Verletzer Krähe helfen?
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Ich kann dir nur von unseren Erfahrungen berichten!
Wenn du die Krähe zum TA bringst werden sie sie vermutlich einschläfern, denn Krähen sind hoch intelligente Tiere die nicht für ein Leben in "Einzelhaft" gemacht sind.
Unser Tierarzt hat aber guten Kontakt zu einer Vogelnotstation (gibt es fast überall) und so haben wir die Krähe dort hin gebracht, der nette Ornithologe dort hat mehrere Krähen die Flugunfähig sind in einer großen Voliere so dass unsere dazu sitzen konnte und heute noch dort lebt.Normalerweise gibt es leider keine Chance den Flügel zu retten, oft sind die Knorpel schon so verschoben dass es nicht mehr zusammenwachsen kann. Das kann aber nur ein Tierarzt prüfen.
Tierärzte sind verpflichtet sich um verletzte Wildtiere kostenlos zu kümmern, aber man trifft leider auch immer wieder "Schwarze" Schafe.
Ich würde mal Google befragen ob du eine Vogelnotstation/Vogelauffangstation in deiner Nähe findest und mit denen Rücksprache halten.Wenn du sie einfangen willst nimm eine große Decke oder Handtuch, die können kräftig zupicken. Dann kannst du sie in einen Karton setzen und transportieren, zur Not kannst du sie auch mit fast allem Füttern, Krähen sind ja "Allesfresser".
Viel Glück & toll dass du dich kümmerst!!
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Hallo,
jeder TA müsste die Nummer vom NABU haben oder Du guckst selber - da gibt man die PLZ ein und dann "erscheint" der Ansprechpartner (wenn ich mich richtig erinnere).
Du kannst auch einfangen und zum TA bringen und der leitet den Vogel entsprechend weiter - wir haben hier einen TA, der ist WildvogelSpezialist und bei ihm landen die Vögel hier aus dem Kreis.
Ist der Vogel denn noch da?! Sind ja schon zweieinhalb Stunden 'rum?!
Viel Erfolg - Erika!
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Danke für die Antworten.
Sie saß schon den ganzen Vormittag im Garten.Ich hatte beim TA angerufen, da aber niemanden erreicht. Und jetzt ist es zu spät da noch anzurufen..
Ich hoffe sie ist Morgen noch/wieder da... Jetzt gerade im Garten konnte ich den Vogel nicht entdecken (Meine Großeltern hatten sie aber vor 1 Stunde noch gesehen). Dafür die Katze der Nachbarn im angrenzenden Garten...
Wenn sie morgen doch noch da sein sollte, werd ich mal versuchen beim TH anzurufen (die müssten Samstags ja geöffnet haben?) und fragen ob die eine Nummer von einer Vogelstation haben oder so... -
Die stehen unter Schutz. Ich würde NABU anrufen und fragen, was du machen sollst.
Diese Vögel sind sehr intelligent und werden bei Handaufzucht sehr zutraulich.Helfen : Ja, natürlich ! Verletzte Tiere brauchen Hilfe, egal ob Krähe oder sogar " nur " eine Ratte Es sind alles Lebewesen die Mühe und Hilfe verdienen
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Die stehen unter Schutz. Ich würde NABU anrufen und fragen, was du machen sollst.
Diese Vögel sind sehr intelligent und werden bei Handaufzucht sehr zutraulich.Helfen : Ja, natürlich ! Verletzte Tiere brauchen Hilfe, egal ob Krähe oder sogar " nur " eine Ratte Es sind alles Lebewesen die Mühe und Hilfe verdienen
Seit wann stehen Krähen unter Schutz?
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Seit wann stehen Krähen unter Schutz?
