Rottweiler von amts wegen sichergestellt!!

  • Guten Tag an alle Tierfreunde,


    Mein Rottweiler wurde mir von amts wegen aufgrund von Verdacht auf Misshandlung weggenommen( = sicher gestellt). Er ist jetzt seit Ende Februar im Tierheim in Berlin. Ich habe versucht ihn zu vermitteln an Bekannte, aber das Tierheim hat mehrere Kandidaten abgelehnt (teilweise grundlos).
    Mittlerweile habe ich mich entschhlossen einen Widerspruch uber einen Rechtsanwalt einzulegen.
    Hat jemand ahnliche Erfahrungen gemacht? WIe soll ich mich verhalten?


    LG


    Madlen

  • er wurde weder misshandelt oder sonstiges...es liegen alle Nachweise vom Tierarzt vor, dass er regelmässig gecheckt wurde...
    Der Verdacht auf Misshandlung vebruht auf der Aussage meines Ehegatten..

  • er ist zur Vermittlung schon freigegeben


    Dann ist das Verfahren nicht zu deinen Gunsten ausgefallen... und bis ein Hund beschlagnahmt wird muss schon viel passieren.


    Das Tier obliegt jetzt der Verantwortung des Tierheims. Die werden jeden, bei dem sie den Eindruck haben, dass er von dir geschickt wird, nach Hause schicken, weil das Ziel keinesfalls ist, dass der Hund über Umwege wieder zu dir kommt.


    Wie du dich verhalten sollst?
    Dem Tierheim und dem Hund gegenüber gar nicht mehr.


    edit:
    Da ich selbst genügend Fälle mitbekommen habe, wo Hunde beschlagnahmt wurden - oder eben (leider) auch nicht - kann ich dir versichern, dass nur aufgrund der Aussage einer Person kein Tier beschlagnahmt wurde.

  • er wurde weder misshandelt oder sonstiges...es liegen alle Nachweise vom Tierarzt vor, dass er regelmässig gecheckt wurde...


    Der Verdacht auf Misshandlung vebruht auf der Aussage meines Ehegatten..


    Wohnt der Tierarzt bei Euch oder wie sonst sollte er bezeugen, dass der Hund nicht misshandelt wurde? Bis Misshandlungen beim Hund für einen Tierarzt erkennbare Schäden hervorrufen, müsste schon einiges passiert sein. Misshandlung bedeutet nicht nur, dass der Hunde gebrochene Knochen hat.


    Wegen haltloser Denunziationen wird kein Hund eingezogen und auf bloßen Verdacht auch nicht.

  • genauso könnte ich sagen, wohnt das Ordnungsamt bei mir um den Verdacht aufzuwerden, dass mein Hund misshandelt wurde.
    Ihre Ironie ist wirklich fehl am Platz, aber natürlich respektiere ich Ihre Meinung

  • Naja, aber es ist ein Fakt, dass dein Tierarzt nicht sagen kann, ob der Hund misshandelt wurde oder nicht. Selbst bei meinen Hunden, die aus gesundheitlichen Gründen in recht engen Abständen bei der TÄ sind, könnte meine TÄ doch nicht sagen, was ich daheim mit meinen Hunden mache. Sie könnte Eindrücke schildern, beschreiben, wie ich in ihrer Praxis mit meinen Hunden umgegangen bin, das war's dann aber auch.


    Ich hatte selbst eine Rotti-Hündin aus einer Beschlagnahmung (wegen Misshandlung). Körperlich war nichts zu sehen, über den seelischen Zustand reden wir lieber nicht...

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