Hundehaltererlaubnis mitnehmen bei neuem Vermieter (im Haus) ?

  • Selbst wenn die Vermieter mit in einem (Zwei-)Familienhaus wohnen würden, hätten sie nicht einfach das Recht zu kündigen. Eine Kündigung durch den Vermieter muss immer begründet sein: Zahlungsrückstand, Mietvertragsverstöße, Eigenbedarf.


    Nein, eben nicht. In einem selbstgenutzten Ein(Zwei)familienhaus geht das: erleichterte Kündigung nach §573a. Da braucht man keine Gründe, es verlängert sich nur die Kündigungszeit.

  • nein @RafiLe1985 das hast du mißverstanden, die Schwiegeroma gehört noch zur jetztigen Mietpartei (an die auch die Miete geht)


    Ihr Sohn, und Schwiegertochter samt Kind wohnen auch noch mit im Haus (als aktuelle Vermieter)


    Eben hier in Kiza ist die Lage ebenso bescheiden. Da müßt ich eigentl jetzt schon suchen anfangen. Eigentl gehn aber die Bewerbungen grad vor.


    super danke Hektorine, wenn das reicht, formell, ist das ja schnell aufgesetzt. Mein Mietvertrag wurde auch nur handschriftl verlängert.
    Die gefahr des Umschreibens besteht eigentl nicht, da die Familie komplett ausziehn und in einem andren Haus "neubeginnen" will.


    Danke@Janosch das wäre meine letzte Instanz (ich weiß ja hier is keine Rechtsberatung) dachte nur ich frag hier vorher mal nach ;-)


    Das Problem ist die Schwebe, eigentl wollten die Vermieter schon längst ausziehen (damals eben befristeter Mietvertag),dann aufatmen. nun hat man lang nix mehr
    gehört (also Wohungsbesichtigung).


    Nun erfahr ich, dass der letzte Markler murks war sie nen Jahr vertan haben. Aber eigentl. bis zum Sommer Herbst (Kind kommt da in die Schule) diesen Jahres ausziehn wollen :shocked:


    Wie ist es denn fristtechn? Bis Juli is auch nich mehr so lang :shocked: Panik! Und die Fam die so lang drin ist hat doch sicher noch länger.
    Ansonsten, bleiben sie noch hier (- 4 Jahre) bis das Kind Schulwechsel hat.


    Seufz, alles nich so einfach....


    lg Polly


    edit: grad deine antwort gesehn camillo. Ich weiß ja noch nicht, obs jemand wird der hier wohnt, oder ob ne Praxis Büro. k-A hier rein kommt.
    EIn Umzugsunternehmen hat sich das Haus auch schon mal angeschaut

  • Ja, Wohnungsmarkt in Freiburg und Umgebung. Horror. Habe schon viel erlebt in meinem Freundeskreis...


    Noch ein Hinweis: Wenn du bereits was Neues in Aussicht hast, kann der neue Vermieter dich in der Übergangszeit nicht einfach so vor die Tür setzen.


    Bei mir war es so, dass der Vermieter mir auf Ende August wegen Eigenbedarf gekündigt hat. Da ich aber meine neue Wohnung erst Ende November beziehen konnte, musste er sich gedulden. Hatte mich damals auch beraten lassen, weil ich es nicht eingesehen habe, mir wegen drei Monaten was Anderes zu suchen.

  • danke dass ist gut zu wissen!


    Ich könnte zwar wohungstechn. zu meinen Eltern nach FR, aber wohin dann mit meinen Möbeln????


    Wie gesagt ich hoffe ja, und schätze meine Vermieter schon korrekt ein.
    Im Zweifelsfall greife ich dann auf jeden Falll auf ne Beratung zurück.


    Zumal,die ja eigentl, auch noch was finden und renovieren müßen (Wenn sie nicht schon was haben)

  • Nein, eben nicht. In einem selbstgenutzten Ein(Zwei)familienhaus geht das: erleichterte Kündigung nach §573a. Da braucht man keine Gründe, es verlängert sich nur die Kündigungszeit.

    ah gucke an. Ich hab zuviel mit Mehrfamilienhäusern zu tun. Den Paragraphen kann ich daher nicht. Danke für die Info :gut:

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