Anlage/Listenhund Erlaubnis für aufsichtsperson

  • Hallo zusammen.
    Ich bin umgezogen und wollte dem Ordnungsamt eine aufsichtperson zum führen meines Hundes mitteilen.
    Sachkundenachweis und Führungszeugnis wurden vorgelegt. (Auch die richtigen Sachen,von den richtigen Stellen )


    Bei meinem ehemaligen Wohnort bekam die aufsichtsperson einen Nachweis von der Gemeinde, dass sie zur Ausführung berechtigt ist.
    Bei meinem jetzigen Wohnort bekomme ich sowas nicht.


    Braucht man nicht irgendeinen Nachweis? Beides NRW, die Aufsichtsperson hat allerdings gewechselt.
    Wie wird das bei euch gemacht? :ugly:

  • Huhu :)


    Also bei uns ist es so, ich bin als Halterin gemeldet und habe entsprechend für die MK & Leinenbefreiung einen Nachweis in Form eines Kärtchens von der Stadt bekommen,
    auf dem alle Angaben stehen.
    Mein LG hat den WT auch gemacht und ist daher auch berechtig ohne MK & Leine zu laufen.
    Er ist bei der Stadt in den Unterlagen eingetragen, hat aber auch ebenfalls dieses Kärtchen bekommen, welches er bei einer Kontrolle vorzeigen kann.


    Wie sieht es denn bei euch aus?
    Hat diese Aufsichtperson auch den WT mit deinem Hund gemacht?
    Wenn nicht, braucht er keinen Nachweis, eigentlich nur den SKN um einen Anlagehund zu führen, dann aber mit MK & Leine.
    Sollte für den Fall dann den Wisch für den SKN als Kopie mitführen.

  • Nur ich hab die maulkorbbefreiung.
    Okay, dann packe ich ihm ne Kopie vom sachkundenachweis in seinen hundebeutel. Komisch, dass es da Unterschiede gibt, finde ich. Mir wärs lieber, er würde auch was offizielles bekommen.
    Denn eingetragen werden muss er ja irgendwo, die Zuverlässigkeit wird ja mit dem Führungszeugnis nachgewiesen...

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