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Hallo,
habe mir den Schadenshergang gerade mal durch gelesen. Das wäre für mich ein ganz klarer Fall für die Hundehaftpflichtversicherung. Die Hundehalterin hat ihre Aufsichtspflicht verletzt. Es ist hier zu einem Personenschaden gekommen. Laut unterschiedlicher Ratgeber( Quelle: https://www.hundehaftpflichtversicherung-heute.de/huk/) muss bei einer bestehenden Versicherung dieser gemeldet werden. Es ist typisch, dass ältere Mensche das nur als kleinen Kratzer abtun. Sie denken nicht über die Folgen( auch seelischen) des Bisses nach. Sie haben ehr Angst den Kontakt mit den Nachbarn zu verlieren. Ich würde als Elternteil eine Schadensforderung weitergeben. Ist der Hund weiterhin auch bei anderen auffällig, sollte eine Anzeige gestellt werden.
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Hallo,
habe mir den Schadenshergang gerade mal durch gelesen. Das wäre für mich ein ganz klarer Fall für die Hundehaftpflichtversicherung. Die Hundehalterin hat ihre Aufsichtspflicht verletzt. Es ist hier zu einem Personenschaden gekommen. Laut unterschiedlicher Ratgeber( Quelle: https://www.hundehaftpflichtversicherung-heute.de/huk/) muss bei einer bestehenden Versicherung dieser gemeldet werden. Es ist typisch, dass ältere Mensche das nur als kleinen Kratzer abtun. Sie denken nicht über die Folgen( auch seelischen) des Bisses nach. Sie haben ehr Angst den Kontakt mit den Nachbarn zu verlieren. Ich würde als Elternteil eine Schadensforderung weitergeben. Ist der Hund weiterhin auch bei anderen auffällig, sollte eine Anzeige gestellt werden.
Hättest Du nicht nur den "Schadenshergang" gelesen, wüsstest Du, dass die Hundehalterin keine Tierhalterhaftpflichtversichung abgeschlossen hat.
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Ich bezog mich auch nur auf den Schadensfall und dem Wenn-Fall....trotzdem danke für den Hinweis
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News
Das Ordnungsamt gab eine Rückmeldung:
Gegen die Halterin wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Es wird also zumindest im Geldbeutel ordentlich weh tun.
Der Hund erhält keine Auflagen.
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Haben sie auch erklärt warum es keine weiteren Auflagen gibt?
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Na wenigstens tut es nun weh. Steuern darf sie bezahlen und vielleicht wird sie nun auch ihre Hunde versichern.
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Sie MUSS sie versichern (20/ 40 Regelung NRW). Ich "blöde, blöde Petze" hatte ja die Angabe gemacht, das beide Tiere größer als 40cm sind. Da muss also ein Versicherungsnachweis erfolgen (neben Sachkundenachweis und Chip-Pflicht). Generell werden - neben dem Bußgeld des Ordnungswidrigkeitsverfahren - mehrer Dinge richtig teuer, u.a. die Steuernachzahlung.
Natürlich bin ich (wie es über einige Leute zu uns getragen wurde) die Böse. Aber ich hatte eine gütliche Einigung und Abklärung angeboten. Sie hatte sich drauf verlassen, das sie sich kurzerhand "dünne machen" kann und im Anschluss nichts folgt.
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Ganz ehrlich die Frau ist selber schuld! Du hättest doch mit ihr gesprochen wenn sie sich nicht so versteckt hätte... So eine unmögliche Person, echt...
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Sie MUSS sie versichern (20/ 40 Regelung NRW). Ich "blöde, blöde Petze" hatte ja die Angabe gemacht, das beide Tiere größer als 40cm sind. Da muss also ein Versicherungsnachweis erfolgen (neben Sachkundenachweis und Chip-Pflicht). Generell werden - neben dem Bußgeld des Ordnungswidrigkeitsverfahren - mehrer Dinge richtig teuer, u.a. die Steuernachzahlung.
Natürlich bin ich (wie es über einige Leute zu uns getragen wurde) die Böse. Aber ich hatte eine gütliche Einigung und Abklärung angeboten. Sie hatte sich drauf verlassen, das sie sich kurzerhand "dünne machen" kann und im Anschluss nichts folgt.
Leider wird da auch niemals Einsicht kommen..
Die "Dame" fühlt sich vollkommen im Recht und ist der Meinung DU hast sie ungerecht behandelt. Pfeif drauf, die ist die Energie zum Ärgern absolut nicht wert. Für die Zukunft wird sie aber hoffentlich nen Bogen um deine Familie machen, dann ist dein Kind wenigstens in Sicherheit vor dem Hund.
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