Impfstoff wird von einem ermächtigten Tierarzt verabreicht;
b) das Heimtier ist zum Zeitpunkt der Verabreichung des Impfstoffs mindestens zwölf Wochen alt;
c) der Zeitpunkt der Verabreichung des Impfstoffs wird von einem ermächtigten Tierarzt oder einem amtlichen Tierarzt im entsprechenden Abschnitt des Ausweises angegeben;
d) der in Buchstabe c genannte Zeitpunkt der Verabreichung liegt nicht vor dem Zeitpunkt der Anbringung des Transponders oder der Tätowierung oder vor dem Zeitpunkt des Ablesens des Transponders oder der Tätowierung, der im entsprechenden Abschnitt des Ausweises angegeben ist;
e) die Gültigkeitsdauer der Impfung beginnt mit der Feststellung des Impfschutzes, für den mindestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung vorgeschriebenen Impfprotokolls verstreichen müssen, und reicht bis zum Ende der Impfschutzdauer, die in der technischen Spezifikation der in Nummer 1 Buchstabe b genannten Zulassung oder der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Zulassung oder Lizenz für den Tollwutimpfstoff in dem
Mitgliedstaat oder Gebiet oder Drittland, in dem der Impfstoff verabreicht wird, vorgeschrieben ist.
Die Gültigkeitsdauer der Impfung wird von einem ermächtigten Tierarzt oder einem amtlichen Tierarzt im ent sprechenden Abschnitt des Ausweises angegeben;Das bedeutet kurz zusammengefasst: Ohne EU-Heimtierpass mit ordnungsgemäßen Eintragungen von einem Tierarzt kein Grenzübertritt. Dazu kommt, dass ein Tier erst bzw. gleichzeitig gechipt und dann gegen Tollwut geimpft werden muss. Klar, es muss sichergestellt sein, dass es sich bei dem Tier, auch wirklich um das gegen Tollwut geimpfte handelt - es nicht ausgetauscht wurde.
Einreisebestimmungen Deutschland seit dem 29.12.14 (Quelle Tierärztekammer):
-Voraussetzung für die Einreise mit eigenen Hunden, Katzen oder Frettchen in andere EU-Länder sind der EU-Heimtierpass, eine gültige Tollwutschutzimpfung und die Kennzeichnung der Tiere durch einen Mikrochip.
- Eine Kennzeichnung mittels Tätowierung wird seit Ablauf der Übergangszeit am 3. Juli 2011 nicht mehr anerkannt, es sei denn diese wurde schon vor dem 3. Juli 2011 vorgenommen und ist eindeutig lesbar. Ausgestellt werden darf der EU-Heimtierpass nur vom niedergelassenen Tierarzt. Wichtig ist, dass der Heimtierausweis vollständig ausgefüllt ist und dass die Kennzeichnung (vor oder gleichzeitig) mit der gültigen Tollwutschutzimpfung erfolgte.
- Gegen Tollwut können Welpen frühestens ab einem Alter von 12 Wochen geimpft werden. Diese erste Impfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt durchgeführt werden. Der Gültigkeitszeitraum, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt und der vom Tierarzt in den Heimtierausweis eingetragen wird, darf nicht überschritten sein.
Bei der Ein- und Durchreise von Welpen gestattet die Bundesrepublik Deutschland keine Ausnahmen mehr, für Welpen gelten jetzt die gleichen Bedingungen wie für erwachsene Tiere, d.h. ein Welpe kann daher frühestens mit 15 Wochen in die BRD eingeführt werden. (12 Wochen + 21 Tage).Das heißt, ist gibt für die Threadstarterin KEINE Chance legal diesen Hund nach Deutschland zu holen, wenn er nicht ab der 12ten Lebenswoche ordnungsgemäß gechipt und geimpft wurde und danach die 21 Tage Wartezeit eingehalten worden sind! Ausnahmegenehmigungen gibt es seit Anfang des Jahres in der BRD KEINE mehr!
