Rottweiler von amts wegen sichergestellt!!

  • Es wird ja in dem Fall sicher noch ein laufendes Verfahren geben und solange die Besitzansprüche nicht geklärt sind, darf der Hund gar nicht vermittelt werden.


    Inwieweit hast Du Dich denn bemüht, zur Klärung der Sachlage beizutragen, sprich, Gespräche mit Vetamt/Ordnungsamt usw?


    Den Hund über einen Strohmann einfach wieder aus dem Tierheim zu holen, kann nicht der richtige Weg sein.


    Hier bist Du gefragt, dass Du Dich einsetzt, Deinen Hund wieder zu bekommen und das geht nur über die Ämter. Das Tierheim ist zur Zeit nur die aufbewahrende Stelle und die müssen sich an die Ansagen der Ämter halten.


    Ich kann mir auch recht schwer vorstellen, dass ein Hund von jetzt auf gleich und mal eben so beschlagnahmt wird, nur weil jemand mir was Böses will. Irgendwelche Indizien oder Beweise werden ja vorliegen müssen, damit ein Amt überhaupt einen Hund abholt.

  • Ich denke du wirst keine Chance haben den Hund zurück zu bekommen.
    Ganz ehrlich bevor ein Hund beschlagnahmt wird muss einiges passieren da reicht es nicht wenn eine Person was behauptet.


    Was ich auch nicht verstehe, wenn dir der Hund so mega wichtig wäre und du wirklich gut für den Hund gesorgt hast, warum bist du nicht am gleichen Tag der Beschlagnahmung zum Rechtsanwalt?

  • Würde mich jemand denunzieren, aus welchen Gründen auch immer, dann könnte ich doch ziemlich pr

    Es wird ja in dem Fall sicher noch ein laufendes Verfahren geben und solange die Besitzansprüche nicht geklärt sind, darf der Hund gar nicht vermittelt werden.

    Vermutlich wird es sich nicht um ein laufendes sondern um ein abgeschlossenes Verfahren handeln, denn wären die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt, dürfte der Hund, wie Du schon sagst, nicht vermittelt werden und gerade das Tierheim Berlin betreut nicht den ersten beschlagnahmten Hund, sollte mit dem Verfahren also vertraut sein ;) .

  • Ich denke, dass das Thema mit diesem Hund durch ist. Bei Freigabe zur Vermittlung ist das Verfahren bereits komplett abgeschlossen. Ein Widerspruch ist zwecklos. Das Geld kann man sich da echt sparen. Sollte es wirklich so abgelaufen sein, wird ein Halter auch keine Erlaubnis mehr zur Hundehaltung erhalten.


    Misshandlung von Hunden spiegelt sich nicht nur in Schlägen und Tritten gegen das Tier. Ein Hund wird auch beschlagnahmt, wenn die Haltungsbedingungen nicht erfüllt sind. Bei einem Rottweiler (Anlagehund) muss man als Halter die Voraussetzungen für die Haltung erfüllen. Ist das nicht gewährleistet, kann der Hund nach einem langen Verfahren eingezogen werden. Bevor der Hund nun tatsächlich einem Halter entzogen wird ist es ein langer Weg. In dieser Zeit hätte man als Halter reagieren können. Jetzt ist es zu spät. Ich würde jetzt eher hoffen, dass der Hund bald einen verantwortungsvollen Halter findet.


  • edit:
    Da ich selbst genügend Fälle mitbekommen habe, wo Hunde beschlagnahmt wurden - oder eben (leider) auch nicht - kann ich dir versichern, dass nur aufgrund der Aussage einer Person kein Tier beschlagnahmt wurde.

