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Ich finde den Vergleich arg überspitzt- aber der Gedanke ist nicht verkehrt. Was ist wenn das nächste Opferkind erst 2 oder 3, und damit mit dem Gesicht auf Schnauzenhöhe ist? Hundezähne tun an sich weh, im Gesicht wäre das Kind wenns blöd läuft auf ewig gezeichnet.
Für die Oma wird der Vorfall sicher nicht so wichtig gewesen sein. Wäre an sich ja auch kein Problem wenn sie später, als sie sah dass es der Mutter sehr wohl wichtig ist und der Enkel nun Angst hat, eingesehen hätte dass es eben nicht "gar nichts" ist. Und auch mal mit der TS gesprochen hätte, erklärt hätte WARUM sie so reagiert hat wie sie es tat. Sprechenden Menschen kann, solange sie einen hauch Empathie haben und den Gegenüber auch verstehen, geholfen werden.
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Ganz ehrlich.
Wenn die Hundehalterin sich danach entschuldigt hätte wäre es hier glaub ich überhaupt nicht zu dem Thema gekommen.Ja, glaube ich auch.
Das hätte zur Folge gehabt, dass das KIND sich sicher gefühlt hätte. Das Kind hätte gelernt, dass Mist passieren kann, aber dass erwachsene Menschen sich sicher und kompetent verhalten und gerecht sind. Dem Kind und dem Hund gegenüber.
Das ist der Idealfall und wünschenswert.
Eine Entschuldigung und eine Wiedergutmachung an das Kind und alles wäre gut. Dann noch die Kindsmutter benachrichtet und sich entschuldigt. So wäre es auch ohne Schmerzensgeld ect. sozial kompetent gelöst.Aber uneinsichtig auf dem Kind und der Mutter rumhacken geht gar nicht!
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Was ich aber auch absolut nicht nachvollziehen kann, dass hier teilweise gefordert wurde, dass die TS dort hinfahren soll, um das persönlich zu klären. Mal abgesehen davon, dass man dabei auch schnell mal vor verschlossenen Türen steht, verstehe ich nicht, warum die TS ein solches Entgegenkommen zeigen sollte. Selbst wenn die Halterin da ist und zum Gespräch bereit ist, wäre es Zeit und Spritgeld, das die TS noch zusätzlich investieren müsste, obwohl sie doch selber nichts falsch gemacht hat.In meinen Augen ist derjenige, der den Fehler gemacht hat und den Schaden verursacht hat, in der Pflicht, aber doch nicht der Geschädigte.
MEIN Kind wurde verletzt und ICH rege mich zu Recht darüber auf, versuche aber dennoch einer Konfrontation aus dem Weg zu gehen. Das klingt einfach zunächst ein bisschen "feige" (bitte nicht hauen mir fällt nur grad kein "netteres" Wort ein). Und ich mag es auch generell einfach nicht, sich über das Verhalten einer Person im Internet auszulassen und sich selbst nicht in der Lage zu sehen das mit dieser direkt zu klären. Ist nunmal irgendwie auch nicht unbedingt besser. Gelegenheiten hätten sich durchaus geboten, z.B. hätte sich der Mann beim abholen die Frau schnappen müssen und sich die Kontaktdaten einholen. Allerdings spätestens beim 2. Besuch der anderen HH hätte die Oma Bescheid geben können, dass sie da ist und man hätte sich ins Auto setzen können.
Selbstverständlich ist man als Geschädigter normalerweise nicht in der Pflicht selbst tätig zu werden, sondern die HH hätte von sich aus kommen können. Aber war doch abzusehen, dass sie es nicht tut und ICH würde mich einfach nicht so von ihr abfertigen wollen. Macht alles irgendwie den Eindruck, als dass der Vorfall hinterher etwas dramatisiert wurde (andernfalls wäre der Mann doch sicherlich nicht einfach wieder gefahren beim Abholen) und das tut keinem gut, dem Sohnemann am wenigsten. Ich denke darauf wollte Harvey hinaus.Aber um das zu betonen, ganz ganz sicher möchte ich den Vorfall nicht runterspielen und bin ganz eurer Meinung dass es nicht passieren DARF und Konsequenzen folgen müssen. Nur die Art und Weise wie da rangegangen wird, wäre jetzt nicht meine. Aber muss es ja nicht. Ich denke und hoffe nur, dass man meine Meinung auch akzeptiert. Ich will sie ja keinem aufdrängen, sondern nur meine Gedanken loswerden .
Nochmal wünsche ich deinem Sohn alles alles Gute. Der Arme tut mir richtig leid und ich hoffe dass er bald seine Unsicherheit gegenüber eurem eigenen Hund ablegen kann.
Jedenfalls scheint er ganz tapfer mit seiner Verletzung umzugehen. Nach dem Bild zu urteilen muss das ganz schön weh tun. -
@Cruzado Da sind viele Dinge dabei, die deinerseits anscheinend nicht gelesen wurden, nicht mal ansatzweise (obwohl sie mehrfach erläutert wurden). Darauf gehe ich nun auch nicht mehr ein. Darum geht es mittlerweile auch nicht mehr.