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Mein persönlicher Kommentar: Seit Mitte 2008 gilt in Deutschland die Tollwut als ausrottet. Vereinzelte Feststellungen von Tollwut finden sich seither nur noch und ausschließlich bei ungesetzlich also illegal importierten Hunden aus dem Ausland.Sind wir Hundehalter in Deutschland blöd, dass wir hier einem Threadstarter auch nur die Blume raten, diesen Hund irgendwie nach Deutschland zu verbringen, OBWOHL er nicht die geforderten und berechtigten Voraussetzungen erfüllt? Ihr muss ganz im Gegenteil die Verantwortung dargelegt werden, die sie hat.
WIR alle sind betroffen, wenn sich in Deutschland die Tollwut wieder ausbreiten kann, nur weil sich manche Menschen nicht an die Gesetze halten wollen - die zu unserer aller Schutz erlassen wurden. Nicht umsonst lässt die BRD mittlerweile keine Ausnahmen mehr zu - eben weil in anderen Ländern die Tollwut noch nicht ausgerottet wurde. -
WIR alle sind betroffen, wenn sich in Deutschland die Tollwut wieder ausbreiten kann, nur weil sich manche Menschen nicht an die Gesetze halten wollen - die zu unserer aller Schutz erlassen wurden. Nicht umsonst lässt die BRD mittlerweile keine Ausnahmen mehr zu - eben weil in anderen Ländern die Tollwut noch nicht ausgerottet wurde.
Sehe ich ganz genau so......
Mit 8 Wochen hat das Baby noch den passiven
Immunschutz/maternale Antikörper von der
Mutterhündin die, wenn sie auf die Tollwut-
komponente stoßen, diese neutralisieren und
wirkungslos machen, davon ist auszugehen.
Deshalb geht der Gesetzgeber folgerichtig
von 12 Wochen plus 21 Tage aus, bis die
Impfe tatsächlich wirkt. -
Im rechtlichen Sinne, ist die Impfung unwirksam.
Um nach D zu reisen, braucht der Hund einen EU-Ausweis mit gültiger TW-Impfung.
Den Ausweis gibt es bei der Impfung und wird nicht nachträglich von einem "Wisch" übernommen.Kennst Du Dich mit den polnischen Usancen so gut aus und weißt daher so genau, wie das dort gehandhabt wird?
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Vielleicht sollte man mal die Kirche im Dorf lassen. Der Hund ist ein Bauerhof-Mix. Ob überhaupt jemand auf den Tag/die Woche genau weiß, wie alt der ist, sei mal dahingestellt und damit hat er etwas mit den Heerscharen aus aller Herren Länder nach Deutschland gekarrter Welpen gemeinsam.
Der wurde mit 12 Wochen geimpft und reist mit 15 Wochen ein, Punkt. Man kann wirklich aus jeder Lappalie einen Film drehen
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Erstens ist es egal, wie man es in Polen handhabt, weil der Welpe nach Deutschland gebracht werden soll und daher muß sich eben an deutsche Bestimmungen gehalten werden,
und zweitens handelt es sich bei diesen ganzen Bestimmungen um EU-Recht (also Kennzeichnungspflicht etc.) also gilt das auch in Polen -
Der Welpe stammt aus Polen, also muss der Pass auch in Polen ausgestellt werden, natürlich dem EU-Recht, das ja auch in Polen gilt, entsprechend.
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Also meine Shiva ist nun Ca 2 Monate alt, sie hat vor zwei Wochen erste Impfung gegen parvovirose und Co gehabt
Dann hat sie die Impfung mit ca 6 Wochen bekommen?
Kannst Du vergessen..... In dem Alter findet wegen der maternalen Antikörper keine (ausreichende) Immunantwort statt.
Ich hoffe ich kann alles nachträglich in ihren Pass eintragen
Nein, in den Pass wird eingetragen BEI der Impfung bei gleichzeitiger Chip-Kontrolle / -Implantation was wann geimpft wurde.
So hat bei (der zu frühen und damit eh ungültigen) Impfung keine Identitätskontrolle stattgefunden.Weiß nicht ob das jetzt gut oder schlecht ist
Definitiv schlecht, denn Deinen Hund bekommst Du deswegen LEGAL nicht einen Tag früher nach Deutshland, aber er ist in seinem bisher kurzem Leben völlig unnötig mit unwirksamen Impfungen beschossen worden!