Das Datum weiß ich doch nicht Ich weiß nur, das es geschützte Tiere sind und das man auch keine störenden Nester entfernen darf. Dafür muss ein Antrag gestellt werden und bis der durch ist, sind die Jungen erwachsen
Ich hatte schon Nester in der Tanne im Garten. Die haben uns sogar im Sturzflug angegriffen, uns richtig beobachtet, saßen auf der Dachrinne. Wir konnten kaum noch in den Garten gehen. Nachbarin hatte bei der Polizei angerufen, da die auch ihre kleine Tochter im Garten angegriffen haben und die Polizei hat es uns so erzählt ! -
Okay, da war die Polizei wohl ein bisschen "undifferenziert" in ihrer Aussage. Krähen (wie alle Singvögel) sind in die EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) inkludiert. Das betrifft aber z.B. auch den Spatz und die Meise, sagt also nichts über gefährdet oder nicht aus.
Lediglich das sie nicht bejagt werden dürfen (hier gelten für einige Krähenarten aber Ausnahmen), ihre Nester nicht zerstört werden dürfen usw.Betrifft die TE aber in sofern nicht, als dass ihre "Auswahl" immer noch sitzen lassen und Hunde weghalten, oder Sachkkundige Person (TA, Vogelstation o.ä.) hinzubitten darf. Bzw. den Vogel dahinbringen darf. Alles andere (auch die Hunde z.B. rauslassen und schauen was passiert) wäre mit dem TschG nicht vereinbar. Die Vogelschutzrichtlinie ist in diesem Fall also irrelevant.
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Link nicht angeschaut, bei N24 kam selten was gescheites bei rum
Aber hier mal ne "seriöse" Quelle:
"Der Kolkrabe (Corvus corax) unterliegt bereits seit Inkrafttreten des Reichsjagdgesetzes (RJG 1935 dem Jagdrecht; er wurde in Fortführung des RJG in die Liste der jagdbaren Arten gemäß § 2, Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) von 1976 aufgenommen.
Die Europäische Union stellte mit der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) von 1979 alle Singvogelarten, und damit auch Elster, Rabenkrähe und Eichelhäher, unter Vollschutz. Die Unterschutzstellung von Elster, Aaskrähe und Eichelhäher im deutschen Recht wurde erst 1987 in Anpassung an die EG-Vogelschutzrichtlinie vollzogen.
Trotz dieser klaren Rechtslage bezüglich der Rabenvögel und ihres Schutzes werden die heftigen Diskussionen zwischen Naturschutz, Tierschutz und Jagd weitergeführt, begründet fast ausschließlich durch interessengesteuerte Fehlinterpretationen des Artenschwundes in der Kulturlandschaft.
Zwischenzeitlich wurde der Rechtsschutz der Arten allerdings wieder geändert. Im Jahr 1994 wurden die drei genannten Rabenvogel-Arten auf massiven Druck aus der Jägerschaft in Anhang II/2 der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgenommen. In Deutschland können seither, wie in den anderen EU-Mitgliedstaaten, für die Arten Eichelhäher (Garrulus glandarius), Elster (Pica pica) und Aaskrähe(Corvus corone) Jagdzeiten erlassen werden. Im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedstaaten hat Deutschland von dieser Möglichkeit bislang bundesgesetzlich keinen Gebrauch gemacht.
Die drei Arten unterliegen damit in Deutschland nach wie vor dem Naturschutz- und nicht dem Jagdrecht. Die Naturschutzbehörden können aber gemäß Art. 9 der EG-Vogelschutzrichtlinie und § 43, Abs. 8 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) „zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- und sonstiger gemeinwirtschaftlicher Schäden“ sowie „zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt“ und für „Zwecke der Forschung, Lehre, Zucht...“ Ausnahmen zum Abschuss oder Fang zulassen.
Auch diese Ausnahmen sind jedoch gemäß Art. 7 der EG-Vogelschutzrichtlinie eingeschränkt: Die Arten dürfen durch Fang oder Abschuss nicht in ihrem Bestand gefährdet werden, die Jagd darf nicht in der Brutzeit ausgeübt werden, und ihre Vermarktung ist verboten. Auch bei diesen Ausnahmeregelungen gilt, dass das Töten der Tiere gemäß § 1 und § 17 des Bundes-Tierschutzgesetzes (BTierSchG) aus einem vernünftigen Grund erfolgen muss."
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.........und ich habe mir deinen kopierten Text nicht durch gelesen
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