Beim 2. Besuch hatte ich übrigens kein Auto, mein Mann war arbeiten. Und das rutschte auch eher zufällig im Gespräch raus (warum wurde vorher auch erwähnt). Falls jetzt dieser Vorwurf kommt: "Bus/ Zug etc...?!" - die Gegend liegt extrem ländlich. Man wäre mit dem Nahverkehr in etwa genau 3,5 Stunden unterwegs. Der Bus dort fährt noch stündlich.
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Du musst dich nicht rechtfertigen .
Ich drücke die Daumen, dass der ganze Papierkram schnell über die Bühne geht.
Außerdem bin ich sehr gespannt ob die nette Dame sich noch bei euch meldet wenn sie Post bekommt . Könnte ich mir ja glatt bei ihr vorstellen... -
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@Cruzado Dann ist doch alles gut.
Meine Oma wollte vorhin anrufen + hatte auch geschrieben, sie wollte nachhaken was wir nun so tun. Vorerst bekommt sie da aber keine Auskunft, ich gehe stark davon aus sie fragt weil die Nachbarin (mitsamt Tocher?) Sorge haben, das wirklich etwas folgt oder um sie zumindest auf den neusten Stand zu halten. Die Nachricht und das Nachfragen und Bohren klingt nicht nach ihr.
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Die Kinds-Mutter hier schreibt, dass der NEUN-jährige nun auch Angst vor dem Familienhund hat.
Was glaubst du denn was diese hier gezeigte Verletzung "wert" ist?Das ist ein Fall für die Hundehaftpflichtversicherung. AUS DIE MAUS.
Schmerzensgeld hat Sinn.
Zitat:"Die Zubilligung einer Geldentschädigung beruht auf dem Gedanken, dass ohne einen solchen Anspruch Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen häufig ohne Sanktionen blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde. Anders als beim Schmerzensgeldanspruch steht bei dem Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers im Vordergrund"
"Ein Anspruch auf Schmerzensgeld ist danach grundsätzlich gegeben bei Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung im Sinne von § 823 BGB sowie in den weiteren gesetzlich ausdrücklich bestimmten Fällen (vor allem § 253 BGB, daneben beispielsweise vertane Urlaubszeit, § 651f BGB, oder wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, § 15 und § 21 AGG)."
Keine/r der hier anwesenden Schreiber würde auch nur im entferntesten sich bei einem Unfall mit dem neuen Audi auch nur eine SEKUNDE den Kopf machen, ob der Lackkratzer in der Tür ein Schadensersatzfall ist oder nicht.
Jeder hier würde entweder das Geld nehmen und sich was kaufen oder die Tür in der Vertragswerkstatt für 1000 Euro neu lackieren lassen, wenn nicht sogar einen neue nehmen.
Weniger wert ist dann wieder das Auto eines anderen oder ein Auto, was eh kurz vor dem verschrotten steht.
Aber bei einer körperlichen und seelischen Verletzung da ists hier anscheinend ein Ehrenkodex. KEIN VERSICHERUNGSFALL!
Vor allen Dingen nicht, wenn der geschädigte eh nur ein Kind ist.Hut AB
Da passen noch einige LIKES runter!Liv, nimm' mir das bitte nicht übel, aber weniger Polemik wäre besser. Zum einen läßt keiner meiner Beiträge auf mangelnden Respekt vor Menschen allgemein oder Kindern im Speziellen schließen. Das Kind war nicht einmal Bestandteil meiner Ausführungen. Es ging um den Geldwert eines blauen Flecks bzw. Kratzers.
Im Gegenteil. Ich habe versucht, darauf hinzuweisen, dass die TS sicherlich selbst entscheiden kann, wie sie wen kontaktiert und welche der hier genannten rechtlichen Tipps sie beherzigt. Das Herumreiten auf ihrem Vorgehen finde ich vermessen.
Der Vergleich bezüglich Kind und Audi... Äpfel und Birnen. Mehr nicht.
Ich fahr übrigens 'nen gebrauchten Opel Kombi und ich mach' da bei Kleinscheiß keinen Aufriß. Meine Autos fahre ich traditionell "tot". Alles andere ist Unweltverschmutzung und Selbstdarstellung.Zudem kann ich tatsächlich lesen. Der von Dir zitierte Paragraph benennt KEINE Möglichkeit finanzieller Entschädigung bei "Seelenschäden" aller Art. Bei körperlichen Schäden durchaus - aber wie gesagt: Wegen eines blauen Flecks lohnt sich der Antrag auf Schmerzensgeld wohl eher nicht.
Da wirfst Du ganz frech Fantasie und Fakt durcheinander und denkst, ich merk' das nicht.Die Frage nach "dem" Wert des Seelenschadens ist mutig.
Ich wurde bis zu meinem Auszug etwa täglich von meiner Mama vermöbelt und herabgewürdigt. In der Pubertät wurde ich über zwei Jahre von meinen Mitschülern ob meiner bäuerlichen Herkunft ausgegrenzt und gedemütigt.