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Naja, Ich habe gestern den Post noch aufgewühlt und aufgeregt geschrieben.
Daher ist da nichts wirklich durchdacht. Sorry dafür.Danke Charly2802, ich werde selbst noch recherchieren, aber dein Beitrag hilft mir sehr.
Der Hund ist minimum 2 Monate alt. Das ist das mindeste geschätzte Datum, wie alt sie wirklich ist, weiss keiner.
Wie gesagt, gesetzwidriges will ich nichts tun.
Einen Pass, Impfausweis, Microchip und erste Impfung hat sie. Es ist alles in Absprache mit einem Tierarzt passiert, der weiß welchen Ziel ich verfolge und er macht einen seriösen Eindruck.Das Handeln von den älteren Menschen ist jetzt halt so wie es ist. Kann ich nicht ändern, bin selbst sauer und wollte es nicht und hab ich schon erwähnt, dass ich nichts dafür kann?
Jetzt muss ich mal klären ob die Impfung wirksam ist und was Gesetz dazu sagt, dazu werde ich einfach meinen vertrauten Tierarzt anrufen und der aus Polen wird auch nun was dazu sagen. Nächste Impfung steht in 2 Wochen an. werden ihn aber auch vorher anrufen.
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Dann hat sie die Impfung mit ca 6 Wochen bekommen?
Kannst Du vergessen..... In dem Alter findet wegen der maternalen Antikörper keine (ausreichende) Immunantwort statt.Jein... bei besonderer Gefährdung macht man gegen Parvo und Staupe schon mit 6 Wochen einen Puppy-Impfung um Welpen zu erwischen, bei denen der Schutz der maternalen Ak eventuell schon früher nachlässt als bei anderen. Es gibt ja immer die, die sich mustergültig an den Durchschnittswert halten und die, die früher oder später dran sind. Und für die, wo der maternale Schutz früh versagt, kann eine P+S Impfung mit 6 Wochen lebensrettend sein, grade in Ländern, wo der Infektionsdruck höher ist als hier.
Wir haben einige Züchter (hier in unserem "sauberen" Deutschland") im Klientel, die schon Probleme mit diesen beiden Krankheiten hatten, die jetzt alle Welpen mit 6 Wochen zum ersten Mal P+S impfen lassen und damit sehr gut Erfahrungen (keine Verluste mehr) machen. Grade diesen beiden Erreger halten sich ja ewig lange, Parvo in der Umgebung und Staupe in symptomlosen Ausscheidertieren.
Gegen TW mit 8 Wochen schon zu impfen ist dagegen eher sinnfrei. Selbst wenn die maternalen AK schon weg sein sollten, ist es schlicht nicht nötig.
Aus medizinischer Sicht nicht, weil die TW ja eh in Europa selten ist und für einen normalen Welpen in Menschenhand in der Regel erstmal keine reale Gefahr besteht sich anzustecken, und aus rechtlicher Sicht nicht, weil die Impfung vor der 12 Woche eh nicht anerkannt wird.Jetzt muss ich mal klären ob die Impfung wirksam ist und was Gesetz dazu sagt, dazu werde ich einfach meinen vertrauten Tierarzt anrufen und der aus Polen wird auch nun was dazu sagen. Nächste Impfung steht in 2 Wochen an. werden ihn aber auch vorher anrufen.
Brauchst du nix klären und kannst dir auch das Telefonat mit dem TA sparen. Es ist wirklich so, vor 12 Wochen Erstimpfung und dann 21 Tage warten geht legal nix.
Ob man es riskieren will, den Welpen schon vorher ohne gültige TW-Impfung zu holen, muss jeder selber wissen. Die reale Gefahr für die deutsche Bevölkerung und Hundepopulation dürfte in diesem Fall ziemlich gering sein.
Ich würd's wohl, auch aufgrund meiner bisher eher entspannten Erfahrungen mit Grenzkontrollen innerhalb der EU mit und ohne Hunde, machen, aber das muss jeder mit sich selber ausmachen. -
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