    Das stimmt so aber nicht!
    Weiß ich, leider, aus eigener Erfahrung.
    Ich hatte eine Freundin, mit der ich aus div. Gründen nicht mehr befreundet sein wollte.
    Daraufhin hat sie herum erzählt, dass ich mich nicht ordentlich um meine Hunde kümmern würde usw.
    Eines Tages war ich am vormittag beim Ams, als ich nh kam , war ein zettel an der Tür vom Amtstierarzt, mit der bitte, ich solle mich melden.
    Am nächsten Tag hatte ich gleich in der Früh einen Termin beim Zahnarzt. Ich wollte, wenn ich wieder zh bin, gleich dort anrufen, u fragen, warum der bei mir diesen zettel hinterlassen hat (da wusste ich ja noch nix von den 'Gschichtl'n die die *** erzählt hatte).
    Als ich zur Tür gekommen bin hab ich mich zwar gewundert das keiner bellt, hab aber gedacht, dass sie mich noch nicht gehört haben.
    Als ich aufsperren wollte u mein Schlüssel nicht ins Schloß gegangen ist, u va dann immer noch kein bellen zu hören war, hab ich gedacht ich dreh durch!!
    Ums kurz zu machen, ich hab sie dann natürlich wieder bekommen (aber auch nicht am gleichen Tag!!), aber NUR weil EINE EINZIGE Person ABSOLUT ERSTUNKENE U ERLOGENE Geschichten erfunden hat, ist das passiert!!
    An meinen Hunden selbst, u in der Wohnung war nichts was ihre Geschichten auch nur irgendwie bestätigt hätte!!


    Wie das bei der Ts ist/war, ob/wann sie reagiert hat, usw, keine Ahnung.
    Aber das nur zu dem 'ohne Grund passiert sowas ganz sicher nicht'.

  • Also wir haben als großes Wohnungsunternehmen leider öfter mit Fällen von Vernachlässigung von Tieren und z.B. auch Zurücklassen in der Wohnung zu tun.


    Dass heute ein Zettel im Briefkasten liegt und sich morgen Zutritt zur Wohnung verschafft wird, ist mir so noch nicht unter gekommen. Um einen Wohnungszutritt zu erhalten braucht man entweder ein Urteil welches durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt wird oder eine richterliche Anordnung mit der man gemeinsam mit der Polizei in die Wohnung kann. Alles andere wäre Eigenmacht und strafbar.


    Dass ein Amtstierarzt allein oder mit Hilfe der Polizei ohne wirklichen Grund (und offenbar hattest Du @dAlis hier ja noch nicht mal die Möglichkeit Stellung zu nehmen) sich einfach gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschafft, das Schloss austauscht und den Hund mitnimmt, ist mir noch nicht untergekommen und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht rechtens.


    Auch wir als Vermieter können nicht einfach rein, wenn wir - wie letzten Sommer einen Fall gehabt - von anderen Mietern erfahren, dass die Mieter die Wohnung bei Nacht und Nebel verlassen haben und ihre Hunde zurückgelassen haben. Die Hunde waren laut Aussage der Nachbarn schon 3 Tage allein in der Wohnung. Von den Behörden habe ich nur die Info erhalten, dass ich ja nicht wüsste, ob die Mieter nicht in zwei Stunden wieder zurück sind und somit nichts veranlasst werden kann. Das Ende vom Lied war: den Behörden waren die Hände gebunden und wir haben über Nachbarn herausbekommen wo die Mieter hingezogen sind und sie vor Ort persönlich unter Androhung einer Anzeige aufgefordert sich um die Hunde zu kümmern. Was im Nachgang mit den Hunden passiert ist, weiß ich leider nicht. Sie waren aber nicht mehr in der Wohnung.


    Will sagen: Auch ich mache täglich die Erfahrung, dass die Beschlagnahmung von Tieren nicht von heute auf morgen geschieht, nicht einfach durch die Aussage einer Person begründet wird und in der Regel ausreichend Zeit vorhanden ist hierzu Stellung zu nehmen.

  • Wäre das Veterinäramt eingeschaltet worden, wären die Hunde da unverzüglich rausgenommen und im Tierheim untergebracht worden. Die Kosten hierfür hätte der Halter tragen müssen.


    Übereignet er die Tiere dem Tierheim ändern sich die Besitzverhältnisse und die Tier wären zur Vermittlung gekommen.

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