Kind allein Gassi gehen

  • Nee hier bei uns meinte einer die Grenze sei bei 40 kg Hund und das ist absoluter Schwachsinn, in meinen Augen! Sorry hatte ich vergessen zu schreiben :wink:


  • Nein.

  • Gilt nicht fast überall das Gesetz, daß man einen über 20/40 Hund nur mit Sachkundenachweis führen darf !! Dann wäre doch die Frage, ab welchem Alter kann man den machen ?


    Ich finds aber, egal ob legal oder illegal, unverantwortlich, ein Kind mit einem Hund loszuschicken. Damit übergebe ich dem Kind eine Verantwortung, die es weder einschätzen, noch bewältigen kann.


    Zitat

    TSG § 11c Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden


    Zitat

    Entgegen einem ausdrücklichen Verbot des Hundehalters, führte ein 13jähriges Kind den Schäferhund des Onkels aus. Dieser hatte das Verbot damit begründet, daß sein Hund auf fremde Hunde und auf rote Autos seltsam aggressiv reagiert. Gleichwohl führte das Mädchen den Hund spazieren. Als ein roter Pkw dann auf der Straße erschien, spielte der Hund verrückt. Ein entgegenkommender 14jähriger Junge versuchte dem Kind auszuweichen, lief auf die Straße, wurde dort von dem roten Pkw erfaßt und schwer verletzt. Seine Klage gegen die 13jährige Hundeführerin hatte Erfolg. Trotz des ausgesprochenen Verbotes und der Begründung hierzu hätte sie nämlich und auch aufgrund ihres Alters erkennen können, daß der Hund in speziellen Situationen von ihr nicht beherrschbar ist. Zu einer solchen Weitschau ist auch ein 13jähriges Kind in der Lage und muß deshalb für die Folgen haften.
    Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 7 U 67/92


    Kinderlose Grüße
    staffy

  • Hier in Thüringen höre ich das erste mal von so einer Regelung(20/40).
    Ich bin aber der Meinung ein Kind sollte körperlich in der Lage sein den Hund zu halten!

  • Die BH kann ein Kind schon 6 oder 7 ablegen (inkl.Sachkundetest natürlich).


    Habe mich mal bei einer Hundeschule erkundigt und der hat gesagt, dass Kinder mit Hunden über 40 oder 45 cm nicht ohne Erwachsenen rausdürfen. Ist einer dabei (auch wenn keine Hundeerfahrung vorhanden), dann darf ein größerer Hund vom Kind ausgeführt werden. Alles was drunter ist ist erlaubt.


    Zumindest ist es in Niedersachsen so.


    Wo steht denn das mit dem generellen Sachkundenachweis, bei Hunden über 40 cm?

  • Zitat

    TSG § 11c Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen
    Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden


    [/quote]


    staffy das gilt doch aber nicht für den eigenen Hund oder? Wie gesagt es gab hier ne Beißerei, die der eine Hund nur knapp überlebte. Die 14-jährige HF des Hundes, der gebissen hat, ist einfach gegangen! Mittlerweile läuft ne Anzeige, aber laut Anwalt kann man da nichts machen im bezug auf das führen eines Hundes durch ne 14-jährige, nur wegen unsachgemäßer Hundeführung!

  • Hallo Jerci! :winken:
    Als Sarah zu uns kam , wohnten wir auch noch in Niedersachsen und da gab es keine Im August zogen wir nach NRW und ich mußte ne Sachkundeprüfung ablegen, weil sie ein 40/20-Hund ist und chippen lassen (was ich aber eh gemacht hätte).
    Was mir aufgefallen ist, dass es in NRW krasser ist mit der Leinenpflicht. Ok, ich mache das, wenn mir Leute beim Spazierengehen entgegenkommen. (Meine Hündin tut nix, sie hat Angst vor Fremden und geht denen aus dem Weg) Aber ich möchte ja auch nicht, dass sich jemand bedroht fühlt. Viele Leute hier fühlen sich schon bedroht, teilweise auch wenn sie AN der Leine ist! Weil sie ein Schäfi ist? Oder haben die Leute hier mehr schlechte Erfahrungen mit Schäfis/großen Hunden gemacht?
    In Niedersachsen lief Sarah immer frei im Wald, da hat kaum ein Fußgänger was gesagt oder komisch geguckt. Ich habe sogar einmal mitbekommen, dass ein Bekannter zu nem anderen Typ sagte, dessen Hund nur an der Leine ging, dass er so früh wie möglich dem Hund beibringen sollte frei zu laufen!
    Empfinde ich das nur so oder ist es Tatsache?
    Liebe Grüße
    Angy :blume:

  • Hallo,


    soweit ich weiß, darf man ab 14 als Gassigänger rein rechtlich gesehen Hunde ausführen. Ab 14 darf man ja auch Kinder hüten und andere Jobs machen.


    Ich habe meine Töchter schon mit 12 mit dem Hund los geschickt. Sie haben das vom ersten Tag an super gemacht und unser Hund hört sehr gut auf sie. Mit 12 waren die beiden ja auch schon recht groß und Hund noch ein Welpe. Mein Sohn ist jetzt 11 und mit ihm würde ich es sicherlich nicht zulassen. Er und Hund sind ein tolles Team, aber er wäre in kritischen Situationen völlig überfordert.


    Ich kenne Kinder, die haben schon mit 10 die Begleithundeprüfung gemacht und führen ihren Hund spitze und haben die Situationen voll im Griff.


    Habe letzten Sommer einen Kinderhundehaltekurs mitgeleitet. Die Kids waren zw. 10 und 14. So geniale Hundehalter kann man lange suchen. Werden sie richtig angeleitet, sind sie besser als viele Erwachsene. Sie behandeln Hunde wie Hunde, sind unkompliziert, sehen Hund als Spielpartner und haben weniger Angst. Ich war begeistert. Wie gesagt, man muss sie vorher richtig anleiten.


    Mit fremden Hunden ist das etwas anderes.


    Gruß Biber

  • Es macht schon einen Unterschied, ob Kind und Hund auf dem Platz unter kontrollierten Bedingungen sich zusammen amüsieren oder in 'real life' ohne evtl Hilfe. Muss ich es meinen Kindern zumuten, dass sie Situationen ausgesetzt sind, die sie überforden, z.B Begegnungen mit manchmal ignoranten Hundehaltern. Erwachsene agieren halt in der Regel umsichtiger und weitblickender. :wink:
    (Deswegen dürfen die Kiddis ja z.B auch noch nicht Auto fahren oder wählen oder ...)


    LG

  • Seit wann gibt es dafür Gesetze?
    Ich habe mit 12 Jahren einen 40 Kg schweren Hund (mein ersten) ausgeführt, weder Polizei noch Ordnungsamt hat etwas gesagt.


    Im TH allerdings gab es vorschriften!

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