-
-
Ok, ich spreche mal mit meinen Eltern, ob die das schon anwaltlich regeln wollen :)
Wahrscheinlich hast du recht.
Ich hasse das..früher einen wirklich schweinegefährlichen Hund- da hjat keiner rumgemuckt. Jeder hat gesehen, das ich den führen konnte. Aber wehe, man hat zwei Supertutnixe...da kann man ja zettern. -
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Es muss kein Anwalt verfassen, kann man auch selber machen unter Berücksichtigung der Rechtslage... Ala Sehr geehrte Fr XY, uns wurde von verschiedenen Seiten zugetragen dass Sie öffentlich inkorrekter Weise unsere Hunde (Name, Alter, Rasse) als gefährlich gemäß Paragraph XY darstellen und uns als HH dementsprechend fahrlässig. Da dies nicht den Tatsachen entspricht und der von Ihnen als Grund zitierte Beißvorfall nicht statt gefunden hat, fordern wir Sie hiermit auf entsprechende Unterstellungen zu unterlassen da dies als Üble Nachrede/Rufschädigung gemäß Paragraph XY ausgelegt werden kann. Ansonsten sehen wir uns gezwungen rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Hochachtungsvoll XY
So in der Art mit Einschreiben verschicken, sollte ausreichen... -
Danke :) Ich glaube, das lässt sich echt machen :) Cool!
-
Hast du was dagegen, wenn ich den Text so übernehme?
-
Joa kannste, lässt sich aber bestimmt noch besser formulieren bzw Paragraphen musste nachschlagen...
-
-
Üble Nachrede ist §186 STGB ... bitte mal bei Wikipedia nachlesen, ob das auf den Fall so zutrifft.
Statt "hochachtungsvoll" bitte "mit freundlichen Grüßen" hochachtungsvoll schreibt man heute nur, wenn man jemanden ernsthaft kränken will.Einschreiben bitte mit Rückschein, sonst kann man sich das auch gleich sparen.
Du könntest vielleicht auch noch dazu schreiben: "Ein Beißvorfall, wie Sie in dritten gegenüber schildern, hat nicht stattgefunden. Zudem bin ich als Hundehalterin in Ihrem Unternehmen bekannt und an mich ist bis heute keine Forderung über die Behandlung einer Verletzung herangetragen worden. Einen Beißvorfall hätte ich umgehend meiner Haftpflichtversicherung gemeldet."
Außerdem bin ich am überlegen, ob die Dame nicht selber den Vorfall, der in Ihrem Unternehmen passiert ist hätte melden müssen.
Dazu hab ich bei google nichts gefunden. Ich frag nachher mal einen befreundeten Hundetrainer.Gruß
Wolf -
Danke :)
-
Hab mir den Wikipediaartikel mal durchgelesen...also, es wird behauptet das unsere Hunde beissen würden und wir total assozial wären.
Ich persönlich finde das schlimm. Vorallem nach dem, wenn man sieht wie die ihre Hunde behandeln.
Aber auf der anderen Seite: Lass die Leute reden.
Doch manchmal frage ich mich, ob man sowas durchgehen lassen darf. -
Klar kann man freundliche Grüße schreiben, würde ich in dem Fall persönlich nicht da ich solche Leute nicht freundlich Grüße Aber jeder wie er mag...
-
Genau so wenig, wie man den Empfänger hoch achtet, will man ihn freundlich Grüßen, logisch.
Aber gerade wenn andere einen schlechten Stil haben sollte man selber den Stil waren und die heute gängige Grußformel für Geschäftsbriefe verwenden.Schade übrigens, der Inhaber des Unternehmens haftet nicht, sondern nur der Hundehalter.
Aber der wäre im Falle eines wirklichen Schadens ja sicher an Dich herangetreten.
Kein Schaden, kein Beißvorfall.Gruß
Wolf -
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!