HILFE!!! Hundehaltung verboten!!!

  • Also ich habe nochmal nachgeschaut, und es steht wort woertlich drin "Das Halten von Hunden in den Wohnungen ist nicht gestattet. Der Mieter erkennt diese Vereinbarung fuer sich und seine Mitbewohner als verbindlich an."

  • Zitat

    Also ich habe nochmal nachgeschaut, und es steht wort woertlich drin "Das Halten von Hunden in den Wohnungen ist nicht gestattet. Der Mieter erkennt diese Vereinbarung fuer sich und seine Mitbewohner als verbindlich an."


    Das heißt aber nicht, daß man trotzdem mal freundlich anfragen kann.
    Der gleiche Passus steht in meinem Mietvertrag auch drin - trotzdem wohnt der Hund legal bei mir.
    Also freundlich nachfragen, evtl. erkundigen ob ein oder mehrere Hunde beim gleichen Vermieter wohnen und dann reagieren.



    Schönen tag noch

  • Hallo Danna,
    Ich würde auch einfach mal nett anfragen - die meisten Vermieter haben dann im Endeffekt doch nichts gegen kleine Hunde!!!

  • Zitat

    Die Wohnung gehoert der Staedtischen Wohnbau, also ist keine Privatwohnung. Ich finde grad in solchen Wohnungen (von der Stadt), sollte es doch erlaubt sein, wenn der hund im hausgang angeleint ist, niemandemschaden zufuegt und sich ruhig in der Wohnung verhaelt... Naja schade... mussen wir wohl ein par jaehrchen Warten.
    Danke fuer eure Antworten


    Deine Argumentation kann ich zwar irgendwie verstehen, macht aber nicht wirklich Sinn...


    Denn gerade in solchen Wohnungen (ich wohne auch einem sogenannten Sozialen Wohnungsbau) ist es gehäuft das Problem, dass sich die Hunde und deren Besitzer in den meisten Fällen einfach nicht benehmen können!


    Bei mir gab es das selbe Problem, ich hatte meinen Hund aber schon. Im Mietvertrag steht zwar kein wirkliches Verbot drin, ABER, dass man einen und nur mit ausdrücklicher Genehmigung Vermieters, also der Wohngesellschaft halten darf...


    Ich hab meinen damals eingepackt und mit meinen Unterlagen (Versicherung, Ausbildungsnachweis usw.) mit hin genommen...und dort wurde mir die Problematik der Hundehaltung noch mal erläutert.
    Ich darf meinen aber halten, da er schnarchend unterm Schreibtisch lag :lol:


    Ich würde mich einfach über ein paar Dinge der Hundehaltung schlau machen und dann einfach mal nett nachfragen. Fragen kostet ja nichts.
    Falls ihr zu einer Einigung kommt, lass es Dir aber schriftlich geben...


    Viel Glück!

  • :winken:
    Ich würde auch mal ganz lieb mit dem Vermieter reden.
    Vielleicht könnt ihr ihn ja überzeugen :gut:


    Das mit den Vögeln und Hamstern ist nach meinem Wissen aber anders.
    Die zählen nicht als Haustier, sondern als Gegenstand, so daß ein Vermieter in so einem Fall nichts sagen kann!


    Genauso ist es übrigens auch bei Fischen und Terrarientiere.


    Gesetzlich keine Haustiere



    LG
    Swenja

  • Wer erzählt denn sowas?
    Du verwechselt da den Begriff Nutztierhaltung und Haustierhaltung, das unterscheidet der Gesetzgeber.

  • :winken: Hund!


    Das weiß ich daher, weil ich selber Terrarientiere habe und mein Freund beruflich damit zutun hat.
    In vielen Mietverträgen steht jetzt schon oft"Exotische Tierhaltung verboten!".
    Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Nutztierhaltung und Haustierhaltung.
    Nur sind z.B. Echsen weder Nutz.-noch Haustiere.
    In anderen Länder schon, aber nicht bei uns.
    Also gibt es diesen Verbot, damit sich die Vermieter so schützen können.
    Steht dieses jedoch nicht Vertrag, dann kann er nichts machen.
    Vielleicht hat er die möglichkeit, wenn er die anderen Mieter fragt und die etwas dagegen haben.
    Würden dann ausziehen oder so.
    Trotzdem haben wir unsern natürlich gefragt.
    Denn sie finden einen Weg dich loszuwerden :wink:
    Es ist sehr unterschiedlich, denn bei uns z.B. in Schleswig-Holstein ist die Haltung von Giftschlangen verboten(was ich auch sehr befürworte!!), doch nur 80 km weiter, in HH ist es erlaubt.



    LG
    Swenja

  • Was anderes habe ich letztendlich doch auch nicht gesagt, und vom Verbot exotische Tiere zu halten war nirgends die Rede, also bleib auf dem Teppich.

  • hallo,


    falls dein vermieter dir doch eine hundehaltung erlaubt, lass es dir schriftlich geben.... :wink: so hast du wenigstens etwas in der hand. man weiß ja nie, vermieter können schnell ihre meinungen ändern.


    oder sammelt zuerst einmal unterschriften der bewohner im ganzen haus, wenn alle nichts dagegen haben, sollten deine chancen gut stehen und vielleicht lässt sich ja der vermieter erweichen.

  • :winken: Hund,
    warum fühlst du dich denn jetzt angegriffen?
    War nicht meine Absicht!
    Du hast gefragt, also habe ich geantwortet.
    War weder zickig noch sonst irgentwie negativ gemeint.
    Kann auch sein, daß sich da schon wieder eine Menge geändert hat.
    Will mich bei diesen Mietverträgen nicht festlegen.
    Das kann sich ganz schnell ändern!
    Ich würde meinen Vermieter immer fragen ob die Tierhaltung o.k. ist, auch wenn es im Mietvertrag steht.



    LG
    Swenja

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