Hundehaltererlaubnis mitnehmen bei neuem Vermieter (im Haus) ?

  • da ich in der Suche nichts gefunden hab, hoffe ich dass das hier richtig ist.


    Hallo Foris, bräuchte mal eure Erfahrung!


    Hab im Internet Urteile geleisen, dass es bei bestehender Halteerlaubnis schwieriger ist, diese zu revidieren.


    Hintergrund:


    Meine Vermieter planen in naher Zukunft das Haus zu verkaufen. Mit Glück können wir hier wohnen bleiben.
    Auf Grund der Urteile bin ich nun am überlegen, die Halteerlaubnis schonmal einzuholen, damit sie schriftl. verankert ist.


    Aber die Frage ist, macht das überhaupt sinn? gelten die Bedingungen dann noch? oder machen neue Vermieter
    neue MIetverträge?


    Hatte von euch zufällig schonmal den Fall?Oder Erfahrungswerte in der Richtung?


    Vielen Dank schonmal! :bindafür:
    Gruß PollyNixe

  • Soweit ich informiert bin, muss der neue Besitzer bestehende Verträge so übernehmen.
    Einige versuchen es, auch um evtl. die Miete zu erhöhen, müsst Ihr aber nicht akzeptieren.
    Allerdings könnte er dann auf andere Weise versuchen Euch los zu werden.

  • Hallo,


    wie es rechtlich genau ist, weiß ich nicht. Aber rein logisch betrachtet, denke ich, wird der neue Eigentümer einen neuen Mietvertrag mit dir schließen. Aus dem sollte ja dann ersichtlich werden, wie er, also dein neuer Vermieter, die Hundehaltung regeln will.
    Wenn da drin steht, dass um Erlaubnis gebeten werden muss, kannst du ja das gleich mit ihm besprechen. Wenn er gegen Hundehaltung sein sollte, würde es auch nichts bringen, wenn du die Erlaubnis des vorigen Eigentümers/Vermieters hast.


    Grüße,
    Rafaela

  • dank euch ihr beiden! :bindafür:


    @Quo Vadis wie würde sowas dann aussehen?


    @RafiLe1985 geht das auch wenn der Mietvertrag unbegrenzt gültig ist?
    Oder nur wenn er bis 2016 gültig wäre, dass es dann einen neuen gibt?


    Also könnt ich mir schonmal die Erlaubnis holen? Sinn machen würd es dann schon oder?

  • Hallo,


    wie es rechtlich genau ist, weiß ich nicht. Aber rein logisch betrachtet, denke ich, wird der neue Eigentümer einen neuen Mietvertrag mit dir schließen. Aus dem sollte ja dann ersichtlich werden, wie er, also dein neuer Vermieter, die Hundehaltung regeln will.
    Wenn da drin steht, dass um Erlaubnis gebeten werden muss, kannst du ja das gleich mit ihm besprechen. Wenn er gegen Hundehaltung sein sollte, würde es auch nichts bringen, wenn du die Erlaubnis des vorigen Eigentümers/Vermieters hast.


    Grüße,
    Rafaela

    Doch, das bringt etwas. Der Mieter muss überhaupt keinen neuen Vertrag abschließen, wenn er nicht will. Der neue Eigentümer MUSS zwingend den Mietvertrag übernehmen. Er kann nur auf Eigenbedarf kündigen und ich würde auch zu 99 % davon ausgehen, dass das passiert, wenn es um ein Einfamilienhaus geht. Das kauft kaum jemand als Kapitalanlage. Im Moment will jeder ins Eigenheim ziehen.


    Ansonsten macht es schon Sinn, den jetzigen Vermieter darum zu bitten. Wenn er schlau ist, gestattet er es euch aber nicht, denn alles, was er euch zu gesteht, kann sich u.U. negativ auf den Verkauf auswirken, eben weil der Käufer den Vertrag mit allen Bedingungen übernimmt.


    Wenn ihr ein ganzes Haus bewohnt:
    Ganz ehrlich? An eurer Stelle würde ich eher mit dem Vermieter darüber reden, was er euch anbietet, dass ihr auszieht. Dann kann nämlich er wesentlich teurer verkaufen (weil der Käufer kein Kündigungsrisiko hat und direkt einziehen kann) und ihr habt auch was davon. Dann könnt ihr gleich eine Wohnung/Haus mit entsprechender Haltungserlaubnis suchen.


    Befristete Mietverträge sind meistens gar nicht zulässig. Steht das bei euch im Mietvertrag drin?

  • Das Haus, in dem wir wohnen, wurde schon mal verkauft, und alles lief so weiter wie bisher, außer das die Miete auf ein anderes Konto ging!
    Der neue Besitzer hat sich vorgestellt und uns die neuen Daten gegeben und hat auch klar gestellt, das er, bei angemessenem Verhalten unsererseits, keine großen Veränderungen möchte.

  • hm eigentl will ich mir nichts neues suchen, denn hier was zu finden ist schon sauschwierig und dann noch mit Tiererlaubnis??? na prost Mahlzeit! ;-)


    und die Vermieter haben selbst nen halben Zoo und die Nachbarin hatte auch Hunde, ob die Mieter oben Tiere haben glaub ich nicht.


    Wie wissen nocht nicht ob es Kapitalanlage (mit wohnrecht, eigenbedarf) wird, weiß auch nicht ob das die Vermieter kümmert oder ob die nur nach Sympathie /Geld gehn.
    Aber ja es geht um ein Einfamilienhaus, wobei die Hälfte den Vemietern (Schwiegeroma) gehört.


    Beim Pläuschen mit Ihm, war er ganz positiv, bezügl Hundehaltung (wir hattens von hunden, da hab ich mal vorgefühlt).


    Wichtig war ihm nur das sein Vorgarten nicht wieder als Hundeklo benutzt wird, dass der Hund artgerecht gehalten wird, und halt kein Dauergekläffe (hatten wir schon)


    Ich weiß aber nicht, ob die Schwiegeroma, das letzte Wort hat, sie macht die Mietabwicklung.

  • so wär mir das auch recht @Quo Vadis wohnt eurer mit im Haus?
    ich weiß nicht was mir lieber ist. Hab das 1.mal Vermieter im Haus und es paßt, denke ohen Vermieter kann auch gut sein.


    Und wie ist das mit dem Rausekeln/ andren Gründen? was kann das sein? wegem Hund?


    lg Polly


    PS: Weils gefragt wurde, zuerst hatte ich nen befristeten Vetrag, weil die Vermieter von schnellerem Ausziehn ausgegangen sind.
    Hab grad nachgeschaut, nun steht unbefristet drin. Alles andre bleibt wie im Vordruck erhalten, oder so.

  • Also ich würde mich auch drauf einstellen, dass da Eigenbedarf angemeldet wird. Früher oder später. Vmtl sind noch einige Renovierungsarbeiten geplant, während derer ihr gern noch Miete zahlen dürft, aber dann heißt es bye bye.
    Eine Freundin von mir und ihr Mann haben auch erst ein Haus gekauft. Haben dann angefangen zu renovieren, etc. Dann sind die Mieter freiwillig raus.

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