Ausgesetzter Hund wird vom Besitzer zurückgefordert.

  • Hallo zusammen,
    weiß jemand wie sich die Rechtslage verhält, wenn jemand seinen Hund aussetzt und ein paar Tage später diesen, nachdem er eingefangen wurde, zurückfordert? Muss er vom Tierheim zurückgegeben werden?
    Wenn jemand etwas weiß, wäre es nett, wenn Ihr mir dazu entsprechende Links mitteilen könntet (Urteile, oder Gesetztestexte,l?)
    Vielen lieben Dank im voraus.
    Lieben Gruß
    Summerson

  • Hallo,


    weiß man denn sicher, dass der Hund ausgesetzt wurde? Oder ist das eine Vermutung?
    Ich würde auch gerne meinen Hund wieder haben, wenn er mir zum Beispiel entlaufen ist...


    Wie es rechtlich gesehen ist, weiß ich nicht. Der (ehemalige) Besitzer ist vmtl auch der Eigentümer des Hundes und kann eventuell einen Kaufvertrag, etc. vorweisen. In diesem Fall müsste er ihn meiner Meinung nach zurück bekommen.


    Gruß,
    Rafaela

  • Leider kenne ich mich da rechtlich nicht aus. Aber das Tierheim wird das genauer wissen.
    Du schreibst, daß der Hund ausgesetzt und dann, von anderen Leuten, eingefangen wurde. Ist es wirklich sicher, daß der Hund ausgesetzt, also mutwillig zurück gelassen wurde, und nicht entlaufen ist?
    Das Aussetzen von Hunden ist, meines Wissens, nach strafbar. Der Besitzer könnte seinen Hund gar nicht zurückfordern ohne sich der Strafverfolgung auszusetzen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß jemand unter solchen Umständen seinen Hund zurück bekommt, weil er sich gegen das Tierschutzgesetzt strafbar gemacht hat.


    LG


    Franziska mit Till

  • Ich kenne es so, dass Fundhunde (ausgesetzte Hunde gehoeren vermutlich dazu), nach 6 Monaten in den Besitz von xy uebergeht und die Besitzer dann die Rechte am Hund verloren haben!


    LG Anna

  • Schwieriges Thema. Gesetzestexte kenne ich leider nicht. Wie weiß man denn das er ausgesetzt und nicht einfach weggelaufen, gestohlen oder ähnliches wurde? Vielleicht kannst du ja mehr dazu schreiben, dann kann man dir einen Rat geben.
    Ich hab einen Fall mitbekommen, da wurde der Hund auch ausgesetzt oder es wurde jedenfalls stark vermutet und er wurde dennoch als Fundtier gehandelt.

  • Ich kenne es so, dass Fundhunde (ausgesetzte Hunde gehoeren vermutlich dazu), nach 6 Monaten in den Besitz von xy uebergeht und die Besitzer dann die Rechte am Hund verloren haben!


    LG Anna

    Wobei sich ein Halter, der seinen Hund, ausgesetzt hat, meines Wissens nach, strafbar gemacht und gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat. Wenn der Hund, erwiesener Maßen, ausgesetzt wurde könnte ich mir vorstellen, daß die Rechtslage da eine Andere wäre. Ich bin mir da aber auch nicht sicher.


    LG


    Franziska mit Till

  • Wobei sich ein Halter, der seinen Hund, ausgesetzt hat, meines Wissens nach, strafbar gemacht und gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat. Wenn der Hund, erwiesener Maßen, ausgesetzt wurde könnte ich mir vorstellen, daß die Rechtslage da eine Andere wäre. Ich bin mir da aber auch nicht sicher.
    LG


    Franziska mit Till

    Wie will man aber nachweisen, dass er ausgesetzt wurde? HH die ihren Hund aussetzen wollen den meisten sowieso nicht wieder. Finde ich ein sehr schwieriges Thema. Was anderes ist, wenn man Zeugen hat, aber die meisten machen das ja nicht wenn jeder zu schaut.

  • @'Einstein51
    Ja, das zu beweisen .wird nicht einfach sein. Aber da die Themenstarterin in ihrem Eingangspost von einem ausgesetzten Hund geschrieben hat, habe ich das jetzt einfach einmal als erwiesenen Fakt genommen.


    LG


    Franziska mit Till

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