Ausgesetzter Hund wird vom Besitzer zurückgefordert.

  • Es wird auch eine haftungsrechtliche Komponente haben, daß das Eigentum an Tieren nicht einfach durch Aussetzen aufgegeben werden kann und die "Sache" herrenlos wird.


    Denn wer könnte dann noch als Tierhalter zum Schadenersatz verpflichtet werden, wenn durch so ein Tier ein Schaden entsteht? Sei es durch Biß, durch Verursachung eines Unfalles, durch Hetzen von anderen Tieren etc.


    Indem die Herrenlosigkeit nicht eintritt, bleibt der Eigentümer nach wie vor haftbar. Egal, ob entlaufen oder ausgesetzt. Die Kosten sind dann vom ihm zu tragen.


    Die andere Seite ist der Tierschutz, nach dem ihm das Tier entzogen werden könnte.

  • So. DIeser Fall hat sich Gott sei Dank grad geklärt. Der Eigentümer hat auf den Hund verzichtet. Hat zugegeben völlig überfordert zu sein.
    So hat der Hund nun die Chance ein schönes Zuhause zu finden.

  • Nachtrag zum Thema Fundhund:
    Ein Fundhund kann 6 Monate lang zurück gefordert werden.Dem neuen Halter müssen aber die Pflegekosten erstattet werden und das summiert sich.
    Meine Kinder sagten damals,wenn Marcy zurück gefordert würde,sollten wir sagen,sie sei weggelaufen.

  • §3 TierSchG sagt klar, das das Aussetzen eines Tieres verboten ist.
    § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG sagt aus, das es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt und mit einem Bußgeld von bis zu 25000 Euro belegt werden kann.


    Mit dem Aussetzen des Tieres verzichtet der Eigentümer auf sein Eigentum. Der Hund wird damit nicht zum Fundhund, sondern zum herrenlosen Hund.


    Ist hier super erklärt.


    Gruß Wolf

  • Das ist aber auch die einzige Seite, die ich bis jetzt gefunden habe, die diese Auffassung vertritt und es scheint eher keine wirklich juristische Seite zu sein. Hier und hier wird übrigens als weitere Gegenbeispiele auch davon ausgegangen, dass der Eigentümer trotz Aussetzens Eigentümer bleibt.


    Interessant für einen solchen Fall ist wohl auch § 903 S. 2 BGB, der besagt, dass der Eigentümer bei der Ausübung seiner Befugnisse die Vorschriften zum Schutze der Tiere zu beachten hat. Das Tierschutzgesetz ist wohl unzweifelhaft eine solche Vorschrift und nach dem Tierschutzgesetz ist das Aussetzen verboten, also ist es für mich nur logisch, dass ich so auch nicht einfach das Eigentum an einem Tier aufgeben kann.

  • Schön, daß es nun kein großes Gezerre um den Hund mehr geben wird und er somit eine Chance bekommt schnell eine neues gutes zu Hause zu finden.
    Schade finde ich es allerdings, daß der Halter sich keine Hilfe gesucht oder bekommen hat und aus Überforderung zu diesem drastischen Schritt gewählt hat.


    LG


    Franziska mit Till

  • summerson: Inwiefern war er denn nun so überfordert, dass er diesen Weg wählen musste?

    Das entzieht sich meiner Kenntnis. Es wird aber sicher schon einiges vorliegen. Ich habe es zuerst auch aufs übelste verurteilt - ich werde so etwas auch sicher nie nachvollziehen können. Aber können wir wirklich andere Menschen verurteilen? Es weiß keiner, in was für einer Situation diese Person gehandelt hat. Zumindest hat sie sich später nicht herausgeredet - was sicher der Großteil getan hätte - und hat es zumindest bereut. Das ist absolut keine Entschuldigung. Aber ich bin froh, dass diese Person zumindest jetzt, das m.M. nach Richtige getan hat und es so ist wie Maus1970 schreibt:

    Schön, daß es nun kein großes Gezerre um den Hund mehr geben wird und er somit eine Chance bekommt schnell eine neues gutes zu Hause zu finden.

    inwieweit vorher Hilfe gesucht wurde ist mir auch nicht bekannt. Aber ja, es ist schon wirklich schlimm, dass ein Mensch so etwas tut.
    Hier kann man nur froh sein, dass es zumindest für den Hund doch gut ausgegangen ist.

  • Darf ich fragen, wieso du diesen Thread gestartet hast, also inwiefern du in die Sache involviert bist?


    Dass die Sache für den Hund gut ausgegangen ist, ist selbstverständlich schön. Aber vom Rechtlichen her ist die Sache nicht so eindeutig. Also gut, dass der ehemalige Halter nun in die Abgabe eingewilligt hat. Ich hoffe, er hat auch einen Abgabevertrag unterschrieben.

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