Informiere Dich zu den Symptomen einer schweren Depression und sag' mir den "Wert" in Euro. Und wer zahlt in meinem Fall entsprechend seiner Schuld wie viel? Und wie viel Schuld trägt mein Paps für's Weggucken oder die Lehrer?
Wenn Dir jetzt der Kopf brummt, verstehst Du, warum das Gesetz diese Dinge nicht einbezieht. So etwas ist in Geld nicht zu beziffern, so etwas läßt sich nicht katalogsieren.Als letze Info: Ich wurde im Laufe meines Lebens mehrfach von gängigen Haus- oder Nutztieren gebissen, getreten, gekratzt, gehackt oder geschubst. Ich war noch nie wegen einer Verletzung beim Arzt, habe ein natürliches Verhältnis zu Tieren und halte es auf Grund meiner ganz persönlichen Erfahrungen für unnötig, bei solchen Kleinigkeiten tätig zu werden.
Ich hätte dem Jungen zu aller erst ein Eis zum Trost ausgegeben und vielleicht noch mal mit Oma geplauscht und gut ist. Die TS wird sich für das ihr angemessen erscheinende Vorgehen entscheiden.
Das Leben ist bunt und granatenstark.Solltest Du mir völlig unbegründet noch mal Kinderunfreundlichkeit unterstellen, um Deine Argumentation zu stützen, werde ich sauer. Sowas muß auch ohne beleidigende Unterstellungen gehen.
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@NufNuf
Ich sehe das ein wenig anders. Ich würde diesen Fall durchaus melden. Die Massivität der Verletzung ist für mich dabei gar nicht einmal ausschlaggebend. Was ich für absolut nicht in Ordnung halte ist folgendes.
1. Es war offensichtlich bekannt, daß der Hund zu problematischem Verhalten neigt und wurde trotzdem nicht ernsthaft gesichert. Festbinden an Plasitkmöbeln stellt für mich
keine wirklich Sicherung eines Hundes dar. Besonders nicht bei bekannten Problemen und in Anwesenheit eines Kindes. Verantwortungsvoll ist in meinen Augen etwas
Anderes.
Aber das hätte man noch unter: "Jeder macht einmal einen Fehler" laufen lassen können, wenn die Hundehalterin adäquat mit der Situation umgegangen wäre. Für mich
hätte das bedeutet sich bei dem Kind und bei der Mutter zu entschuldigen, dem Kind ein kleines Trospflaster besorgen etc und deutlich machen, daß man beim nächsten Mal
besser aufpasst. Zu sagen: "Mein Gott, passiert halt mal, Bein ist ja noch dran ( unterschwellig ein "Stell dich nicht so an" )" ist in meinen Augen absolut nicht in Ordnung. Für
mich ist es auch in großer Unterschied ob ein Unfall während der Interaktion mit einem Tier passiert; oder ob ein Kind ohne diese angegriffen wird.
2. Meiner Meinung gehört ein Hundebiss, insbesondere bei einem Kind, auf jeden Fall von einem Arzt vorgestellt. Die Bakterien können durch winzige kaum
sichtbar, Löcher eindringen. Ein Arzt erkennt so etwas. Wenn man als Erwachsener für sich selbst anders entscheidet ist das etwas Anderes. Kinder bedürfen da eines
besonderen
3. Die Hunde sind, wenn ich das richtig verstanden habe, weder angemeldet noch Haftpflichtversichert. Auch das ist für mich ein Punkt wo ich sage, daß man das melden sollte.
Ein Hund kann schnell einen hohen Schaden anrichten, auch ohne Aggressiv zu sein und auch bei sehr guter Aufsicht. Es ist einfach unfair seinen Mitmenschen gegenüber
wenn man den dann nicht begleichen kann und die Geschädigten letztendlich mit den Folgen leben werden.Die Verletzung des Kindes ist Gott sei Dank nicht besonders schlimm und wird hoffentlich schnell verheilen. Aber die Halterin hat sich in meinen Augen in vielerlei Hinsicht als nicht verantwortungsbewußt gezeigt und auch nicht erkennen lassen, daß sie ihre Fehler erkannt hat und sie ändern wird.
LG
Franziska mit Till
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Wir haben nun alle erforderlichen Daten. Wie versprochen wollte sich jmd. der fehlenden Hausnummer annehmen und diese ausfindig machen. Habe diese dann gestern noch genannt bekommen.
Diese Person traf dann auch zufällig auf die Hundehalterin (Bilder des Tieres waren bekannt - der Hund fällt durch seine Fellzeichnung entsprechend auf), die war zu dieser Zeit übrigens mit dem besagten "Beißhund" Gassi - unangeleint, sie wohnt leicht abseits mitten in der Stadtmitte des Ortes.
Ich denke dazu muss man nichts mehr sagen...
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Wie ist das denn da mit Anleinpflicht in der Gegend?
Weiß das vieler Orts in NRW ja für jeden 20/40 Hund Leinenpflicht besteht.
Wenigstens hast nun die volle Adresse und das Ordnungsamt kann da mal vorbei schauen. -
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