Unser Hund wurde gebissen: Ärger mit Versicherung - gilt die Tiergefahr immer?
-
-
Ok, die Tatsache, dass hier scheinbar zwischen 50% und 100% alles schon bezahlt wurde zeigt mir doch, dass eine gewisse Willkür herrscht.
oder es ist fallabhängig
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
Schau mal hier: Unser Hund wurde gebissen: Ärger mit Versicherung - gilt die Tiergefahr immer?* Dort wird jeder fündig!
-
-
@ Joco und Co
xdraft: "Meine Frau und meine Schwiegermutter gehen mit unserem Labrador (ich gebe die Rassen hier nur aufgrund der Größen- und Gefahreinschätzung an, nicht weil gewisse Rassen vermeintlich gefährlicher sind o.ä.) in einem Wohngebiet, angeleint, spazieren."Anders habe ich das Zitat nicht hinbekommen.
Upps, wer lesen kann ist im Vorteil. ...sorry, habe ich wohl überlesen
Dann ist die Gefahreinschätzung absolut nicht nachvollziehbar, zumal Dein Hund angeleint war.
Die TA-Behandlung ist doch sicher noch nicht abgeschlossen, oder? Es könnten also noch Kosten auf Euch zu kommen.Kann natürlich einfach eine "Lüge" der Versicherung sein, leider erreiche ich unter der angegebenen Nummer dort seit 3 Tagen niemanden...
dann versuche doch, über die Zentrale der Versicherung zu gehen und Dich verbinden zu lassen
-
Von der Rechtssprechung her kommst du mit einer Schadensregulierung von 80% schon sehr gut weg!
Von deinem Hund ging eine Tiergefahr aus, da die Anwesenheit und das Verhalten deines Hundes zu diesem Schaden beigetragen haben! 1. Wäre dein Hund nicht dabei gewesen, wäre er nicht gebissen worden (klingt blöd, ist aber nach Rechtsprechung so..schließlich wurde ja nur der Hund verletztt und nicht du als Halter oder ähnliches) und 2. dein Hund hat selbständig gehandelt..er hat sich nämlich gewehrt! Auch wenn dies nicht zu einem Schaden beim anderen Hund geführt hat, so hat es doch den Verlauf beeinflusst!
Klar kannst du hier mit den anderen Haltern sprechen, ob sie die restlichen 100 € übernehmen, oder dich nochmal an die Versicherung wenden...Auf nen Rechtsstreit würde ich es jedocg auf keinen Fall ankommen lassen! Das dürfte schlecht ausgehen für euch!
Edit: BorderPfoten: Warum ist die Gefahreinschätzung bei einem Labrador nciht nachvollziehbar? Bei welcher Rasse wäre es denn nachvollziehbar gewesen? Ein Labrador ist ein mittelgroßer Hund mit einer ähnlichen Beißkraft, wie der andere Hund und er hat sich gewehrt! Somit geht auch von einem Labrador (genauso, wie wenns nen Schäferhund oder anderes gewesen wäre) eine Tiergefahr aus!
-
Wenn mein Hund gebissen wird, möchte ich auch gerne alles von der Versicherung bezahlt haben. Ich würde ggf. noch mit einem Anwalt darüber sprechen.
-
Von deinem Hund ging eine Tiergefahr aus, da die Anwesenheit und das Verhalten deines Hundes zu diesem Schaden beigetragen haben! 1. Wäre dein Hund nicht dabei gewesen, wäre er nicht gebissen worden (klingt blöd, ist aber nach Rechtsprechung so..schließlich wurde ja nur der Hund verletztt und nicht du als Halter oder ähnliches) und 2. dein Hund hat selbständig gehandelt..er hat sich nämlich gewehrt!
Unsere Rechtsprechung ist ja wohl zum K........wäre, hätte, aber.......
-
-
geregelt wird das übrigens im BGB §833, die Auslegung dessen ist dann wieder was anderes...
-
Wenn mein Hund gebissen wird, möchte ich auch gerne alles von der Versicherung bezahlt haben. Ich würde ggf. noch mit einem Anwalt darüber sprechen.
ich möchte auch so vieles im Leben
ne, ganz ehrlich: Die Hunde haben sich ineinander verbissen, schreibt der TE
so kann er mit 80% happy sein -
Bei solchen Fällen wird eigentlich immer anhand des Einzelfalls entschieden, inwieweit die Kosten zu ersetzen sind.
Bei einer Beißerei zwischen einem kleinen und einem großen Hund kommt es z.B. meist zu einer anderen Aufteilung der Kosten als bei einer Beißerei zwischen zwei großen Hunden. Aber auch, ob die Hunde/ein Hund dabei angeleint war, wird üblicherweise berücksichtigt.Auf die Schnelle habe ich nur ein Urteil vom Amtsgericht Frankfurt (Az.: 32 C 4500/94-399) gefunden. Demnach müsste der andere Hundehalter für die kompletten Kosten haften, da dein Hund angeleint war.
Das ist aber nur ein Urteil eines Amtsgerichts und damit absolut nicht bindend, ein anderer Richter kann das schon wieder anders sehen.Was die Versicherung als Recht betrachtet, muss aber auch noch lange nicht vor Gericht als solches angesehen werden. Die Versicherung wird vor allen Dingen auch erstmal versuchen, möglichst günstig aus der Sache zu kommen.
Ob man das Ganze letztlich ausfechten und das Risiko eingehen will, muss man selber abwägen und wissen. -
ich möchte auch so vieles im Leben
ne, ganz ehrlich: Die Hunde haben sich ineinander verbissen, schreibt der TE
so kann er mit 80% happy seinNein der Hund wurde Angefallen und hat beim zweiten mal sich gewährt das ist ein riesiger Unterschied...
-
Nein der Hund wurde Angefallen und hat beim zweiten mal sich gewährt das ist ein riesiger Unterschied...
echt?
ist doch auch kein Unterschied, ob Hund auf der Straße nen Mann beißt oder den, der in die Wohnung einbricht
Hund beißt, Hund schuldLetztendlich hat man den Hund so zu sichern, dass von ihm keine Gefahr ausgehen kann
bedeutet: dass er niemanden verletzen kannWeiter wäre spannend, in welchem Bundesland es sich zugetragen hat
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!